Web

Microsoft stellt zweiten Berufungsantrag im EU-Kartellprozess

08.09.2005

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Im andauernden Kartellverfahren der EU hat Microsoft einen zweiten Berufungsantrag gestellt. Der Softwarekonzern wehrt sich damit gegen eine Auflage der EU-Kommission, die ihn verpflichtet, Windows-Kommunikationsprotokolle offen zu legen.

Wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht hatte die Kommission Microsoft im März 2004 zu einem Bußgeld von 497 Millionen Euro verurteilt und eine Reihe von Sanktionen verhängt. Das Unternehmen muss in Europa eine Windows-Version ohne integrierten "Media Player" anbieten und Windows-Schnittstellen für Konkurrenten im Markt für Workgroup-Server zu fairen Bedingungen offen legen.

Microsoft legte postwendend Berufung ein. Wie ein Firmensprecher nun mitteilte, ist in dem ersten Berufungsantrag indes nicht explizit von den Kommunikationsprotokollen die Rede. Mit der zweiten Eingabe wolle man erreichen, dass sich das Europäische Gericht erster Instanz noch vor dem eigentlichen Berufungsverfahren mit dem Thema beschäftigt. Microsoft fürchte um den Schutz geistigen Eigentums, wenn etwa Protokolle wie gefordert unter einer Open-Source-Lizenz frei verfügbar wären.

An der Frage, unter welchen Bedingungen Microsoft die Protokolle offen legt, entzündete sich immer wieder Streit. Zwar machte die Gates-Company diesbezüglich diverse Zugeständnisse, doch der EU-Kommission gingen diese nicht weit genug. Mit dem Vorhaben, die Auflagen bis zu einer Entscheidung im Berufungsverfahren aussetzen zu lassen, war Microsoft gescheitert. Nach Meinung von Experten könnten bis zu vier Jahre vergehen, bis ein abschließendes Urteil vorliegt. (wh)