| Leasing boomt sich an die Kredit-Spitze | |
| Spezial-Leasing ist zweckgebunden | |
| Vorteile des Leasings | |
| Nachteile des Leasings | |
| Sale-and-lease-back-Verfahren hat seine Reize |
Der Leasing-Nehmer erwirbt in der Regel kein Eigentum am Leasing-Objekt und hat somit keine Möglichkeit, bei einem plötzlich auftretenden Geldbedarf den Gegenstand zu verkaufen.
Die Gesamtkosten beim Leasing sind, über den gesamten Nutzungszeitraum betrachtet, in der Regel höher als bei einem fremdfinanzierten Kauf des Objektes, weil der Leasing-Geber das Ausfall in die Leasing-Gebühr einkalkulieren muss und ja auch noch einen Gewinn erzielen möchte.
Der Leasing-Nehmer ist im Normalfall an die Vertragslaufzeit gebunden. Das bedeutet: Er muss die Leasing-Raten auch dann zahlen, wenn sie den Gegenstand nicht mehr nutzt.
Bei Garantie- oder Gewährleistungsstreitigkeiten kann der Leasing-Nehmer die Zahlungen an den Leasing-Geber nicht ohne Weiteres einstellen. Mögliche Ansprüche gegen den Hersteller oder Lieferanten muss er quasi auf eigene Rechnung geltend machen, da in einem solchen Fall das Dreiecksverhältnis Leasing-Geber - Leasing-Nehmer - Hersteller zum Tragen kommt.