Tag Archive for 'bgh'

PR ist ein schmutziges Geschäft

Jedenfalls manchmal. Beispiel aus dem Postfach:

Karlsruhe, Hamburg, 22.04.2009. Save.TV Ltd., Anbieter des Online-Videorekorders unter www.save.tv, hat vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einen wichtigen Sieg errungen und kann seinen Online-Videorekorder wie bisher anbieten. Auf die Revision der Beklagten Save.TV hat der BGH das Berufungsurteil aufgehoben und an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Eine Unterlassungsklage wegen Verstoßes gegen das Sendegesetz war von RTL und anderen privaten Fernsehsendern angestrengt worden.

Wie mit einem herkömmlichen Videorekorder können PC-User über einen internetbasierten Videorekorder weiterhin Fernsehsendungen aufnehmen und nach erfolgter Aufzeichnung abspielen. Im Zentrum der Auseinandersetzung stand die Frage, ob diese Vervielfältigung durch den Rekorder-Anbieter oder durch den Endnutzer für den Privatgebrauch vorgenommen wird. In einer Pressemitteilung (22.04.2009) zum Urteilsspruch (Az. I ZR 175/07) stellt der BGH fest, dass sofern “der Aufzeichnungsprozess vollständig automatisiert sei mit der Folge, dass der jeweilige Kunde als Hersteller der Aufzeichnung anzusehen sei, liege [...] eine vom Gesetz als zulässig angesehene Aufzeichnung zum privaten Gebrauch vor.”

Der Betreiber eines Online-Videorekorders verletze nur dann das Recht der Sendeanstalt, Sendungen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, wenn er “die mit den Satelliten-Antennen empfangenen Sendungen [...] an die “Persönlichen Videorecorder” mehrerer Kunden weiterleite”. Save.TV, das mit Dieter Bohlen einen prominenten Werbepartner hat, betont, dass dies beim eigenen Angebot nicht der Fall ist und sieht sich darin bestätigt, nicht urheberrechtswidrig zu handeln.

Diese Mitteilung, erstellt übrigens von KONZEPT PR aus Augsburg (natürlich im Kundenauftrag, Sch***job), ist schlicht eine Frechheit.

In der Mitteilung des BGH heißt es zunächst einführend, der 1. Zivilsenat habe entschieden,

dass das Angebot “internetbasierter” Videorecorder die den Rundfunkunternehmen nach dem Urheberrechtsgesetz zustehenden Leistungsschutzrechte verletzen kann und in der Regel unzulässig ist.

Und weiter:

Falls die Beklagte die Sendungen im Auftrag ihrer Kunden auf den “Persönlichen Videorecordern” abspeichert, verstößt sie – so der BGH – gegen das Recht der Klägerin, ihre Sendungen auf Bild- oder Tonträger aufzunehmen. Da sie ihre Leistung nicht unentgeltlich erbringe, könne sie sich in diesem Fall nicht auf das Recht ihrer Kunden stützen, Fernsehsendungen zum privaten Gebrauch aufzuzeichnen. Falls dagegen der Aufzeichnungsprozess vollständig automatisiert sei mit der Folge, dass der jeweilige Kunde als Hersteller der Aufzeichnung anzusehen sei, liege zwar im Regelfall eine vom Gesetz als zulässig angesehene Aufzeichnung zum privaten Gebrauch vor. Die Beklagte verletze dann aber das Recht der Klägerin, ihre Funksendungen weiterzusenden, wenn sie die mit den Satelliten-Antennen empfangenen Sendungen der Klägerin an die “Persönlichen Videorecorder” mehrerer Kunden weiterleite. Denn in diesem Fall greife sie in das Recht der Klägerin ein, ihre Sendungen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Also so oder so Rechtsverstoß — “weiter anbieten” dürfte also allenfalls bis zur Entscheidung des Berufungsgerichts gelten. Dieter Bohlen wird es verschmerzen können.

Verbands-Gejammer

Der BITKOM malt Schreckens-Szenarien zu drohenden Urheberabgaben auf Multifunktionsdrucker. Auch wenn ich selbst ein gewisses Unverständnis dafür nachvollziehen kann, dass die billigen Alleskönner genauso hoch “besteuert” werden sollen wie Hochleistungskopierer für 1000 Euro — hier geht es doch um etwas ganz anderes: Die im Verband versammelten Hersteller haben Angst, dass ihnen das Gilette-Geschäftsmodell (Rasierer quasi geschenkt, dafür nachher sch***teure Klingen kaufen) versaut wird. Das Urheberrecht ist dabei eigentlich nebensächlich.

Ich wünsche mir (auch als jemand, der von Texten lebt, die jeder kopieren kann), dass die VG Wort auch unter dem Druck der Lobbyisten standhaft bleibt. Sollen halt die Druckerbauer ihre Hardware ein bisschen stärker subventionieren als sie das eh schon tun. Die Zeche zahlt nachher sowieso der Verbraucher über die Tintenpatronen und das Spezialpapier…




Bad Behavior has blocked 0 access attempts in the last 7 days.