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Mobile & Wireless

Neue Einnahmequelle für GEZ

Rundfunkgebühren für WLANs geplant

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Mit dem schnellen und kostengünstigen Surfen im Hotspot könnte es bald vorbei sein. Die Betreiber öffentlicher WLANs sollen demnächst Rundfunkgebühren bezahlen.

Auf der Suche nach neuen Einnahmequellen, um endlich auch in Deutschland den Einstieg in das hochauflösende Digitalfernsehen (HDTV) zu realisieren, zeigen sich die Gebühreneintreiber erfinderisch: Wie schon für beruflich genutzte PCs GEZ-Gebühren bezahlt werden müssen, sollen demnächst auch für professionelle WLANs, die als Hotspots betrieben werden, Rundfunkgebühren fällig werden. Wird ein WLAN dagegen lediglich privat genutzt, fallen keine weiteren Gebühren an, da ja bereits für Radio und Fernseher eine monatliche Abgabe bezahlt wird.

Indirekt werden Privatleute dennoch zur Kasse gebeten, denn sie müssen künftig bei der Hotspot-Nutzung mit einem Preisaufschlag zwischen zehn und zwanzig Prozent rechnen. Die Netzbetreiber wollen nämlich die neuen Kosten an die User weiterreichen.

Den Vorstoß begründen die Gebührenwächter damit, dass in öffentlichen WLANs ja per Internet-Stream Radio und Fernsehen empfangen werden könne. Damit betätigen sich die Hotspot-Betreiber nach der Logik der Bürokraten als Rundfunkveranstalter und hätten entsprechende Gebühren abzuführen. Umstritten ist allerdings noch, ob auch Unternehmen, die für Besucher und freie Mitarbeiter WLAN-Zugänge offerieren, ebenfalls unter die Gebührenpflicht fallen. Während die einen meinen, dass der Fall klar sei, denn hier werde ebenfalls der Rundfunkempfang für Dritte ermöglicht, halten andere dem entgegnen, dass diese Funknetze im Gegensatz zu Hotspots keine öffentlichen WLANs seien und sich deshalb die Gebührenfrage nicht stelle. Beim Gaststättenverband begrüßte man die neue Regelung, da man hofft, dass diese den ungeliebten WLAN-Hotspots endlich den Todesstoß versetzt. "Nach dem Schutz vor Zigarettenrauch können wir dann endlich unsere Mitarbeiter vor dem gefährlichen Elektrosmog bewahren", so ein Sprecher des Verbandes.

(2 Beiträge), 
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aktiver Bürger
Sehr geehrte Damen und Herren des SWR Abteilung Gebühren der GEZ Rundfunkgebühren, der Verbraucherzentrale Bundesverband Seit November 2008 ist Bundesweit kein terrestrischer Fernsehempfang mit den herkömmlichen Fernsehgeräten mehr möglich! Um seitherige "normale Fernsehgeräte weiterhin nutzen zu können ist die Anschaffung einer "TV-Box" für DVB-T erforderlich. Diese einseitige Änderung des Systems durch die Fernsehanstalten verursacht beim gebührenzahlenden Nutzer trotz regelmäßiger Gebührenzahlung zusätzliche Kosten für die Anschaffung der DVB-T TV-Box sowie Folgekosten für den zusätzlichen Stromverbrauch dieser Box. Es ist nicht einzusehen wieso ich als Gebührenzahler für die nicht unerheblichen Kosten für den Umbau der Fernsehsender aus den regulären Gebühren aufkommen soll und aufgrund dieser Umstellung auch noch Folgekosten habe. Während die Nutzer von DVB-T und zukünftigem DSL über Fernsehsender (siehe Testbetrieb in Brandenburg) nicht einmal die regulären Rundfunk-/Fernsehgebühren für diese Technikumstellung bezahlen. Geschweige denn für die nicht unerheblichen Kosten der Umrüstung der Technik aufkommen, zumal aus Berichten verschiedener Printmedien im Stuttgarter Raum vor Weihnachten 2008 zu entnehmen wahr, dass die Nutzung von DVB-T im Jahre 2007 von 6,1% der Zuschauer auf 4,9% im Jahr 2008 zurückgegangen ist. Dieser Usus in der Kostenumlegung für die Technikumrüstung widerspricht der dem Verursacherprinzip (z.B. wer mit dem Auto fährt muß die Anschaffungskosten für das Auto selbst bezahlen, wer zur Jagd gehen will muß seine Ausrüstung ebenfalls selbst bezahlen) warum also müssen die Nutzer des DVB-T, DSL, und sonstiger Dienste nicht für die Kosten für die Ermöglichmachung dieser Dienste selbst aufkommen? Der Usus in der Anwendung zur Gebührenpflicht eine totale Mißachtung des Gleichheitsprinzips sowohl nach dem Europäischen Gleichstellungsgesetz als auch nach dem Gleichheitsprinzip des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Beispiele: Zusätzliche Gebührenpflicht für Zweitgeräte 1. Fernsehgeräte in Zweitwohnungen sind gebürenpflichtig -- DVB-T-und Internetfähige Handy´s und Navigationsgeräte nicht 2. Radios in geschäftlich genutzten Fahrzeugen sind gebührenpflichtig -- DVB-T-und Internetfähige Handy´s und Navigationsgeräte nicht 3. private Radios am Arbeitsplatz sind gebührenpflichtig -- DVB-T-und Internetfähige Handy´s und Navigationsgeräte nicht Laut Schreiben der GEZ zur Abfrage: Welche Rundfunkgeräte halten Sie zum Empfang bereit, die angemeldet werden müssen? ... Für jede Firma gilt: herkömmliche Rundfunkgeräte sind einzeln und pro Gerät anmelde-und gebührenpflichtig. ... ... die zu Schulungs--, Konferenz-, Sicherheits--, Überwachungs-- oder Aufzeichnungszwecken genutzt werden (Fernsehgeräte sind alle Geräte mit denen Fernsehempfang möglich ist. Auch Navigationsgeräte mit Empfangsteil in Kraftfahrzeugen, PC´, mit .... ... für ein neuartiges Rundfunkgerät (z.B. Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können, PDA und Mobiltelefone mit UMTS- Oder Internetanbindung) Anmelde- und Gebührenpflicht. Welche Firma, die an ihre Mitarbeiter Hunderte PDA´s und Mobiltelefonde verteilt hat ALLE oben aufgeführten Geräte angemeldet und entrichtet hierfür auch Gebühren, diese Geräte werden ja verteilt, dass diese Mitarbeiter Unterwegs (außerhalb des Grundstücks) zu erreichen sind. KEINEM dieser Geräte liegt eine Anmeldung zur GEZ bei, auch nicht bei Geräten der neuesten Generation, die direkt DVB-T Empfangsteile besitzen. Die Verkäufer von Mobilgeschäften (z.B. Vodafon, E-Plus, Telekom ....) weisen NICHT automatisch auf die Anmelde-/Gebührenpflicht hin. Selbst auf direkte Nachfrage streiten diese die Anmelde-/Gebührenpflicht ab. Bei ca. 100 Mill. Handy´s die in Deutschland gemeldet sind und von denen gering geschätzt mindestens 50% den Anforderungen "neuartiges Rundfunkgerät" entspricht und die sich zumeist außerhalb des Grundstücks befinden an dem das erste Rundfunkgerät angemeldet ist und die vielfach auch noch geschäftlich genutzt werden entsteht der GEZ durch diese Unterlassung der Anmeldepflicht ein Einnahmeverlust von ca. 851 000 000 Euro pro Quartal. Um diese Unterlassung der Anmeldepflicht in Zukunft zu vermeiden wäre es das einfachste, dass die Verkäufer/Mobilfunkbetreiber über die Mobilfunkverträge bzw. die verkauften Prepaid-Karten die Rundfunkgebühr abführen zu lassen, diese könnten sie dann ja wieder über die monatliche Grundgebühr bzw.. einen Aufschlag auf Prepaid-Karten für den Zeitraum der Laufzeit an den nutzer weiterbelasten. Bitte um schriftliche Stellungnahme spätestens zum 28.02.2009. Leider wurde Schreiben noch von KEINER Seite troz Erinnerungsschreiben beantwortet. zum Beitrag

BadKarma
April, April zum Beitrag


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