Jungunternehmer Daniel Giersch, dem es zu verdanken ist, dass Googles Gmail in Deutschland nur Google Mail heißen darf, zieht jetzt auch gegen das von der Bundesregierung geplante “De-Mail” zu Felde. Giersch hat Angst, dass er mit seiner P1 Privat GmbH und deren Angeboten “G-mail” respektive “Quabb” wohl nicht unter den Anbietern sein wird, die im Rahmen des Bürgerportalgesetzes das geplante De-Mail anbieten werden, und hat sich deswegen in Brüssel beschwert.
Hier die Pressemitteilung dazu (bislang auf den Gierschschen Websites noch nicht zu finden):
„De-Mail“ auf dem Prüfstand
Europäische Kommission untersucht Bürgerportalgesetz
Berlin, 05. Mai 2009 – Angestoßen durch eine Beschwerde der P1 Privat GmbH prüft die Europäische Kommission derzeit das von der Bundesregierung geplante Bürgerportalgesetz auf seine Vereinbarkeit mit den europäischen Binnenmarkts- und Wettbewerbsregeln.
Mit dem geplanten Bürgerportalgesetz beabsichtigt die Bundesregierung, einen neuen Standard für sichere Email-Kommunikation in Deutschland zu etablieren – die so genannte „De-Mail“. De-Mail soll gegenüber anderen bereits existierenden Lösungen für sichere Email-Kommunikation, wie den Internet-Portalen www.gmail.de und www.quabb.com aus dem Hause P1 Privat, besondere rechtliche Privilegien genießen und von einer gesetzlich verankerten, beweissicheren Zugangsbestätigung profitieren. Damit soll De-Mail in Zukunft sowohl im Behördenverkehr als auch im privaten Geschäftsverkehr die konventionelle Briefpost ersetzen und sich zum flächendeckenden Kommunikationsstandard entwickeln. Doch im Gegensatz zu de m rein privatwirtschaftlichen Weg, auf dem die P1 Privat GmbH bereits eine Lösung für rechtssichere digitale Kommunikation realisiert hat, sieht die Bundesregierung für De-Mail ein bürokratisches Verfahren mit fragwürdigen Zugangshürden vor.
De-Mail soll zwar kein staatlicher Email-Dienst werden, sondern von privaten Unternehmen angeboten werden. Doch um den künftigen De-Mail-Service anbieten zu können, müssen sich Email-Provider in einem aufwendigen und teuren Zertifizierungsverfahren staatlich akkreditieren lassen. Nur wer diese Akkreditierung erhalten hat und alle drei Jahre erneuert, soll De-Mail-Dienste anbieten können. Die Anforderungen, die das geplante Bürgerportalgesetz an das Akkreditierungsverfahren stellt, sind sehr hoch und vielleicht zu hoch. Dies wird die Europäische Kommission über die nächsten Wochen und Monate zu entscheiden haben.
Derzeit formiert sich im In- und Ausland eine breite Front gegen das geplante Bürgerportalgesetz und ein staatlich reglementiertes und überwachtes De-Mail-System. In einer kleinen Anfrage der FDP-Fraktion heißt es dazu: „Allerdings ist bisher nicht hinreichend klar, warum der Staat hier eine eigene Infrastruktur aufbauen muss, statt auf bestehende Möglichkeiten zurückzugreifen.“ Auch Branchenverbände, Verbraucher-schützer sowie der Bundesrat hinterfragen kritisch den Sinn und die Rechtmäßigkeit von De-Mail. Die P1 Privat GmbH schließt sich dieser Kritik an. Es besteht unter anderem die Befürchtung, dass durch die konkrete Ausgestaltung des geplanten Bürgerportalgesetzes und insbesondere durch die extrem hohen Akkreditierungsanforderungen letztendlich nur die großen und etablierten deutschen IT-Unternehmen die De-Mail-Akkreditierung erlangen werden bzw. sich lei sten können. Kleineren IT-Unternehmen in Deutschland sowie ausländischen Email-Providern wird der Marktzutritt hingegen de facto versperrt. So geht die Bundesregierung zum Beispiel davon aus, dass die Kosten für die Erstakkreditierung über eine halbe Million Euro pro Unternehmen betragen können. Die vorgeschriebene Schadenshaftpflichtversicherung wird zudem jährliche Kosten in Höhe von etwa 100.000 Euro für die künftigen De-Mail-Anbieter nach sich ziehen. Kosten, die sich für viele mittelständische Unternehmen prohibitiv auswirken. Ausländische Email-Provider dürften zudem davon abgeschreckt werden, dass sie zwingend eine Niederlassung in Deutschland eröffnen müssen, wenn sie De-Mail-Dienste anbieten wollen.
„Das Bürgerportalgesetz wird absehbar nur einige wenige etablierte inländische Konzerne auf dem deutschen Markt für sichere Email-Lösungen positionieren und diese gleichzeitig gegen Wettbewerb aus dem In- und Ausland abschirmen. Dies ist ein Ergebnis, das nur schwerlich mit dem Binnenmarktkonzept und den Europäischen Wettbewerbsregeln zu vereinbaren ist“, so Dr. Volker Soyez, Rechtsanwalt in Brüssel und Experte für Europäisches Wettbewerbsrecht. Die Bevorteilung deutscher Großunternehmen, allen voran die ehemaligen Staatsmonopolisten Deutsche Telekom AG und Deutsche Post AG, ist nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie unzulässig. Darin heißt es: „Desgleichen sollte ein Mitgliedstaat keinerlei Begünstigungen für Dienstleistungserbringer vorsehen, die eine besondere Bindung zur nationalen Wirtschaft und Gesellschaft haben.“
Über P1 Privat:
P1 Privat GmbH ist ein Unternehmen, das innovative Dienstleistungen in den Bereichen Post und elektronische Kommunikation entwickelt und umsetzt – so wurde jüngst mit dem Freibrief® der erste komplett Sponsoren-finanzierte Brief für Privat- und Geschäftskunden lanciert. Postmarkt-Innovation erfordert neben unternehmerischem Weitblick und massiven Investitionen in die Entwicklung von Zukunftstechnologie aber auch die Geltendmachung und Verteidigung legitimer Rechtsansprüche gegenüber Staat und Wettbewerb. Es war das Vorgängerunternehmen von P1 Privat, das in einem spektakulären Gerichtsverfahren als erster privater Postdienst in Deutschland Mitte der 90er Jahre das Briefmonopol der Deutschen Post aufbrach. Im Jahr 2007 mussten die seit 1999 bestehenden Rechte an der Marke G-mail in Deutschland im Rechtsstreit gegen Google verteidigt werden.
Ich bin gespannt, was dabei herauskommt.




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