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Die Telekom darf sich T-Online schnappen

01.06.2006
Der Bundesgerichtshof hat Beschwerden gegen die Re-Integration verworfen.

Der Weg für die Verschmelzung von T-Online auf die Muttergesellschaft Deutsche Telekom ist frei. Der Bundesgerichtshof (BGH) habe im Freigabeverfahren zur Verschmelzung erhobene Rechtsbeschwerden als unzulässig verworfen, teilte T-Online am Donnerstag in Darmstadt mit. Der Zusammenschluss ist damit trotz Klagen vieler Aktionäre faktisch vollzogen: "Die Verschmelzung wird mit der Eintragung in den Handelsregistern beider Unternehmen wirksam werden."

Die Eintragung in das Handelsregister soll nun zeitnah erfolgen, sagte ein Sprecher von T-Online. Gegen das Urteil der Karlsruher Richter ist seinen Angaben zufolge kein Einspruch möglich. Die Fusion der beiden Konzerne war bei Aktionären von T-Online umstritten, da der gebotene Übernahmepreis von 8,99 Euro pro Aktie nur einem Drittel des ursprünglichen Ausgabepreises entsprach. Mit der Übernahme will die Telekom ihr schwächelndes Festnetzgeschäft stärken. T-Online ist der größte Internet-Anbieter Europas. (dpa/ajf)