Web

Usedsoft darf weiter für gebrauchte Microsoft-Lizenzen werben

12.02.2007
Das Oberlandesgericht in Hamburg wies auch in der Berufung die Klage eines Microsoft-Partners zurück, der gegen Usedsofts Werbung für Second-Hand-Software aus Volumenlizenzprogrammen von Microsoft geklagt hatte.

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat die Berufung der Firma Klar EDV gegen das Urteil des Landgerichts vom 29. Juni 2006 abgewiesen (Az.: 5 U 140/06). In dem Verfahren hatten die Richter eine einstweilige Verfügung gegen Usedsoft aufgehoben (Az. 315 O 343/06). Der Microsoft-Partner störte sich daran, dass der Münchner Lizenzhändler aktiv für gebrauchte Software aus Volumenlizenzverträgen geworben hatte. Dies verstoße gegen die Lizenzbestimmungen des Softwarekonzerns, wonach es lediglich gestattet sei, Lizenzpakete im Ganzen weiter zu veräußern.

Diese Auffassung teilten die Richter jedoch nicht (siehe auch: Gericht bestätigt Handel mit Microsoft-Volumenlizenzen). In ihrer Urteilsbegründung vom Sommer vergangenen Jahres heißt es: "Der Verkauf beziehungsweise die Veräußerung einzelner Microsoft-Softwarelizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen wie zum Beispiel Select-Verträgen abgegeben worden waren, ist auch ohne Zustimmung von Microsoft wirksam möglich. Eine Werbung, die dies kommuniziert, ist mithin nicht irreführend." Ferner sei es einem Hersteller verwehrt, mit Hilfe des Urheberrechts die weiteren Absatzwege seiner Ware zu kontrollieren, sobald diese einmal in Umlauf gebracht worden sei. Dabei spiele es keine Rolle, ob die Lizenz körperlich in Form einer CD oder unkörperlich als Masterkopie in Umlauf gebracht wurde.

Obwohl Microsoft nach eigenem Bekunden in keiner Weise an dem Verfahren beteiligt war, sah sich der Konzern veranlasst, das Urteil noch vor der offiziellen Begründung zu kommentieren. "Es ging in dem Verfahren nicht um die Rechtmäßigkeit des Handels mit gebrauchten Lizenzen", versuchen die Microsoft-Verantwortlichen die Bedeutung herunterzuspielen. "Gegenstand des Streits war die Frage, ob die Werbung von Usedsoft wettbewerbswidrig und damit zu unterlassen sei", heißt es in einer Mitteilung. Folglich bedeute die Entscheidung nicht, dass das Geschäftsmodell von Usedsoft rechtmäßig ist.

Das sehen die Usedsoft-Verantwortlichen naturgemäß anders. Das Urteil des Landgerichts sei in der Berufung vor dem Oberlandesgericht in keine Weise eingeschränkt worden, heißt es in einer Mitteilung des Lizenzhändlers. Zwar sei richtig, dass die Richter lediglich wettbewerbsrechtlich argumentiert hätten. Allerdings habe das OLG Hamburg entschieden, dass das Urteil des Landgerichts rechtskräftig sei, inklusive der eingehenden Begründung zur Rechtmäßigkeit des Software-Gebrauchthandels, lautet die Interpretation Usedsofts.

Wie es in dem Hamburger-Verfahren weitergeht, ist noch nicht abzusehen. Auch wenn Microsoft beteuert, mit dem Hamburger Verfahren nichts zu tun zu haben, gehen Insider vom Gegenteil aus. Demnach sollen die Richter in ihrer Begründung gestichelt haben, wenn Microsoft eine Klärung dieser Frage wünsche, sollte der Konzern doch bitte selbst vor Gericht ziehen. Diese Aussage sei dahingehend zu interpretieren, das OLG Hamburg habe kein Urteil in Sachen Urheberrecht fällen können, weil Microsoft als Rechteinhaber nicht in das Verfahren involviert gewesen sei, erläuterte ein Microsoftsprecher. Daher ließen sich die Hamburger Urteile nur rein wettbewerbsrechtlich interpretieren, egal wie weit die Richter in ihrer Begründung auf das Urheberrecht eingingen.

Gerüchte, Microsoft habe die gegen Usedsoft klagende Firma Klar EDV zum Prozessieren angestachelt, will der Sprecher nicht kommentieren. Im Gegenteil: Ihm seien auch anderslautende Spekulationen zu Ohr gekommen, Usedsoft selbst habe das Verfahren eingefädelt, um seiner Sache mehr Publicity zu verschaffen.

Dass hier hinter den Kulissen an so manchen Fäden gezogen wird, scheint jedoch wahrscheinlich. Laut dem Firmenverständnis der Klar EDV lässt sich jedenfalls kein Konfliktpotenzial mit Usedsoft erkennen. "Wir installieren und konfigurieren Ihre Hard- und Software unabhängig davon, ob sie im Laden an der Ecke, im Internet oder bei uns gekauft wurde", heißt es auf deren Website. Die Verantwortlichen des Unternehmens lehnten eine Stellungnahme zum Hamburger Verfahren ab.

Die Fronten scheinen verhärtet (siehe auch: Gebrauchtsoftware - pro und kontra). Microsoft kündigte an, in diesem Bereich stärker zu agieren, ohne jedoch konkret zu werden. Neben rechtlichen Schritten, werde man auch das Gespräch mit den Kunden suchen, hieß es. Für Usedsoft-Chef Peter Schneider ist die Sache jedoch klar: "Microsoft setzt damit seine fragwürdige Politik fort, unter Missachtung der Tatsachen die Käufer von Gebrauchtsoftware einzuschüchtern." (ba)