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TKG-Novelle in der Mache

Regierung will unseriösen Telefondienst-Anbietern Handwerk legen

12.03.2008
Die Bundesregierung will nicht nur unerwünschter Telefonwerbung den Garaus machen, sondern auch unseriösen Angeboten von Telefondiensten. Versuchen, den Kunden einen Vertrag zum Wechsel des Providers unterzuschieben und so eine ungewollte Umstellung des Telefonanschlusses durchzusetzen, soll so ein Riegel vorgeschoben werden.

Das kündigten Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) und Verbraucherminister Horst Seehofer (CSU) am Dienstag angesichts des diesjährigen Weltverbrauchertages am kommenden Samstag an. Andere Teile des Gesetzesvorhabens, die die zunehmende Belästigung von Verbrauchern beenden sollen, sind seit September bekannt. Kritik an Einzelmaßnahmen kamen aus der Opposition und aus Baden-Württemberg. Zypries erwartet, dass die Neuregelung nach Beratungen in Kabinett, Bundestag und Bundesrat Mitte des Jahres verabschiedet ist.

Immer häufiger werden Kunden - besonders auch ältere Menschen - von Telefondienstanbietern überredet, mit ihrem Telefonvertrag von ihrem alten Provider überzuwechseln. Künftig muss der neue Vertragspartner durch Änderung des Telekommunikations-Gesetzes (TKG) dem bisherigen Hauptanschluss-Betreiber "in Textform nachweisen, dass der Kunde den alten Vertrag tatsächlich gekündigt hat. Der Telefonanschluss des Verbrauchers wird erst danach auf den neuen Telefondienstanbieter umgestellt."

Widerrufsrecht erweitert

Den oft nervigen Werbeanrufern soll das Geschäft deutlich erschwert werden. So wird einerseits das Widerrufsrecht allgemein auch bei Telefonverträgen auf den Bezug von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sowie auf Wett- und Lotterie-Abschlüsse erweitert. Die Widerrufsfrist soll 14 Tage betragen, in gravierenden Fällen einen Monat.

Weitere Verschärfungen sind vorgesehen. So soll bei Verstößen gegen das bereits geltende Telefonwerbeverbot ein Bußgeld bis 50.000 Euro verhängt werden. Außerdem wird im Gesetz klargestellt, dass ein Werbeanruf nur zulässig ist, wenn der Angerufene vorher ausdrücklich sein Einverständnis erklärt hat. "So wird verhindert, dass sich Anrufer auf Zustimmungserklärungen berufen, die der Verbraucher in einem völlig anderen Zusammenhang oder nachträglich erteilt hat."

Außerdem sollen Anrufer zur Verschleierung ihrer Identität nicht länger ihre Rufnummer unterdrücken können. Ein entsprechendes Verbot soll im TKG festgelegt werden. Bei Verstößen wäre ein Bußgeld von 10.000 Euro fällig. Zypries machte deutlich, dass sich die Bürger hier bereits jetzt helfen könnten. Man könne die Telekommunikations-Dienstleister rechtskräftig beauftragen, keine Telefonate mit Anonymisierung des Anrufers durchzulassen.

Änderungen erwartet

In den Fraktionen werden noch erhebliche Änderungen erwartet. Das Stuttgarter Verbraucherministerium kritisierte Seehofer, weil er nicht an der Forderung festhalte, dass jeder telefonische Vertrag einer schriftlichen Bestätigung bedürfe. Darauf habe sich seit langem die Verbraucherministerkonferenz verständigt. Aus der CDU/CSU-Fraktion des Bundestags kam Kritik an Zypries, weil sie ihr Vorhaben nur häppchenweise der Presse vorstelle, "so dass eine schnelle gesetzliche Regelung bisher nicht möglich war". Auch die Linke sieht die Verbraucher mit täglich mehr als 800.000 unerwünschten Anrufen weiterhin in der "Warteschleife". Die FDP legte einen eigenen Antrag mit einer Verpflichtung zur Rufnummernanzeige vor.

Der Chef des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, Gerd Billen, sagte der dpa, die Regierungspläne seien zwar nicht der erhoffte große Wurf, um der Praxis unlauterer Anrufe die Geschäftsgrundlage zu entziehen, aber ein erster wichtiger Schritt. (dpa/tc)