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Killerspiele: Niedersachen fordert zwei Jahre Haft

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Niedersachsens Innenminister will das Strafgesetzbuch anpassen, um die Verbreitung von Killerspielen zu unterbinden. Es rührt sich Kritik.

Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) geht mit seinen Plänen für ein Verbot so genannter Computer-Killerspiele noch weiter als Bayern. Nach dem Entwurf Schünemanns soll das Verbreiten solcher Gewalt verherrlichender Spiele mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden können. Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) belässt es in seiner Initiative bei einer Höchststrafe von einem Jahr Gefängnis, wie es bereits bisher der entsprechende Paragraf 131 des Strafgesetzbuches (StGB) vorsieht. Schünemann sagte am Dienstag in Hannover, das Strafrecht müsse ergänzt und auf Killerspiele zugeschnitten werden. Niedersachsen und Bayern haben jeweils eigene Entwürfe erarbeitet, wollen 2007 dann aber eine gemeinsame Bundesrats-Initiative einbringen.

Der niedersächsische Kriminologe Christian Pfeiffer dagegen hält ein zusätzliches strafrechtliches Verbot der Computer-Killerspiele für wenig sinnvoll. Er hat den Innenministern der Länder eigene Thesen und Vorschläge zugleitet. Auch aus Sicht von Bundesjustiziministerin Brigitte Zypries (SPD) gibt es bei Computer-Killerspielen keine Strafbarkeitslücke. In dem Entwurf Schünemanns heißt es, von dem Paragrafen 131 StGB würden nicht alle als schädlich anerkannten Spiele erfasst. Ein Verbot für die Herstellung und Verbreitung von Killerspielen könnte vor allem darauf abgestellt werden, dass ein wesentlicher Bestandteil der Spielehandlung "die aktive Teilnahme" der Spieler an der Tötung von Menschen oder menschenähnlichen Wesen sei.

Die wissenschaftliche Mitarbeiterin am Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN), Theresia Höynck, betonte, es müsse mehr getan werden, damit Computerspiele mit extremer Gewalt nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen gelange. So müsse etwa die Spiele-Indizierung ausgeweitet werden, mit der die Werbung und der Verkauf Jugend gefährdender Medien verboten wird. Bislang reichten die Kriterien auch für die Alterseinstuftung der Software nicht aus. Der Weg über eine Strafrechts-Änderung - wie Schünemann und Beckstein es wollen - hält das KFN aber nicht für wirksam und zudem für verfassungsrechtlich bedenklich. Das Strafrecht müsse immer "ultima ratio" sein, heißt es in den Thesen, die Höynck gemeinsam mit Prof. Pfeiffer, dem Leiter des KFN, entwickelt hat. Vielmehr sollte der Paragraf 131 StGB häufiger bei Computerspielen, die Gewalt enthalten, angewendet werden. Als teilweise zu lax bewertete Höynck zudem die Arbeit der Software-Prüfer der USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle): "Manche Altereinstufungen könnten rigider sein." Das KFN testet 72 Computerspiele, die auf unterschiedliche Weise Gewaltdarstellungen beinhalten. Die Ergebnisse sollen zeigen, wo es Probleme bei der aktuellen Bewertung der Spiele gebe. "Wir hoffen, wir kriegen das vor Weihnachten durch", sagte Höynck. (dpa/ajf)

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