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Kazaa muss Filter einbauen

25.11.2005
Die Musikindustrie setzt dem Betreiber der Tauschbörse die Pistole auf die Brust.

Ein australisches Gericht hat nach einem Grundsatzurteil im September nun festgelegt, dass Sharman Networks bis spätestens zum 5. Dezember eine neue Version seiner Peer-to-Peer-Software Kazaa mit integriertem Keyword-Filter herausbringen muss, um den weiteren Tausch urheberrechtlich geschützter Werke zu unterbinden. Andernfalls wird die Tauschbörse nach diesem Termin abgeschaltet.

Grundlage für die verordnete Filterung ist eine Liste von 3000 Song- und Künstlernamen, die die Musikindustrie in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Ob die Maßnahme wirkt, darf angezweifelt werden: Mit der Methode werden zwar die bestehenden Links zu urheberrechtlich geschützten und nicht lizenzierten Titeln entfernt. Unklar ist jedoch, ob der Keyword-Filter auch leicht veränderte Künstler- und Song-Namen erkennt. Ohnehin funktioniert er nur in den neuen Versionen der Software - laut Sharman Networks wurde die Kazaa-Software jedoch bereits über 300 Millionen mal geladen.

Um den Tausch von urheberrechtlich geschützten Werken auf der Plattform zu unterbinden, hatte Sharman Networks den Einsatz von digitalen Fingerprints wie bei der Kontrolltechnik von Audible Magic vorgeschlagen. Dieser Vorschlag wurde jedoch von der Musikindustrie abgewiesen. (mb)