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Gebrauchtsoftware: Microsoft muss Usedsoft gewähren lassen

25.06.2007
Die Generalanwaltschaft in München hat die Ermittlungen gegen Usedsoft eingestellt – sehr zum Unwillen Microsofts. Der Konzern wirft dem Lizenzhändler Softwarepiraterie vor und hatte auf weitere Untersuchungen gedrängt.

Laut einer Meldung des Münchner Unternehmens Usedsoft GmbH hat der Generalstaatsanwalt der bayerischen Landeshauptstadt seine Ermittlungen gegen den Lizenzhändler eingestellt (Aktenzeichen: 14 Zs 3531/2006). Eine offizielle Begründung der Justiz liegt noch nicht vor. Die Usedsoft-Verantwortlichen sehen sich mit dieser Entscheidung in ihrem Geschäftsmodell bestätigt: "Microsoft ist erneut mit dem Versuch gescheitert, den Handel mit Gebrauchtsoftware zu kriminalisieren."

Der Streit zwischen Microsoft und Usedsoft schwelt bereits seit Jahren. Dabei dreht es sich in erster Linie um die Volumenlizenzen des Softwarekonzerns. Während die Microsoft-Verantwortlichen darauf beharren, diese Lizenzpakete dürften nur komplett und mit dem Einverständnis des Herstellers weiterveräußert werden, hält Usedsoft derartige Einschränkungsklauseln für unwirksam. Mit dem Verkauf der Software erschöpften sich die Rechte des Herstellers, argumentiert der Lizenzhändler. Demnach dürften die Softwarepakete aufgeschnürt und in einzelnen Tranchen weiter verkauft werden.

Diesen Geschäften wollte Microsoft juristisch den Boden entziehen. Im Herbst vergangenen Jahres eskalierte die Situation: Der Konzern strengte ein Strafverfahren gegen den Lizenzhändler. Der Vorwurf: Softwarepiraterie und Verbreitung von Raubkopien. Es kam zu Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme von Akten. Usedsoft zufolge behinderte dieses Vorgehen den eigenen Geschäftsbetrieb massiv.

Im Oktober vergangenen Jahres wurde das Verfahren von der Münchner Staatsanwaltschaft eingestellt – wegen "erwiesener Unschuld" wie Usedsoft mitteilte. Das wollte Microsoft offenbar so nicht hinnehmen und drängte die Generalanwaltschaft zu weiteren Untersuchungen, allerdings ohne Erfolg wie die jüngste Entscheidung zeigt. Es seien keine Unregelmäßigkeiten festzustellen, zitiert Usedsoft aus der Begründung der Justiz. Zudem stelle das hauseigene Warenwirtschaftssystem sicher, dass nicht mehr Lizenzen verkauft als eingekauft würden, beziehungsweise dass nur zuvor auch erworbene Lizenzen weiter veräußert würden.

Peter Schneider, Geschäftsführer Usedsoft: "Der Verkauf und Kauf von bereits verwendeter Software ist absolut legal."
Peter Schneider, Geschäftsführer Usedsoft: "Der Verkauf und Kauf von bereits verwendeter Software ist absolut legal."
Foto: Peter Schneider

Damit sei der wiederholt erhobene Vorwurf, der Handel mit Gebrauchtsoftware sei gleichbedeutend mit der Verbreitung von Raubkopien, endgültig widerlegt, triumphiert der Lizenz-David gegen den Software-Goliath. Microsoft habe sein Scheitern offensichtlich eingestanden und auf weitere Rechtsmittel verzichtet. Microsoft bestätigte grundsätzlich, dass das Strafverfahren damit abgeschlossen sei. Allerdings habe der Hersteller nun drei Jahre Zeit, zivilrechtlich gegen Usedsoft vorzugehen. Anhaltspunkte gibt es aus Sicht von Microsoft offenbar genug. So ermittelt derzeit die Staatsanwaltschaft gegen die Veltins Brauerei wegen angeblicher Nutzung von Raubkopien (Aktenzeichen: 302 Js 35033/07). Diese seien im vergangenen Jahr bei Usedsoft gefunden worden. Wie die Raubkopien in die Hände des Münchner Händlers gelangt seien, lasse sich derzeit nicht nachvollziehen. Auch die Frage, ob die Software weiter verkauft werden sollte, müssten die Ermittler noch klären. Allein der Besitz von Raubkopien sei nicht strafbar. Deshalb könne in diesem Fall auch nicht gegen Usedsoft direkt vorgegangen werden.

In ihrem Streit um die Rechtmäßigkeit des Handels mit Gebrauchtlizenzen schenken sich beide Seiten nichts. So lassen die Usedsoft-Verantwortlichen keine Gelegenheit aus, günstige Urteile dahin gehend zu interpretieren, dass die Richter den Lizenzhandel ohne wenn und aber bestätigt hätten. Zwar finden sich in den Urteilsbegründungen in der Tat immer wieder entsprechende Erörterungen, die den Handel mit Lizenzen und Lizenzpaketen grundsätzlich für rechtens erklären. Eine richterliche Entscheidung genau zu diesem Streitpunkt steht allerdings noch aus. Die bisherigen Verfahren behandelten Nebenkriegsschauplätze wie beispielsweise die Werbung für Gebrauchtlizenzen. Außerdem war Microsoft bislang geschickt darin, einer direkten Konfrontation mit Usedsoft vor den Gerichtsschranken auszuweichen. Neben Microsoft streitet sich der Münchner Lizenzhändler auch mit Oracle. In dem noch nicht abgeschlossenen Verfahren dreht es sich darum, inwieweit online übertragene Lizenzen weiterverkauft werden dürfen. Hier hat derzeit Oracle die Nase vorn.

Werner Leibrandt, Direktor Mittelstand von Microsoft: "Wir wollen Unternehmen und vor allem unsere Kunden davor bewahren, unwissentlich Raubkopien einzusetzen, und raten hier zu großer Vorsicht."
Werner Leibrandt, Direktor Mittelstand von Microsoft: "Wir wollen Unternehmen und vor allem unsere Kunden davor bewahren, unwissentlich Raubkopien einzusetzen, und raten hier zu großer Vorsicht."
Foto: Werner Leibrandt

Trotz der jüngsten Entscheidung will Microsoft Deals mit Gebrauchtsoftware nicht mehr so ohne weiteres hinnehmen. Nachdem der Konzern schon seit Jahren den Handel mit Einzelpaketen hinnehmen muss, wollen die Verantwortlichen einer weiteren Erosion des eigenen Lizenzgeschäfts im lukrativen Volumenmarkt offenbar einen Riegel vorschieben. Im Frühjahr dieses Jahres startete der Konzern eine Kampagne, in der Kunden eindringlich vor dem Kauf gebrauchter Lizenzen gewarnt wurden. "Wir wollen Unternehmen und vor allem unsere Kunden davor bewahren, unwissentlich Raubkopien einzusetzen, und raten hier zu großer Vorsicht", so Werner Leibrandt, Direktor Mittelstand von Microsoft. Unternehmen, die sich für gebrauchte Softwarelizenzen entschieden, installierten und nutzten oft Raubkopien, hieß es in einer Mitteilung des Softwareherstellers. Grund dafür sei, dass beim Weiterverkauf oftmals die Vertragsbedingungen nicht eingehalten würden. Sollten die gebraucht erworbenen Lizenzen rechtlich wertlos sein, handelt es sich nach dem Rechtsverständnis von Microsoft um Raubkopien. "Dafür kann der Geschäftsführer beziehungsweise Eigentümer des Unternehmens unter Umständen persönlich haftbar gemacht werden", droht der Konzern unverhohlen.

Davon will sich Usedsoft-Geschäftsführer Peter Schneider nicht einschüchtern lassen und rät unter Berufung auf die aktuelle Entscheidung das gleiche den Microsoft-Kunden: "Nun ist die Ankündigung von Microsoft, gegen die Käufer von Gebraucht-Software strafrechtlich vorzugehen, eindeutig als bloße Einschüchterungstaktik entlarvt. Der Verkauf und Kauf von bereits verwendeter Software ist absolut legal. Die Käufer von Gebraucht-Software sind auf der sicheren Seite und haben nichts zu befürchten." Schneider hatte in der Vergangenheit mehrfach bekräftigt, notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, um für die Rechtmäßigkeit seines Geschäftsmodells zu kämpfen.

Andere Lizenzhändler sehen die Auseinandersetzung mit gemischten Gefühlen. Peter Reiner, Geschäftsführer von USC in München beklagt, dass mit dem Streit um wenige Spezialfälle eine ganze Branche in Misskredit gebracht werde. Dabei könnten weit über drei Viertel aller Deals mit Gebrauchtlizenzen problemlos über die Bühne gebracht werden. Der ebenfalls in München ansässige Gebrauchtsoftwarehändler setzt dabei auf die Kooperation mit den Softwareanbietern. Die Kunden bekommen dabei die Übertragung der gekauften Gebrauchtlizenzen vom Anbieter selbst bestätigt. Dabei hält sich Reiner an die Bestimmungen der Anbieter. (ba)