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Datenschützer: Heimliche Online-Durchsuchung verfassungswidrig

09.03.2007
Die Datenschützer der Länder und des Bundes haben sich vehement gegen die geplante heimliche Durchsuchung von Privatcomputern und die Sammlung von Telefondaten gewandt.

Diese Vorhaben auf Bundes- und Länderebene seien verfassungswidrig, sagte der Thüringer Datenschützer Harald Stauch nach einer Konferenz mit seinen Kollegen am Freitag in Erfurt. Sie forderten, auf die Einführung zu verzichten. Die gängigen Ermittlungstechniken reichten zur Terror- und Kriminalitätsbekämpfung aus.

Der Bundesrat sprach sich gegen eine rasche gesetzliche Regelung aus. Einen entsprechenden Antrag Thüringens lehnte die Länderkammer am Freitag ab. Schleswig-Holsteins Innenminister Ralf Stegner (SPD) mahnte, man solle nichts "übers Knie brechen". Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll (FDP) sagte, man müsse "mit großer Behutsamkeit und Nachdenklichkeit prüfen, wie weit man gehen kann»"

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das heimliche Ausspähen von Computern über das Internet durch staatliche Ermittler wegen fehlender Rechtsgrundlage Anfang Februar verboten. Seither gibt es Diskussionen, ob eine rasche Gesetzesänderung angestrebt werden soll.

Der Datenschutzbeauftragte des Bundes, Peter Schaar, sagte in Erfurt, die Heimlichkeit der Online-Durchsuchung eröffne eine neue Dimension der Überwachung. Damit werde tief in die Privatsphäre eingegriffen. Zudem könnten die Nachrichtendienste diese Techniken nutzen, obwohl sie noch nicht einmal das Recht hätten, Computer zu beschlagnahmen. Diese Möglichkeit stehe jedoch der Polizei in Verdachtsfällen jederzeit offen.

Die europäische Vorgabe, von September an Telekommunikationsdaten aller Bürger zur erfassen, ist nach Ansicht der Datenschützer nicht vom deutschen Grundrecht gedeckt. "Nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Speicherung von Daten auf Vorrat zu nicht hinreichend bestimmbaren Zwecken verfassungswidrig", erläuterte Stauch. Der Aufwand stehe zudem in keinem Verhältnis zu den erwarteten Fahndungserfolgen. Die Pläne müssten bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zurückgestellt werden.

Die Konferenz verabschiedete sechs Entschließungen. Darin fordern die Datenschützer unter anderem die Bundesländer auf, die anonyme Nutzung von Rundfunkprogrammen sicherzustellen. Hintergrund ist die Ankündigung privater Anbieter, ihre Programme künftig nur noch verschlüsselt zu senden. Damit könnten die Sehgewohnheiten der Zuschauer erfasst werden. Die Datenschützer wiesen außerdem Forderungen nach einer Sexualstraftäterdatei mit Wohnsitzangaben im Internet zurück. Ein solcher elektronischer Pranger stehe im Widerspruch zu den Grundrechten. (dpa/tc)