Im Vergleich zu anderen Ländern und Chartermittlern kommt die Einbeziehung von Musik-Downloads jedoch etwas spät. In Großbritannien zählen verkaufte Download-Dateien für die Ermittlung der UK-Top-40-Hitparade bereits seit über zwei Jahren. In Österreich führt der öffentlich-rechtliche Radiosender Ö3 seit März dieses Jahres eine eigene Download-Chartliste.
media control begründet die Aufnahme von legalen Musik-Download-Verkäufen in die Chartermittlung mit deren wachsenden Bedeutung für den Musikmarkt. Dennoch sei keinem Download-Only-Titel zum Start der Einzug in die Charts gelungen. Die Umstellung auf eine wertbasierte Berechnung hat zur Folge, dass nicht länger die verkauften Stückzahlen für die Platzierungen entscheidend sind, sondern der erzielte Umsatz. Damit solle die Bedeutung von hochwertigen Musikprodukten im Markt unterstrichen werden. Dieses System sei nach Angaben von media control weltweit einzigartig.
media control erhält von 19 Online-Musikhändlern Daten für die Ermittlung der Charts. Welche Online-Musikplattformen als Partner fungieren, darf laut Vertragsvereinbarungen mit der Musikindustrie nicht bekannt gegeben werden, heißt es von media control auf Nachfrage von pressetext. In Österreich liefern neben iTunes weitere österreichische Online-Musikhändler die Daten für die Chart-Ermittlung. (pte)