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DSW: Intershop und Infineon gehören zu größten Kapitalvernichtern

16.02.2006
Die früheren Börsenstars Intershop und CE Consumer Electronic sind die größten Kapitalvernichter Deutschlands.

Wer vor fünf Jahren für 10.000 Euro Intershop-Aktien gekauft habe, dessen Anlage sei mittlerweile auf 26,83 Euro geschrumpft, sagte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), Ulrich Hocker, am Donnerstag in Berlin. Nicht viel besser erging es Besitzern von Papieren der CE Consumer Electronic. Hier sank der Wert im gleichen Zeitraum von 10.000 auf 206 Euro. Trotz einigen Verbesserungen mahnte Hocker weitere Gesetzesreformen an, um die Rechte der Aktionäre zu stärken.

Mit der Liste der 50 am schlechtesten gelaufenen Aktien will die DSW Problemfälle unter den Aktiengesellschaften herausfiltern. "Die Anleger müssen bei diesen Unternehmen schauen, ob Insolvenzgefahr besteht oder der Turnaround kommt", sagte Hocker. Als Anlageempfehlung sei die Liste nicht gedacht.

Vertreten sind vor allem Unternehmen aus dem Internet- und Hightech-Bereich. Mit Plambeck Neue Energien (Rang vier) hat es allerdings auch ein Unternehmen aus der einst boomenden Windbranche auf den Zettel der DSW geschafft. Auf der schwarzen Liste der Aktionärsvertreter befindet sich mit Infineon Technologies erstmals auch ein DAX-Unternehmen. "Als einziger DAX-Wert hat der ehemalige Siemens-Geschäftsbereich es geschafft, schlecht genug abzuschneiden, um auf der Watchlist auf Platz 47 zu landen", sagte Hocker. Mit 8,14 Euro liegt der aktuelle Börsenkurs weit entfernt vom einstigen Höchststand von 92,50 Euro.

DSW-Chef Hocker begrüßte die im vergangenen Jahr eingeleiteten Gesetze für den Anlegerschutz. So müssen die Gehälter der Vorstände ab dem kommenden Jahr einzeln ausgewiesen werden und geschädigte Anteilseigener können ihre Ansprüche in Sammelklagen bündeln. Derzeit klagen rund 25.000 Aktionäre der Telekom vor dem Landgericht Frankfurt auf Schadensersatz, da nach ihrer Ansicht das Unternehmen den Immobilienbesitz beim Börsengang falsch bewertet hat. Mit der neuen Rechtsprechung könnte ein Urteil schneller erfolgen, sagte Hocker.

Nachbesserungsbedarf sieht Hocker bei der Haftung bei Fehlern von Vorständen: "Anleger haben nach gegenwärtiger Rechtslage in Deutschland selbst dann kaum eine Chance auf Schadenersatz, wenn die Fehlinformation direkt vom Unternehmensvorstand kommt", sagte er. Wer die Kapitalmärkte falsch informiere, müsse haftbar gemacht werden können. Ein entsprechender Gesetzentwurf liege bereits in der Schublade der Regierung und müsse nur noch umgesetzt werden. (dpa/tc)