Vor allem, wenn er SO stümperhaft und amüsant ist. Das kann ja noch nicht mal Google Translate gewesen sein…
Eben fand ich Folgendes in meiner Inbox (steht sicher auch bald im “Presseloft”):
Lieber gehen statt still stehen
Nokia Navigationslösung Ovi Karten für Fußgänger ist ideale Alternative zum Berliner S-Bahn-ChaosBerlin, 21. Juli 2009 – Alle Räder stehen still, wenn der starke Arm des Eisenbahnbundesamtes das will. So lässt sich derzeit die unglückliche Situation bei der Berliner S-Bahn zusammenfassen. 70 Prozent aller Züge fallen seit gestern für mindestens die nächsten drei Wochen aus. Ein waschechter Berliner lässt sich von dem drohenden Verkehrschaos jedoch nicht wirklich aus der Ruhe bringen. Denn wie heißt es angesichts solcher Unannehmlichkeiten im Berliner Volksmund so schön: „Ick lack ma ’n Ast und setz ma druff.“ Zumal der Berliner, krisenerprobt wie er ist, weiß, dass sich aus aktueller Not auch schnell eine Tugend machen lässt.
Lieber gehen statt still stehen, heißt daher das Motto für die kommenden Wochen in der Hauptstadt. So bietet sich jetzt allen Berlinern wie auch Berlin-Besuchern die Möglichkeit, die Stadt statt mit der S-Bahn zu Fuß zu erkunden. Da trifft es sich gut, dass seit Anfang dieses Monats die neueste Version der Nokia Navigationslösung Ovi Karten für Mobiltelefone verfügbar ist, die sich unter anderem hervorragend für die Fußgängernavigation eignet. Diesbezüglich bietet die Software eigens den Modus „Gehen“, der eine einfache Tür-zu-Tür Navigation auf Fußgänger-optimierten Routen ermöglicht und für eine verbesserte Orientierung sowohl in der Stadt als auch im Gelände sorgt.
Auf solche PR-Ideen können auch nur Leute aus Ratingen oder Düsseldorf kommen, wo man die Stadt vielleicht noch einigermaßen zu Fuß erkunden kann. Berlin ist eine Nummer größer, liebe Rheinländer, und hat auch ein paar mehr Pendler. Die könnten Eure PR-Aktion vielleicht etwas zynisch schäbig finden. So wie ich auch.
Also ich bin ja selbst Kunde von sipgate und eigentlich mit deren VoIP-Service sehr zufrieden. Heute war ich aber kurz davor, zu kündigen, als ich das hier in meiner Inbox fand:
sipgate bietet T-Online-Kunden kostenlose Ortsrufnummer und Freiminuten
Düsseldorf, 24. Juni 2009 – sipgate bietet Kunden des vor dem Aus stehenden VoIP-Dienstes ‘DSL-Telefonie basic’ der Deutschen Telekom einen kostenlosen VoIP-Anschluss inklusive Ortsrufnummer an. Kunden, die bis zum 15. Juli 2009 von der Telekom zu sipgate wechseln, erhalten zudem ein Begrüßungsgeschenk von 555 Freiminuten** für Telefonate ins deutsche Festnetz.
Der von T-Online geführte Dienst ‘DSL-Telefonie basic’ wird zum 15. Juli 2009 eingestellt. Über die enthaltene 032-Rufnummer waren Kunden allerdings nur eingeschränkt und teuer aus den Telefonnetzen erreichbar. Dagegen ist die bei sipgate kostenlos bereitstehende Ortsrufnummer uneingeschränkt und zu den üblichen Konditionen aus den weltweiten Telefonnetzen anwählbar. Neben Telefonie enthält der sipgate VoIP-Anschlüsse außerdem Web-Fax, -SMS und einen -Anrufbeantworter. Mit einem Wechsel zu sipgate erhalten T-Online-Kunden damit zugleich besseren Komfort.
T-Online-Kunden können bei sipgate zwischen dem grundgebührfreien Tarif ‘sipgate basic’ und dem ISDN-Konkurrenztarif ‘sipgate plus’ (3,90 EUR/Monat*) wählen. Privat-Kunden können diese Tarife um die Option ‘sipgate flat’ (Europa-Festnetz-Flatrate; 6,90-8,90/Monat*) erweitern. Jahresverträge bietet sipgate inklusive subventionierter Hardware an. Die Aktivierung der Freiminuten erfolgt über die Zusendung eines Screenshots aus dem ‘DSL-Telefonie basic’-Account an support@support.sipgate.de.
sipgate tut hier so, als mache es den gelackmeierten T-Online/Home-Kunden ein ganz besonders großzügiges Angebot. Die genannten Preise und Tarife gibt es aber schon lange — und für jeden, nicht nur für Zwangswechsler aus der Magenta-Ecke. Das einzig Besondere an dieser Aktion sind die 555 Freiminuten, die dummerweise nach einem Monat verfallen. Unterschlagen wird außerdem, dass Faxempfang nur mit dem ‘plus’-Tarif geht.
Mit einem Wort: Bauernfängerei. Hätte ich nicht von Ihnen erwartet, lieber Herr Fuchs.

Schon allein deswegen, weil die Beschränkung auf 140 Zeichen gelegentlich geniale Wortspiele und Formulierungen wie die obige hervorbringt. Glückwunsch an die Kollegen von turi2. Das-war-spitze!
Dieser ist für die vielen Menschen an der Übersetzungsfront für Pressemitteilungen, Whitepaper und dieses ganze Zeug: Man muss als Journalist verdammt oft lesen, dies oder jenes sei irgendwas-”basiert” (im Englischen -”based”). Dieses Blog wäre zum Beispiel WordPress-basiert.
Das ist falsch. Richtig ist vielmehr, dass wenn ein Blog auf WordPress basiert, es WordPress-basierend ist. Oder der Server Intel-basierend. Oder die Management-Konsole Web-basierend. Oder oder oder. Wollte ich nur mal gesagt haben.
Die Initiative Internet erfahren des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie geht mit ersten Maßnahmen zur Förderung der digitalen Integration in Deutschland in die Praxis. Ab heute gehen die neuen Webangebote www.alle.de und www.internetpaten.info / www.internetpatinnen.info online.
Paten und Patinnen? Man(n) kann es auch übertreiben mit der Gleichstellung, finde ich…
Erst der groteske Software-Onlineshop, und dann das hier im Postfach:
Aussuchen, Einrichten, Leben – www.meinnotebook.de vereint drei Erlebniswelten und bietet damit eine ganzheitliche Betreuung rund um das Thema Notebook. Das Besondere daran: Meinnotebook.de orientiert sich insbesondere an den Bedürfnissen der weiblichen Zielgruppe. Der Bereich Aussuchen hilft der Besucherin, das passende Notebook zu finden. Unter Einrichten erfährt sie Tricks und Tipps, um ihr neues Gerät schnellstmöglich zu nutzen. Und der dritte Teil der Webseite – Leben – besticht durch das informative und amüsante Blog. Drei technikaffine Autorinnen berichten im Stil einer Kolumne über ihre Erlebnisse aus dem Technik-Alltag. Für dieses Projekt kooperiert Intel mit renommierten Notebook-Herstellern und bekannten Vertriebspartnern.
Was soll das denn? Schlappe 14 Notebooks von nur vier Herstellern im “Gesamtsortiment” (keiner mit AMD-Prozessor natürlich, auch kein MacBook trotz Intel-CPU) und grenzdebile Webcasts, wo er ihr die schöne neue Notebook-Welt erklärt?
Sagt mal, Ihr “Frauenversteher” in Feldkirchen — in was für einer Welt lebt Ihr denn??
Jungunternehmer Daniel Giersch, dem es zu verdanken ist, dass Googles Gmail in Deutschland nur Google Mail heißen darf, zieht jetzt auch gegen das von der Bundesregierung geplante “De-Mail” zu Felde. Giersch hat Angst, dass er mit seiner P1 Privat GmbH und deren Angeboten “G-mail” respektive “Quabb” wohl nicht unter den Anbietern sein wird, die im Rahmen des Bürgerportalgesetzes das geplante De-Mail anbieten werden, und hat sich deswegen in Brüssel beschwert.
Hier die Pressemitteilung dazu (bislang auf den Gierschschen Websites noch nicht zu finden):
„De-Mail“ auf dem Prüfstand
Europäische Kommission untersucht Bürgerportalgesetz
Berlin, 05. Mai 2009 – Angestoßen durch eine Beschwerde der P1 Privat GmbH prüft die Europäische Kommission derzeit das von der Bundesregierung geplante Bürgerportalgesetz auf seine Vereinbarkeit mit den europäischen Binnenmarkts- und Wettbewerbsregeln.
Mit dem geplanten Bürgerportalgesetz beabsichtigt die Bundesregierung, einen neuen Standard für sichere Email-Kommunikation in Deutschland zu etablieren – die so genannte „De-Mail“. De-Mail soll gegenüber anderen bereits existierenden Lösungen für sichere Email-Kommunikation, wie den Internet-Portalen www.gmail.de und www.quabb.com aus dem Hause P1 Privat, besondere rechtliche Privilegien genießen und von einer gesetzlich verankerten, beweissicheren Zugangsbestätigung profitieren. Damit soll De-Mail in Zukunft sowohl im Behördenverkehr als auch im privaten Geschäftsverkehr die konventionelle Briefpost ersetzen und sich zum flächendeckenden Kommunikationsstandard entwickeln. Doch im Gegensatz zu de m rein privatwirtschaftlichen Weg, auf dem die P1 Privat GmbH bereits eine Lösung für rechtssichere digitale Kommunikation realisiert hat, sieht die Bundesregierung für De-Mail ein bürokratisches Verfahren mit fragwürdigen Zugangshürden vor.
De-Mail soll zwar kein staatlicher Email-Dienst werden, sondern von privaten Unternehmen angeboten werden. Doch um den künftigen De-Mail-Service anbieten zu können, müssen sich Email-Provider in einem aufwendigen und teuren Zertifizierungsverfahren staatlich akkreditieren lassen. Nur wer diese Akkreditierung erhalten hat und alle drei Jahre erneuert, soll De-Mail-Dienste anbieten können. Die Anforderungen, die das geplante Bürgerportalgesetz an das Akkreditierungsverfahren stellt, sind sehr hoch und vielleicht zu hoch. Dies wird die Europäische Kommission über die nächsten Wochen und Monate zu entscheiden haben.
Derzeit formiert sich im In- und Ausland eine breite Front gegen das geplante Bürgerportalgesetz und ein staatlich reglementiertes und überwachtes De-Mail-System. In einer kleinen Anfrage der FDP-Fraktion heißt es dazu: „Allerdings ist bisher nicht hinreichend klar, warum der Staat hier eine eigene Infrastruktur aufbauen muss, statt auf bestehende Möglichkeiten zurückzugreifen.“ Auch Branchenverbände, Verbraucher-schützer sowie der Bundesrat hinterfragen kritisch den Sinn und die Rechtmäßigkeit von De-Mail. Die P1 Privat GmbH schließt sich dieser Kritik an. Es besteht unter anderem die Befürchtung, dass durch die konkrete Ausgestaltung des geplanten Bürgerportalgesetzes und insbesondere durch die extrem hohen Akkreditierungsanforderungen letztendlich nur die großen und etablierten deutschen IT-Unternehmen die De-Mail-Akkreditierung erlangen werden bzw. sich lei sten können. Kleineren IT-Unternehmen in Deutschland sowie ausländischen Email-Providern wird der Marktzutritt hingegen de facto versperrt. So geht die Bundesregierung zum Beispiel davon aus, dass die Kosten für die Erstakkreditierung über eine halbe Million Euro pro Unternehmen betragen können. Die vorgeschriebene Schadenshaftpflichtversicherung wird zudem jährliche Kosten in Höhe von etwa 100.000 Euro für die künftigen De-Mail-Anbieter nach sich ziehen. Kosten, die sich für viele mittelständische Unternehmen prohibitiv auswirken. Ausländische Email-Provider dürften zudem davon abgeschreckt werden, dass sie zwingend eine Niederlassung in Deutschland eröffnen müssen, wenn sie De-Mail-Dienste anbieten wollen.
„Das Bürgerportalgesetz wird absehbar nur einige wenige etablierte inländische Konzerne auf dem deutschen Markt für sichere Email-Lösungen positionieren und diese gleichzeitig gegen Wettbewerb aus dem In- und Ausland abschirmen. Dies ist ein Ergebnis, das nur schwerlich mit dem Binnenmarktkonzept und den Europäischen Wettbewerbsregeln zu vereinbaren ist“, so Dr. Volker Soyez, Rechtsanwalt in Brüssel und Experte für Europäisches Wettbewerbsrecht. Die Bevorteilung deutscher Großunternehmen, allen voran die ehemaligen Staatsmonopolisten Deutsche Telekom AG und Deutsche Post AG, ist nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie unzulässig. Darin heißt es: „Desgleichen sollte ein Mitgliedstaat keinerlei Begünstigungen für Dienstleistungserbringer vorsehen, die eine besondere Bindung zur nationalen Wirtschaft und Gesellschaft haben.“
Über P1 Privat:
P1 Privat GmbH ist ein Unternehmen, das innovative Dienstleistungen in den Bereichen Post und elektronische Kommunikation entwickelt und umsetzt – so wurde jüngst mit dem Freibrief® der erste komplett Sponsoren-finanzierte Brief für Privat- und Geschäftskunden lanciert. Postmarkt-Innovation erfordert neben unternehmerischem Weitblick und massiven Investitionen in die Entwicklung von Zukunftstechnologie aber auch die Geltendmachung und Verteidigung legitimer Rechtsansprüche gegenüber Staat und Wettbewerb. Es war das Vorgängerunternehmen von P1 Privat, das in einem spektakulären Gerichtsverfahren als erster privater Postdienst in Deutschland Mitte der 90er Jahre das Briefmonopol der Deutschen Post aufbrach. Im Jahr 2007 mussten die seit 1999 bestehenden Rechte an der Marke G-mail in Deutschland im Rechtsstreit gegen Google verteidigt werden.
Ich bin gespannt, was dabei herauskommt.
Jedenfalls manchmal. Beispiel aus dem Postfach:
Karlsruhe, Hamburg, 22.04.2009. Save.TV Ltd., Anbieter des Online-Videorekorders unter www.save.tv, hat vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einen wichtigen Sieg errungen und kann seinen Online-Videorekorder wie bisher anbieten. Auf die Revision der Beklagten Save.TV hat der BGH das Berufungsurteil aufgehoben und an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Eine Unterlassungsklage wegen Verstoßes gegen das Sendegesetz war von RTL und anderen privaten Fernsehsendern angestrengt worden.
Wie mit einem herkömmlichen Videorekorder können PC-User über einen internetbasierten Videorekorder weiterhin Fernsehsendungen aufnehmen und nach erfolgter Aufzeichnung abspielen. Im Zentrum der Auseinandersetzung stand die Frage, ob diese Vervielfältigung durch den Rekorder-Anbieter oder durch den Endnutzer für den Privatgebrauch vorgenommen wird. In einer Pressemitteilung (22.04.2009) zum Urteilsspruch (Az. I ZR 175/07) stellt der BGH fest, dass sofern “der Aufzeichnungsprozess vollständig automatisiert sei mit der Folge, dass der jeweilige Kunde als Hersteller der Aufzeichnung anzusehen sei, liege [...] eine vom Gesetz als zulässig angesehene Aufzeichnung zum privaten Gebrauch vor.”
Der Betreiber eines Online-Videorekorders verletze nur dann das Recht der Sendeanstalt, Sendungen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, wenn er “die mit den Satelliten-Antennen empfangenen Sendungen [...] an die “Persönlichen Videorecorder” mehrerer Kunden weiterleite”. Save.TV, das mit Dieter Bohlen einen prominenten Werbepartner hat, betont, dass dies beim eigenen Angebot nicht der Fall ist und sieht sich darin bestätigt, nicht urheberrechtswidrig zu handeln.
Diese Mitteilung, erstellt übrigens von KONZEPT PR aus Augsburg (natürlich im Kundenauftrag, Sch***job), ist schlicht eine Frechheit.
In der Mitteilung des BGH heißt es zunächst einführend, der 1. Zivilsenat habe entschieden,
dass das Angebot “internetbasierter” Videorecorder die den Rundfunkunternehmen nach dem Urheberrechtsgesetz zustehenden Leistungsschutzrechte verletzen kann und in der Regel unzulässig ist.
Und weiter:
Falls die Beklagte die Sendungen im Auftrag ihrer Kunden auf den “Persönlichen Videorecordern” abspeichert, verstößt sie – so der BGH – gegen das Recht der Klägerin, ihre Sendungen auf Bild- oder Tonträger aufzunehmen. Da sie ihre Leistung nicht unentgeltlich erbringe, könne sie sich in diesem Fall nicht auf das Recht ihrer Kunden stützen, Fernsehsendungen zum privaten Gebrauch aufzuzeichnen. Falls dagegen der Aufzeichnungsprozess vollständig automatisiert sei mit der Folge, dass der jeweilige Kunde als Hersteller der Aufzeichnung anzusehen sei, liege zwar im Regelfall eine vom Gesetz als zulässig angesehene Aufzeichnung zum privaten Gebrauch vor. Die Beklagte verletze dann aber das Recht der Klägerin, ihre Funksendungen weiterzusenden, wenn sie die mit den Satelliten-Antennen empfangenen Sendungen der Klägerin an die “Persönlichen Videorecorder” mehrerer Kunden weiterleite. Denn in diesem Fall greife sie in das Recht der Klägerin ein, ihre Sendungen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Also so oder so Rechtsverstoß — “weiter anbieten” dürfte also allenfalls bis zur Entscheidung des Berufungsgerichts gelten. Dieter Bohlen wird es verschmerzen können.
Aus dem Postfach:
Sehr geehrte Redaktion,
die Überschrift in der Maiausgabe auf Seite 10 „Die Krise zwingt Microsoft zum Sparen“ lässt den Eindruck entstehen, Sie wären fest im Griff dieser marktbeherrschenden Krake Microsoft.
Den Angaben zufolge wird im 2. Geschäftsquartal 2008 ein Umsatz von 16,63 Mrd. Dollar und ein Nettogewinn von 4,17 Mrd. $ erzielt; daraus errechnet sich eine Nettorendite von 25 Prozent (Bruttorendite von rd. 36 %). Somit zwingt die Krise Microsoft nicht zum Sparen mit Abbau von 5000 Arbeitsplätzen.
Ein ähnlicher Fall liegt bei SAP in Deutschland vor. Auch hier sollen tausende von Arbeitsplätzen zugunsten von wahnwitzigen Monopolgewinnen entfallen. Dabei gilt nach dem Grundgesetz die Sozialpflichtigkeit des Eigentums.
Wie die Finanzkrise zeigt, muss der Staat im Falle der Insolvenz bedeutender Unternehmen im marktwirtschaftlichen System für den Erhalt von Arbeitsplätzen faktisch haftend sorgen; mit Staatsgelder werden auch die Boni-Zahlungen an Manager getätigt und Defizite im Sozialsystem bei hoher Arbeitslosenquote ausgeglichen.
Im Umkehrschluss gehört deshalb den marktbeherrschenden Unternehmen ein Abbau von Arbeitsplätzen ohne Notlage von der Rechts- und Wirtschaftsordnung untersagt. Noch wirksamer wäre die Auflösung monopolartiger Strukturen, um volkswirtschaftlich schädliche Renditen und staatliche Gewährleistungen nicht entstehen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Scheuble
Dipl.-Verwaltungswirt FH
Pforzheim






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