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Bertelsmann zieht Beschwerde gegen Napster-Klage zurück

14.11.2005
Der Konzern verzichtet bei der milliardenschweren Schadensersatzklage auf Unterstützung aus Karlsruhe.

Wie das Bundesverfassungsgericht bekannt gab, hat der norddeutsche Medienriese Bertelsmann seine Beschwerde gegen die Zustellung einer US-Sammelklage wegen seiner Geschäftsbeziehungen mit der Musiktauschbörse Napster zurückgezogen. Die Begründung: Eine weitere Entscheidung der Verfassungsrichter hätte vermutlich keinen Einfluss mehr auf das inzwischen unabhängige Verfahren in den USA. Zudem würden noch etliche Jahre vergehen, bis es zu einem Prozess kommt. Die Vorwürfe, auf denen die Klage basiert, bezeichnete der Konzern als unbegründet.

Hintergrund sind Investitionen in Höhe von insgesamt rund 80 Millionen Dollar, die Bertelsmann in den Jahren 2000 und 2001 in die Musiktauschbörse gepumpt hatte. Die Kläger, mehrere Musik-Labels und Künstler, beschuldigen Bertelsmann, damit die Verletzung von Urheberrechten billigend in Kauf genommen und die Lebensdauer von Napster verlängert zu haben. Als Schadensersatz für die durch die illegalen Tauschaktionen der Napster-Nutzer entstandenen Umsatzverluste fordern sie von Bertelsmann 17 Milliarden Dollar.

Bislang war ein rechtsgültiger Prozess gegen Bertelsmann jedoch bereits an der - für die Anerkennung eines US-Urteils in Deutschland erforderlichen - Zustellung der Klage gescheitert. So hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bereits im Juli 2003 in einer einstweiligen Verfügung entschieden, dass die Schadensersatzklage nicht zugestellt werden darf. (mb)