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Bundesnetzagentur: Telekom soll Produkte zum IP-Bitstrom-Zugang anbieten

26.04.2006
Die Telekom-Konkurrenten sollen künftig die Qualität ihrer DSL-Dienste sowie die Bandbreite selbst bestimmen können.

Die Bundesnetzagentur hat den Entwurf einer Regulierungsverfügung für den Bitstrom-Zugang auf Basis des Internet-Protokolls, den IP-Bitstrom-Zugang, zur nationalen Konsultation veröffentlicht. Im Gegensatz zum ATM-Bitstrom-Zugang, zu dem der Entwurf einer Regulierungsverfügung bereits am 22. März veröffentlicht wurde und der in erster Linie für höherwertige Breitbandzugänge gedacht ist, fokussiert der IP-Bitstrom-Zugang vornehmlich den Breitband-Massenmarkt.

Laut Chefregulierer Matthias Kurth will die Bundesnetzagentur die Deutsche Telekom beim IP-Bitstrom-Zugang zu einem diskriminierungsfreien Angebot verpflichten. Beim Entwurf für den ATM-Bitstrom-Zugang hatte die Bundesnetzagentur dagegen von der Auferlegung einer Zugangsverpflichtung abgesehen.

Zurzeit können alternative Netzbetreiber ihre Netzinfrastruktur - sofern sie nicht die Teilnehmeranschlussleitung (TAL) komplett übernehmen - nur an einem von 51 ATM-Netzknoten (Layer 2) für den ATM-Bitstromzugang oder 73 Points of Presence (POP) (Layer 3) für den IP-Bitstrom-Zugang mit dem Datennetz der Telekom zusammenschalten. Die Provider sparen sich so zwar die Kosten für zusätzliche Hardware an den Vermittlungsstellen. Im Gegenzug stellt die Telekom diese Transportleistung der DSL-Daten zwischen den Vermittlungsstellen und den Netzknoten den angeschlossenen Netzbetreibern allerdings auch in Rechnung. Außerdem ist es den Providern nicht möglich, die Qualität ihrer Dienste sowie die Bandbreite selbst zu bestimmen, um sich von den DSL-Vorleistungsprodukten der Telekom zu differenzieren. (mb)