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Eine Lehrerin macht weiter

Spickmich-Prozess: Eine Klägerin gibt auf

09.01.2008
Eine gegen das Schülerportal klagende Pädagogin hat wenige Stunden vor Prozessbeginn einen Rückzieher gemacht.

Eine von zwei Lehrerinnen, die in einem Zivilprozess ihre Benotung durch Schüler im Internet-Portal Spickmich verhindern wollte, hat ihre Klage zurückgezogen. Das sagte ein Sprecher des Kölner Landgerichts am Mittwoch wenige Stunden vor dem geplanten Prozessbeginn. Die Schulleiterin habe ihre Unterlassungsklage kurzfristig zurückgenommen. Damit werde das Landgericht sich lediglich mit dem Hauptsacheverfahren einer Gymnasiallehrerin befassen, die sich durch ihre Benotung auf Spickmich verunglimpft sieht. Die Pädagogin war dabei allerdings vor sieben Wochen mit einer einstweiligen Verfügung gescheitert.

Die Rechtsanwaltskanzlei der Gymnasiallehrerin erklärte, es werde eine Grundsatzentscheidung beim Bundesgerichtshof oder beim Bundesverfassungsgericht angestrebt. Daher sei das nun beginnende Zivilverfahren in Köln schon aus "formaljuristischen Gründen" notwendig. Ende November 2007 hatte die Lehrerin vom Niederrhein in einem einstweiligen Verfügungs-Verfahren eine juristische Niederlage vor dem Kölner Oberlandesgericht (OLG) hinnehmen müssen. Laut OLG dürfen Schüler ihre Lehrer weiter im Internet benoten. Dies sei vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt und greife auch nicht unzulässig in das Persönlichkeitsrecht der Pädagogen ein.

In dem seit Frühjahr 2007 bestehenden nicht-kommerziellen Portal, das drei Kölner Studenten betreiben, werden Lehrer in Kategorien wie "faire Noten", "menschlich" oder "gut vorbereitet" mit Noten von 1 bis 6 bewertet. Mehr als eine Viertel Million Schüler beurteilen ihre Lehrer auf Spickmich, das laut Initiatoren auch das Schulangebot transparenter machen soll. (dpa/ajf)