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Ärger um Rücknahme von Elektroschrott

06.04.2006
Kommunen bleiben auf Containern mit Elektroschrott sitzen.

Seit dem 24. März gilt das Elektroschrottgesetz, das Bürger verpflichtet, ausgediente Elektronikwaren vorschriftsmäßig zu entsorgen. Dazu muss der Elektronikmüll von den Kommunen an Sammelstellen kostenlos entgegengenommen werden. Die Industrie muss Sorge dafür tragen, dass die entsprechenden Sammelbehälter regelmäßig abtransportiert und einem Sortier- und Recycling-Prozess zugeführt werden (siehe: Stichtag 24. März: FAQ zum Elektroschrottgesetz).

Wie die "Süddeutsche Zeitung" berichtet, ist die Bilanz der ersten 14 Tage alles andere als zufriedenstellend. Die zu Beginn knappen Sammelbehälter sind zwar inzwischen aufgestellt, doch sie sind längst überfüllt. Der Abtransport funktioniert nur schleppend, in einigen Kommunen platzen die Wertstoffhöfe aus allen Nähten. Rund ein Drittel der Städte und Gemeinden haben sich bereits bei den Kommunalverbänden über Probleme bei der Entsorgung beschwert.

Wer transportiert die Container?

Kritisiert wird vor allem die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR), die das Entsorgungssystem gemeinsam mit der Industrie entwickelt hat. Sie scheint mit dafür verantwortlich zu sein, dass es in vielen Fällen unklare Zuständigkeiten darüber gibt, wer welche Container abtransportieren muss. Laut der gesetzlichen Regelung werden die Behälter von unterschiedlichen Firmen aufgestellt und abtransportiert. Doch die Entsorger beharren darauf, nur ihre eigenen Container abzunehmen.

Erschwerend hinzu kommt die Menge des Elektroschrotts, der seit dem 24. März abgeliefert wurde. Viele Bürger haben große Mengen gehorteten Elektromüll abgegeben, dessen Entsorgung zuvor in vielen Gemeinden kostenpflichtig war. Laut "Süddeutscher Zeitung" wurde etwa in Hannover und Wetterau am ersten Wochenende nach dem Stichtag die fünffache Menge des sonst üblichen Schrotts abgegeben.

Die von den Herstellern beauftragten und der EAR gesteuerten Entsorgungsbetriebe fordern nun Anpassungen des Entsorgungssystems. Weder die Übergabe-Schnittstellen an den Wertstoffhöfen funktionierten, noch entspreche das Verteilverfahren, das eigentlich einen reibungslosen Abtransport garantieren sollte, den Ansprüchen. Es wird als kompliziert und intransparent beschrieben. Für Ärger sorgt auch die Art und Weise, in der die kommunalen Sammelstellen mit der EAR kommunizieren. Sie treten ausschließlich über Handhelds mit der Koordinationsstelle in Kontakt und lösen über bestimmte Eingabecodes Abhol- und Aufstellungsaufträge aus. Softwareprobleme und Bedienfehler sollen an der Tagesordnung sein.

Weite Strecken für Entsorger

Wie die Tageszeitung in ihrer heutigen Ausgabe weiter schreibt, bereitet das nach dem Zufallsprinzip funktionierende System der Container-Abholung den Beteiligten großen Kummer. Die EAR bestimmt kurzfristig und mit einer Reaktionszeit von 48 Stunden, wo und wann neue Container aufgestellt und abgeholt werden. Das kann dazu führen, dass ein Entsorger aus Berlin binnen kürzester Zeit Behälter in Süd- und Norddeutschland aufstellen oder abholen muss.

Die EAR sieht darin in Übereinstimmung mit dem Bundeskartellamt kein Problem. Mit diesem Verfahren solle verhindert werden, dass sich die führenden Unternehmen der Müllbranche absprechen und untereinander Vereinbarungen treffen können, die ihre bisherige Monopolstellung untermauern. In der mit dem ElektroG-Gesetz umgesetzten EU-Richtlinie gehe es letztlich auch darum, den Konkurrenzkampf unter den Entsorgern zu fördern und die Preise zu drücken. (hv)