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Kabinett beschließt Telefonüberwachung und Vorratsdatenspeicherung

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In Deutschland sollen künftig sämtliche Telefon- und Internetverbindungsdaten ein halbes Jahr gespeichert werden.

Der vom Bundeskabinett am Mittwoch beschlossene Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) setzt eine Richtlinie der Europäischen Union (EU) um. Gespeichert wird, wer wann mit wem telefoniert hat, unabhängig von einem Verdacht auf eine Straftat. Bei Mobilfunkgesprächen wird zudem der Standort festgehalten. Der Inhalt des Gesprächs und Daten, die Aufschluss über aufgerufene Internetseiten geben, dürfen nach dem Gesetzentwurf nicht gespeichert werden.

Von der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung versprechen sich die Sicherheitsbehörden mehr Erfolge beim Kampf gegen Terrorismus und Kriminalität. Datenschützer, die Internetwirtschaft, Anwälte und Medien protestieren gegen die Speicherung. Sie befürchten eine nachhaltige Beeinträchtigung von Grundrechten.

Mit dem Gesetzentwurf brachte das Kabinett zudem neue Regeln für die Telefonüberwachung auf den Weg. Maßgeblich ist hier auch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Danach ist eine Überwachung unzulässig, wenn das Gespräch den Kernbereich privater Lebensführung betrifft. Die Telefonüberwachung soll auf schwere Straftaten beschränkt werden. (dpa/tc)

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