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Oracle zieht weiter gegen Lizenzhändler ins Feld



Den Oracle-Verantwortlichen ging diese Interpretation des OLG-Urteils zu weit. Sie erwirkten gegen beide Lizenzhändler einstweilige Verfügungen, wonach diese nicht mehr behaupten dürfen, der Handel mit gebrauchter Software sei per Richterspruch legitimiert. "Mit dieser und anderen Falschbehauptungen versuchen Usedsoft und i2Core, ihre Kunden gezielt in die Irre zu führen, um sie zum Erwerb gebrauchter Softwarelizenzen zu veranlassen", heißt es in einer offiziellen Miteilung seitens Oracles.

Die Interpretation Oracles zu dem Urteil lautet ganz anders: Das OLG München hat den Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen für rechtswidrig erklärt, steht in der Erklärung. Allerdings schießen auch die Verantwortlichen des Datenbankspezialisten damit über das Ziel hinaus. Es sei nicht entschieden, ob unter bestimmten Voraussetzungen die Weitergabe von Datenträgern, die von Oracle stammen und ihre Programme enthalten, zulässig ist, relativiert Sibylle Fey, Richterin am OLG München. Auch Oracle muss in seiner Deutung des Richterspruchs zurückrudern. "Ob und unter welchen Voraussetzungen ein An- und Verkauf von gebrauchten Originaldatenträgern zulässig ist, ist bis heute nicht geklärt", räumt der Hersteller ein. Damit dürften die hiesigen Richter auch in Zukunft in Sachen Second-Hand-Softwaremarkt noch gut beschäftigt sein. (ba)



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