Jede zweite Arzt-Homepage braucht Behandlung

28.02.2008
Von Richard Knoll
Laut einer bundesweiten Stichprobe der Stiftung Gesundheit weist fast die Hälfte der Arzt-Homepages in Deutschland rechtliche Mängel auf. So erfüllt beispielsweise das Impressum bei 45,1 Prozent der Websites nicht die Anforderungen des Telemedien-Gesetzes oder fehlt völlig.

Die vorgeschriebenen Angaben zum Datenschutz boten nur 18,8 Prozent der insgesamt 160 untersuchten Homepages. Vor allem wenn in die Website ein Kontaktformular oder eine anderweitige Antwort-Funktion integriert ist, sollte dieser Punkt von den Betreibern besonders beachtet werden.

"Solche Mängel bringen unnötige Abmahnrisiken. Dabei sind diese Fehler eigentlich leicht vermeidbar", erklärt Peter Müller, Vorstand der Stiftung Gesundheit. Müller sieht hier die Agenturen und Designer gefordert, welche die Homepages fertigen.

Andere Verbote nach Heilmittelwerbegesetz werden der Untersuchung zufolge dagegen selten verletzt: Vorher-Nachher-Bilder fanden sich in 3,8 Prozent der Arz-Homepages und Publikationslisten in nur 1,5 Prozent der Fälle. Die Prüfer vergaben ergänzend Noten für die Gestaltung der Seiten: Rund 18,5 Prozent bekamen die Wertung gut oder sehr gut. In dieser Gruppe war der Anteil der Homepages, die Mängel im Impressum aufwiesen, nur halb so groß (22,2 Prozent) wie bei der Gesamtheit.

Für die Stichprobe hat die Stiftung Gesundheit gut 160 Arzt-Homepages von Medizinern aller Regionen in Deutschland und aller Fachdisziplinen ausgewertet.