Bundesgerichtshof bestätigt Urteil

Microsoft siegt gegen Porno-Spammer

04.04.2008
Microsoft hat in letzter Instanz ein jahrelanges Verfahren gegen einen Porno-Spammer aus Schleswig-Holstein gewonnen. Der Bundesgerichtshof bestätigte ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe, das den Spam-Versender bereits zu Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz verurteilt hatte.

Es war das erste Mal, dass in Deutschland ein Spam-Versender wegen Markenverletzung durch Verwendung gefälschter Absenderadressen rechtskräftig gerichtlich belangt werden konnte, konstatiert der Konzern in einer Mitteilung. Die Microsoft-Verantwortlichen hatten bereits im Dezember 2003 eine einstweilige Verfügung gegen den Spammer erwirkt. Dieser habe unter Verwendung gefälschter Hotmail-Accounts massenhaft Werbung für pornographische Web-Seiten verbreitet. Da sich der Versender der Porno-Spams dadurch nicht beeindrucken ließ, verurteilte ihn das Landgericht Freiburg am 13. Januar 2006 zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro.

Neben der einstweiligen Verfügung hatte Microsoft eigenen Angaben zufolge ein Verfahren wegen Markenverletzung und illegaler Verwendung von gefälschten Hotmail-Adressen angestrengt. Da der Versand von Spam-Mails in Deutschland kein Straftatbestand ist, bezog sich der Konzern in seiner Klage auf das Markengesetz und das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG).

Dieses Verfahren hat Microsoft nun gewonnen. Nachdem bereits die Richter am Landgericht Mannheim und am Oberlandesgericht Karlsruhe dem Softwarekonzern Recht gegeben hatten, bestätigte am 19. März auch der Bundesgerichtshof das Urteil. Dem Porno-Spammer droht nun ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, sollte er den Mail-Versand fortsetzen. Außerdem ist er verpflichtet, Microsoft Auskunft über seine zurückliegenden Spam-Aktivitäten zu geben. Die Richter bestätigten zudem Schadensersatzansprüche wegen der Verwendung gefälschter Mail-Adressen. Nun muss der Spammer das Ordnungsgeld von 10.000 Euro begleichen sowie die gesamten Gerichtskosten tragen.

"Es ist erfreulich, dass aufgrund der Entscheidung des BGH feststeht, dass durch Spamming auch Markenrechte verletzt werden können", kommentierte Dorothee Jasper, Rechtsanwältin von Microsoft Deutschland, das Urteil. Damit könnten auch hierzulande Spammer strafrechtlich verfolgt werden, obwohl Spamming an sich kein Straftatbestand sei. Allerdings würden die Ermittlungen zunehmend schwieriger, räumt die Rechtsexpertin ein. Professionelle Spammer versuchten ihre Aktionen mehr und mehr über ausländische Tarnfirmen zu verschleiern. (ba)