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Oracle vs. Usedsoft: Schlammschlacht um Second-Hand-Software

11.08.2006
Nachdem das Oberlandesgericht München eine einstweilige Verfügung gegen den Lizenzhändler Usedsoft bestätigt hatte, wird der Ton zwischen beiden Kontrahenten immer rüder.

Nachdem Oracle die einstweilige Verfügung gegen den Weiterverkauf von Nutzungsrechten auch im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht München durchsetzte, gehen die gerichtlichen Scharmützel weiter (siehe auch: Oracle punktet gegen Lizenzhändler). Der Lizenzhändler hatte trotz seiner Niederlage öffentlich behauptet, die Richter hätten grundsätzlich die Rechtmäßigkeit des Handels mit Gebrauchtsoftware bestätigt. Nun hat Oracle vor dem Landesgericht München eine einstweilige Verfügung erwirkt, wonach Usedsoft dies nicht weiter verbreiten darf (Aktenzeichen 7 O 14055/06).

Geärgert hat die Oracle-Verantwortlichen in erster Linie eine Pressemeldung von Usedsoft. Unter der Überschrift "OLG bestätigt Handel mit Gebrauchtsoftware" hatte der Münchner Lizenzhändler behauptet, "Oracle-Software, die per CD verkauft wurde", dürfe auch in Zukunft gebraucht gehandelt werden. Damit sei ein "zukunftsweisendes Geschäftskonzept im Grundsatz bestätigt". Weiter hatte Usedsoft unter Berufung auf nicht genannte Experten prognostiziert, Oracle habe wegen nicht geklärter Besitzverhältnisse eine Prozesslawine von Seiten seiner Kunden zu erwarten.

Das Landgericht München hat Usedsoft nun per einstweiliger Verfügung verboten, diese Behauptungen aufzustellen und weiter zu verbreiten. Diese seien irreführend und verletzten damit das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, hieß es in einer Mitteilung Oracles. In Medienberichten sei der Eindruck entstanden, der Inhalt des OLG-Urteils sei unklar. "Das Angebot und der Vertrieb von Datenträgern mit Software war nicht Gegenstand des Urteils des OLG München", zitiert Oracle die Richter vom Landgericht. Mit dem aktuellen Beschluss sei ein weiterer Schlagabtausch in der Auseinandersetzung um gebrauchte Software zugunsten Oracle ausgegangen, triumphierte der Datenbankspezialist.