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Linux-Stadt München kauft 2000 gebrauchte Windows-Lizenzen

02.01.2007
Der Münchner Softwarehändler Usedsoft hat eine Ausschreibung der Stadt München über gebrauchte Windows-2000-Lizenzen für sich entschieden.

Die Münchner Stadtverwaltung ordert 2000 gebrauchte Windows-Lizenzen. Das meldet der Münchner Lizenzhändler Usedsoft GmbH. Die bayerische Landeshauptstadt habe mit dem Kauf der Second-Hand-Software eine Ersparnis von über 50 Prozent im Vergleich zum Neupreis erzielen können, hieß es in einer offiziellen Mitteilung des Händlers. Mit dem Vergabeverfahren für die Microsoft-Produkte hatte sich die Stadt München ausschließlich an Anbieter gebrauchter Softwarelizenzen gewandt. "Wir kannten das Einsparpotenzial, das der Kauf bereits verwendeter Lizenzen bietet", erläutert Reinhold Forster, Leiter der Vergabestelle 3 bei der Landeshauptstadt München. "Nach sorgfältiger juristischer Prüfung hatten wir auch keinerlei rechtliche Bedenken."

Dabei dürften die juristischen Scharmützel des vergangenen Jahres die Unsicherheit, was den Kauf und Verkauf von Softwarelizenzen anbelangt, eher verstärkt haben (siehe auch: Oracle vs Usedsoft: Schlammschlacht um Second-Hand-Software). Seit Anfang 2006 streiten Oracle und Usedsoft über die Rechtmäßigkeit des Weiterverkaufs von online übertragenen Nutzungsrechten. Aktuell hat Oracle in dem Verfahren die Nase vorn. Laut Urteilen des Münchner Landgerichts sowie der Bestätigung des Oberlandesgerichts München darf Usedsoft keine Online-Lizenzen Oracles vertreiben. Allerdings sind in dem Verfahren weitere Berufungsschritte anhängig, die im März 2007 verhandelt werden sollen.

Auch beim Handel von Microsoft-Lizenzen gab es zuletzt Streit (siehe auch: Gericht bestätigt Handel mit Microsoft-Volumenlizenzen). Ein Hamburger Softwarehändler hatte gegen Usedsoft geklagt, weil der Gebrauchthändler einzelne Lizenzposten aus Volumenverträgen weiter verkauft hatte. Laut den Vertragsbestimmungen von Microsoft dürfen derartige Volumenlizenzen jedoch nur komplett übertragen werden. Dem widersprach jedoch das Landgericht Hamburg und erklärte den Handel mit den entsprechenden Microsoft-Lizenzen ohne Einschränkungen für gültig. Auch hier wird es ein Berufungsverfahren geben, das bereits im Januar 2007 starten soll.