Google, Mafia Wars & Pentium-Allergie

Die zehn skurrilsten IT-Klagen

16.03.2012
Von Max Halbinger und Eric Mack
Pentium-Allergie und schlechte Navis. Unsere Schwesterpublikation CIO.com hat die skurrilsten Klagen aus der IT-Welt zusammengefasst.

Eine Frau war mit den Wegbeschreibungen von Google unzufrieden und verklagte den Suchmaschinenkonzern. Eine andere machte Schadensersatzansprüche geltend, weil sie angeblich gegen Pentium-Prozessoren allergisch sei. Obwohl sich ein Großteil dieser IT-Klagen nach schlechten Scherzen anhört, haben sie sich tatsächlich so ereignet.

Unsere amerikanische Schwesterpublikation CIO.com hat die Prozesslisten auf der Suche nach den zehn skurrilsten Gerichtsverfahren durchforstet und folgende Favoriten ermittelt:

Rosenberg vs. Google Maps

Nachdem Lauren Rosenberg 2009 auf einer viel befahrenen Straße in Park City, im US-Bundessstaat Utah, nachts von einem Auto angefahren wurde, reichte sie nicht nur gegen den Fahrer, sondern auch gegen Google Klage ein. Rosenberg beschuldigte den Suchmaschinenkonzern, dass die Wegbeschreibung für Fußgänger aus Google Maps sie geradewegs auf die gefährliche Kreuzung geführt habe. Das Unternehmen reagierte, indem es seitdem vor möglichen Fehlern in seinen Wegbeschreibungen warnt. Das Verfahren wurde in diesem Sommer außergerichtlich beigelegt.

Gebrochene Herzen bei “Mafia Wars”

Cheryl Gray aus Michigan verliebte sich beim Spielen von „Mafia Wars“ in einen Mitspieler. Sie gibt an, dass sich über das Spiel eine Beziehung mit diesem Mann entwickelte. Auch will sie ihm Geschenke geschickt und einen Flug nach Washington gebucht haben, um ihn zu besuchen. Doch das ging dem 35 Jahre alten „Partner“ zu weit und er brach den Kontakt ab. Gray fordert deshalb von ihrem „Ex-Freund“ Schadensersatz in Höhe von 8.368,88 US-Dollar. Dieser Betrag soll sich aus der in die Beziehung investierte Zeit zusammensetzen.

Verleumdung durch Google-Vorschläge

Rechtsstreitigkeiten in Sachen automatischer Ausfüllvorschläge bei Suchanfragen bescheren Google immer wieder Probleme. Im Gegensatz zu Google sehen Gerichte diese aber nicht immer als harmlos an, weshalb der Suchmaschinenanbieter jüngst zwei Fälle in Frankreich verlor. In einem Rechtstreit wurde das französische Wort für „Betrug“ der französischen Organisation „Centre National Privé de Formation a Distance“ zugeordnet, wogegen diese klagte.

Im zweiten Fall schlug Google die Begriffe „Vergewaltiger“ und „Satanist“ bei Suchanfragen nach dem Namen des Klägers vor.Google verlor ähnliche Fälle auch in Argentinien, Italien und Irland. Ein irischer Hotelbesitzer behauptet, die Auto-Ausfüll-Funktion stelle sein Hotel dar, als ob dieses zwangsverwaltet wird.