Archive for the 'Wunsch und Wirklichkeit' Category

Nice Try

Neues mal wieder aus der Inbox:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie sich herausgestellt hat, haben unsere letzten Xxx-Pressemitteilungen einige Redaktionen nicht erreicht.

Übersetzt heißt das: Keine Sau hat sich für unsere neulich verschickten Pressemitteilungen interessiert.

Im Folgenden erhalten Sie daher noch einmal Links zu den 2 wichtigsten Meldungen zum Aufrufen und Herunterladen. Links zu entsprechenden Fotos und Logos finden Sie in den Pressemitteilungs-Dateien.

Tut mir Leid, meine sehr verehrten Damen und Herren: Doppelt gemoppelt hält bei mir nicht besser.

SOS — PR-Alarm

Ein Herr, der uns schon öfters sogenannte “Pressemitteilungen” voller Fehler geschickt hat, verstopft meine Inbox auch heute wieder mit seinem Müll:

Die Kriminalstatistik für Deutschland belegt, dass von 2007 auf 2008 die Zahl der Fälle gefährlicher und schwerer Körperverletzung im öffentlichen Raum um 9,1 % zugenommen hat. Die Statistiker rechnen mit einem noch höheren Anstieg für den Zeitraum 2008 bis 2009.

Informatiker entwickeln zurzeit eine innovative und kreative Technologie die für mehr Sicherheit in Deutschland sorgen soll: Das SOS-App für das iPhone. Die Funktionsweise: Während einer Gefahrensituation drückt der Betroffene das App und in Echtzeit geht ein Notrufsignal in einer eigens eingerichteten Zentrale ein. Dort identifiziert ein Mitarbeiter den Notrufenden und ortet ihn anhand eines GPS-Signals. Anschließend wird die Polizei genau an die geortete Stelle gerufen um weiteren Schaden von der Person abzuwenden.

Der Vorteil: Innerhalb einer Sekunde wird eine genaue Ortsbestimmung und Identifikation des Notrufenden bestimmt – Die Polizei kann wesentlich schneller eingreifen und weiteren Schaden verhindern. Für einen Notruf mit Eingabe einer Nummer über die Tastatur und einer genauen Positionsangabe fehlt dem Opfer während einer Gefahrensituation die Zeit.

Das SOS-App soll auch für mehr Sicherheit in Schulen sorgen, denn sollte Gefahr in Verzug sein, kann durch das SOS-App ein sofortiger Alarm mit Ortung abgesetzt werden, ohne dass die Betroffenen sich weiter einer Gefahr aussetzen.

Noch in diesem Jahr soll die Entwicklung abgeschlossen werden. Nach erfolgreicher Pilotphase in Deutschland, soll das SOS-App weltweit zum Einsatz kommen.

Mehr Informationen über das App und die Technologie erhalten Sie unter: www.sos-app.de

Ich sage dazu nur: Die SOS-App (kommt von die Applikation, daher nicht das, aber das nur am Rande) basiert auf dumpfer Panikmache und soll einzig und allein den Geldbeutel der Betreiber füllen. Polizei, Feuerwehr Rettungsdienste sind in Deutschland nicht privatisiert. Das ist gut so und sollte auch so bleiben.

Menschen, Tiere, Internet-Sensationen

Selbstgemachte PR ist doch immer noch die schönste PR. Mal wieder was aus der Inbox:

Internet-Sensation aus Deutschland

Wershofen (ots) – Twitter, Facebook, Google – die meisten Internet-Sensationen kommen aus den USA. Jetzt ist auch einer deutschen Firma eine Sensation gelungen: Die Deutsche Internet GmbH, gegründet von drei Jungunternehmern aus der High-Tech-Branche, hat es geschafft, die Internetwelt in ihren Bann zu ziehen – durch einen spektakulären Fund, der, so der Geschäftsführer des Unternehmens Volker Rupprecht, “mehr oder weniger durch Zufall” zustande kam.

Die angebliche “Sensation” sind ganz tolle Domainnamen wie “kurzurlaubbillig.de”, wie die “Pressestelle” der Deutsche Internet GmbH i. G. verlauten lässt. Bodenlos, dass sich mit so etwas noch jemand an die Öffentlichkeit wagt.

Presseverteiler gefällig?

In der Haut von Andrea G. möchte ich nicht stecken. Frau G. hat nämlich eben folgende Einladung per E-Mail verschickt:

Sehr geehrte Damen und Herren,
verehrte Kolleginnen und Kollegen,

Friedrichshafen wurde als einzige Stadt in Deutschland für einen sechsmonatigen Test von De-Mail ausgewählt. Anlässlich des Beginns der Testphase möchten wir Ihnen Einzelheiten des Projektes vorstellen. Wir freuen uns, Sie am Freitag, 9. Oktober, 10 Uhr, im Großen Sitzungssaal des Rathauses in Friedrichshafen, Adenauerplatz 1, 88045 Friedrichshafen, begrüßen zu dürfen. Parkmöglichkeiten bestehen im Parkhaus am See (Navigationsadresse: Karlstraße). Von dort aus sind es nur rund fünf Minuten zum Adenauerplatz 1.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Gxxxxxx
Pressesprecherin
Stadt Friedrichshafen
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen
Telefon: 07541 / 203 XXXX
E-Mail: a.gxxxxxxx@friedrichshafen.de
Internet: www.friedrichshafen.de

Und zwar an 560 Empfänger (darunter auch meine Wenigkeit), die ALLE im An:-Feld standen. Was nicht so schön ist, wie auch der IT-Sicherheitsexperte Hadmut D. völlig zu Recht bemängelt:

Liebe Frau Gxxxxxx,

obwohl (oder gerade weil) ich nicht auf der Empfängerliste stand, fand ich Ihre Mail sehr aufschlussreich – als Realsatire.

Eine Mail an über 100 Empfänger zu senden und die alle in das To-Feld als Empfänger zu setzen, so daß jeder sehen kann, wer noch alles eingeladen – und wer nicht eingeladen – ist, ist mehr als nur ein Fauxpas.

Es ist auch mehr als nur eine datenschutzrechtswidrige Weitergabe personenbezogener Daten.

Es ist eine Verletzung der Vertraulichkeit und der Sicherheit. Wenn irgendeiner der Empfänger einen virenverseuchten oder bot-infiltrierten PC hat (was heute kaum noch zu vermeiden ist), landen die E-Mail-Adressen sofort in Spam-Listen, Adresshandelslisten und dergleichen. Und selbst wenn nicht, dann landen solche Adresslisten immer noch bei Leuten wie mir.

Das gibt einer Einladung zu einem Feld-Test für “sichere”, “vertrauliche”, “spam-feste” E-Mail die richtige Würze, das muß ich schon sagen.

On Mon, Oct 05, 2009 at 06:24:42PM +0200, Gxxxxxx, Andrea wrote:

Friedrichshafen wurde als einzige Stadt in Deutschland für einen sechsmonatigen Test von De-Mail ausgewählt.

Vermutlich, weil es da am allernötigsten ist?

(Sorry, could not resist…)

Mit den besten Grüßen
Hadmut D. (IT-Sicherheitsspezialist)

Besser hätte ich es auch kaum sagen können.

Maschinensprache

Wir stehen hier ja total auf maschinell übersetzte Presseinformationen. Zum Beispiel so was hier, vorhin in meiner Inbox gelandet via news aktuell:

Supermicro Ships 6Gb/s SAS 2.0 Solutions

San Jose, California (ots/PRNewswire) -

– Erhöht die Latte in Enterprise Storage Performance mit volle
SAS 2.0 Server, Workstation und Blade Produkt Linien

Super Micro Computer, Inc. (NASDAQ: SMCI), der Industrie Führer
in Applikations-Optimierte, high Performance Server, Blade, and
Workstation Lösungen, kündigte heute der Markteinführung von neue
Server Building Block Solutions(R) an, die 6Gb/s SAS 2.0 Performance
liefern. Der Markteinführung schliesst acht Systeme plus fünf
Serverboard Plattformen, zwei SuperBlade(R) Servers, und drei
Universal I/O (UIO) Karten mit ein. Dieser neuer Produkt Linien
beinhalten der neueste LSI(TM) 6Gb/s SAS Kontroller IC (SAS2008),
6Gb/s SAS RAID-on-Chip (SAS2108) und MegaRAID(R) Software Stack.

“Supermicro’s high-Performance 6Gb/s SAS2 Lösungen erhöhen die
Latte in Enterprise Storage mit Verdopplung der Bandbreite und bieten
Superior Skalierbarkeit, Zuverlässigkeit und weitere Features an,”
sagte Charles Liang, CEO und Präsident von Supermicro. “Unserer
innovative Server Building Block Solutions(R), beinhalten bewährte
LSI SAS und RAID Technologie, die unseren Kunden ermöglicht Ihre
Storage Leistung und Power Effizienz zu verbessern, ohne ein Preis
Premium bezahlen zu müssen.”

Supermicro’s vorab Launch von acht neue Intel(R) Xeon(R) 5500
(Nehalem) prozessor-basierte Systeme mit onboard 6Gb/s SAS
Technologie beinhaltet 1U, 2U, 3U and 4U Rackmount oder Tower Servers
und Workstations mit sowohl 2.5″ als 3.5″ Festplatten Unterstützung.
Basiert auf den X8DT6-F, X8DA6, X8DTW-6+F, X8DTH-6F and X8DTL-6F
Serverboards, Supermicro SAS 2.0 Systeme stellen die Industries
höchste entwickelte thermische and power Designs da, um optimale
Performance-Per-Watt und Performance-Per-Dollar zu liefern.
Supermicro stellte auch die Industries erste Blade Servers basiert
auf 6Gb/s SAS Technologie vor, der SBI-7126T-S6 und SBI-7426T-S3, für
10-Blade and 14-Blade Gehäusen.

Für flexible Storage Applikationen, Supermicro’s neue Universal
I/O (UIO) Kontroller Karten unterstützen acht intern 6Gb/s SAS Ports
und RAID Funktionen. Mit ein PCI Express 2.0 Host Interface und
intelligente Architektur, dieser Kontrollern verdoppeln der Data
Transfer Raten von Ihrer 3Gb/s Vorgängern und Ihrer Design ermöglicht
den einfache Integration mit bereits vorhandenen 3Gb/s SATA and SAS
Infrastrukturen für verbesserte Performance und Skalierbarkeit.
Weitere detaillierte Information über dieser neue Produkt Linien
finden Sie unter: www.supermicro.com/SAS2/.

“Als der Markt to 6Gb/s SAS, LSI ist der bevorzugte Hersteller
für Führende OEM’s wie Supermicro für ihrer Next-Generation Server
Lösungen,” sagte Bill Wuertz, Senior Vice-President und General
Manager, Storage Components Division, LSI. “Der LSI 6Gb/s SAS
Kontroller und RAID-on-Chip ICs bauen auf unsere Industrie-Führenden
3Gb/s SAS Technologie, und liefern Superior Standards of Performance,
Zuverlässigkeit und Skalierbarkeit für Servers, Workstations und
Blade Lösungen.”

“Die neue 6Gb/s SAS-enabled Supermicro Workstation, Storage und
Blade Lösungen liefern zahlreiche Vorteile die sowohl Enterprise und
SMB Kunden suchen,” sagte Henry Fabian, Executive Director of
Marketing, bei Seagate. “Zusammen mit Seagate’s Industrie-Führenden
6Gb/s SAS Enterprise Savvio (2.5-inch) und Cheetah (3.5-inch) Drive
Familien, dieser Lösungen bieten bisher unerreichte Performance,
Skalierbarkeit, Zuverlässigkeit und Data Integrität und sind ideal
für die herausfordernde Enterprise Applikationen von heute.”

6Gb/s SAS bietet ein Vielzahl an deutliche Verbesserungen
gegenüber 3Gb/s SAS und SATA wie 6Gb/s Data Transfer Rates und
Standardisierte Zoning sowie Unterstützung von Kabel Längen bis 10
Meters um Storage Integrität in grossen Clustern und Datacenter
Installationen zu sichern. Die 6Gb/s SAS Kontrollern Kommunizieren
auch mit Expanders und andere Infrastruktur Geräten um, die System
Diagnose, Status, Management, Konfiguration und Initialisierung zu
verbessern. 6Gb/s SAS steigert System Stabilität und erlaube die
Nutzung von grössere Storage Landschaften durch multii-device
Interoperation.

Für detaillierte Information über Supermicro’s Komplete Linie von
Applikations-Optimierte Server Building Block Solutions(R), bitte
besuchen Sie www.supermicro.com.

Umbrüche und Leerzeichen sind original. Lieber Absender, ich schwöre: Das behandle genauso, als hätte ich gar keine Mitteilung erhalten…

Nokia nutzt das Berliner S-Bahn-Debakel

Eben fand ich Folgendes in meiner Inbox (steht sicher auch bald im “Presseloft”):

Lieber gehen statt still stehen
Nokia Navigationslösung Ovi Karten für Fußgänger ist ideale Alternative zum Berliner S-Bahn-Chaos

Berlin, 21. Juli 2009 – Alle Räder stehen still, wenn der starke Arm des Eisenbahnbundesamtes das will. So lässt sich derzeit die unglückliche Situation bei der Berliner S-Bahn zusammenfassen. 70 Prozent aller Züge fallen seit gestern für mindestens die nächsten drei Wochen aus. Ein waschechter Berliner lässt sich von dem drohenden Verkehrschaos jedoch nicht wirklich aus der Ruhe bringen. Denn wie heißt es angesichts solcher Unannehmlichkeiten im Berliner Volksmund so schön: „Ick lack ma ’n Ast und setz ma druff.“ Zumal der Berliner, krisenerprobt wie er ist, weiß, dass sich aus aktueller Not auch schnell eine Tugend machen lässt.

Lieber gehen statt still stehen, heißt daher das Motto für die kommenden Wochen in der Hauptstadt. So bietet sich jetzt allen Berlinern wie auch Berlin-Besuchern die Möglichkeit, die Stadt statt mit der S-Bahn zu Fuß zu erkunden. Da trifft es sich gut, dass seit Anfang dieses Monats die neueste Version der Nokia Navigationslösung Ovi Karten für Mobiltelefone verfügbar ist, die sich unter anderem hervorragend für die Fußgängernavigation eignet. Diesbezüglich bietet die Software eigens den Modus „Gehen“, der eine einfache Tür-zu-Tür Navigation auf Fußgänger-optimierten Routen ermöglicht und für eine verbesserte Orientierung sowohl in der Stadt als auch im Gelände sorgt.

Auf solche PR-Ideen können auch nur Leute aus Ratingen oder Düsseldorf kommen, wo man die Stadt vielleicht noch einigermaßen zu Fuß erkunden kann. Berlin ist eine Nummer größer, liebe Rheinländer, und hat auch ein paar mehr Pendler. Die könnten Eure PR-Aktion vielleicht etwas zynisch schäbig finden. So wie ich auch.

Der Herr Giersch mal wieder

Jungunternehmer Daniel Giersch, dem es zu verdanken ist, dass Googles Gmail in Deutschland nur Google Mail heißen darf, zieht jetzt auch gegen das von der Bundesregierung geplante “De-Mail” zu Felde. Giersch hat Angst, dass er mit seiner P1 Privat GmbH und deren Angeboten “G-mail” respektive “Quabb” wohl nicht unter den Anbietern sein wird, die im Rahmen des Bürgerportalgesetzes das geplante De-Mail anbieten werden, und hat sich deswegen in Brüssel beschwert.

Hier die Pressemitteilung dazu (bislang auf den Gierschschen Websites noch nicht zu finden):

„De-Mail“ auf dem Prüfstand

Europäische Kommission untersucht Bürgerportalgesetz

Berlin, 05. Mai 2009 – Angestoßen durch eine Beschwerde der P1 Privat GmbH prüft die Europäische Kommission derzeit das von der Bundesregierung geplante Bürgerportalgesetz auf seine Vereinbarkeit mit den europäischen Binnenmarkts- und Wettbewerbsregeln.

Mit dem geplanten Bürgerportalgesetz beabsichtigt die Bundesregierung, einen neuen Standard für sichere Email-Kommunikation in Deutschland zu etablieren – die so genannte „De-Mail“. De-Mail soll gegenüber anderen bereits existierenden Lösungen für sichere Email-Kommunikation, wie den Internet-Portalen www.gmail.de und www.quabb.com aus dem Hause P1 Privat, besondere rechtliche Privilegien genießen und von einer gesetzlich verankerten, beweissicheren Zugangsbestätigung profitieren. Damit soll De-Mail in Zukunft sowohl im Behördenverkehr als auch im privaten Geschäftsverkehr die konventionelle Briefpost ersetzen und sich zum flächendeckenden Kommunikationsstandard entwickeln. Doch im Gegensatz zu de m rein privatwirtschaftlichen Weg, auf dem die P1 Privat GmbH bereits eine Lösung für rechtssichere digitale Kommunikation realisiert hat, sieht die Bundesregierung für De-Mail ein bürokratisches Verfahren mit fragwürdigen Zugangshürden vor.

De-Mail soll zwar kein staatlicher Email-Dienst werden, sondern von privaten Unternehmen angeboten werden. Doch um den künftigen De-Mail-Service anbieten zu können, müssen sich Email-Provider in einem aufwendigen und teuren Zertifizierungsverfahren staatlich akkreditieren lassen. Nur wer diese Akkreditierung erhalten hat und alle drei Jahre erneuert, soll De-Mail-Dienste anbieten können. Die Anforderungen, die das geplante Bürgerportalgesetz an das Akkreditierungsverfahren stellt, sind sehr hoch und vielleicht zu hoch. Dies wird die Europäische Kommission über die nächsten Wochen und Monate zu entscheiden haben.

Derzeit formiert sich im In- und Ausland eine breite Front gegen das geplante Bürgerportalgesetz und ein staatlich reglementiertes und überwachtes De-Mail-System. In einer kleinen Anfrage der FDP-Fraktion heißt es dazu: „Allerdings ist bisher nicht hinreichend klar, warum der Staat hier eine eigene Infrastruktur aufbauen muss, statt auf bestehende Möglichkeiten zurückzugreifen.“ Auch Branchenverbände, Verbraucher-schützer sowie der Bundesrat hinterfragen kritisch den Sinn und die Rechtmäßigkeit von De-Mail. Die P1 Privat GmbH schließt sich dieser Kritik an. Es besteht unter anderem die Befürchtung, dass durch die konkrete Ausgestaltung des geplanten Bürgerportalgesetzes und insbesondere durch die extrem hohen Akkreditierungsanforderungen letztendlich nur die großen und etablierten deutschen IT-Unternehmen die De-Mail-Akkreditierung erlangen werden bzw. sich lei sten können. Kleineren IT-Unternehmen in Deutschland sowie ausländischen Email-Providern wird der Marktzutritt hingegen de facto versperrt. So geht die Bundesregierung zum Beispiel davon aus, dass die Kosten für die Erstakkreditierung über eine halbe Million Euro pro Unternehmen betragen können. Die vorgeschriebene Schadenshaftpflichtversicherung wird zudem jährliche Kosten in Höhe von etwa 100.000 Euro für die künftigen De-Mail-Anbieter nach sich ziehen. Kosten, die sich für viele mittelständische Unternehmen prohibitiv auswirken. Ausländische Email-Provider dürften zudem davon abgeschreckt werden, dass sie zwingend eine Niederlassung in Deutschland eröffnen müssen, wenn sie De-Mail-Dienste anbieten wollen.

„Das Bürgerportalgesetz wird absehbar nur einige wenige etablierte inländische Konzerne auf dem deutschen Markt für sichere Email-Lösungen positionieren und diese gleichzeitig gegen Wettbewerb aus dem In- und Ausland abschirmen. Dies ist ein Ergebnis, das nur schwerlich mit dem Binnenmarktkonzept und den Europäischen Wettbewerbsregeln zu vereinbaren ist“, so Dr. Volker Soyez, Rechtsanwalt in Brüssel und Experte für Europäisches Wettbewerbsrecht. Die Bevorteilung deutscher Großunternehmen, allen voran die ehemaligen Staatsmonopolisten Deutsche Telekom AG und Deutsche Post AG, ist nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie unzulässig. Darin heißt es: „Desgleichen sollte ein Mitgliedstaat keinerlei Begünstigungen für Dienstleistungserbringer vorsehen, die eine besondere Bindung zur nationalen Wirtschaft und Gesellschaft haben.“

Über P1 Privat:

P1 Privat GmbH ist ein Unternehmen, das innovative Dienstleistungen in den Bereichen Post und elektronische Kommunikation entwickelt und umsetzt – so wurde jüngst mit dem Freibrief® der erste komplett Sponsoren-finanzierte Brief für Privat- und Geschäftskunden lanciert. Postmarkt-Innovation erfordert neben unternehmerischem Weitblick und massiven Investitionen in die Entwicklung von Zukunftstechnologie aber auch die Geltendmachung und Verteidigung legitimer Rechtsansprüche gegenüber Staat und Wettbewerb. Es war das Vorgängerunternehmen von P1 Privat, das in einem spektakulären Gerichtsverfahren als erster privater Postdienst in Deutschland Mitte der 90er Jahre das Briefmonopol der Deutschen Post aufbrach. Im Jahr 2007 mussten die seit 1999 bestehenden Rechte an der Marke G-mail in Deutschland im Rechtsstreit gegen Google verteidigt werden.

Ich bin gespannt, was dabei herauskommt.

PR ist ein schmutziges Geschäft

Jedenfalls manchmal. Beispiel aus dem Postfach:

Karlsruhe, Hamburg, 22.04.2009. Save.TV Ltd., Anbieter des Online-Videorekorders unter www.save.tv, hat vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einen wichtigen Sieg errungen und kann seinen Online-Videorekorder wie bisher anbieten. Auf die Revision der Beklagten Save.TV hat der BGH das Berufungsurteil aufgehoben und an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Eine Unterlassungsklage wegen Verstoßes gegen das Sendegesetz war von RTL und anderen privaten Fernsehsendern angestrengt worden.

Wie mit einem herkömmlichen Videorekorder können PC-User über einen internetbasierten Videorekorder weiterhin Fernsehsendungen aufnehmen und nach erfolgter Aufzeichnung abspielen. Im Zentrum der Auseinandersetzung stand die Frage, ob diese Vervielfältigung durch den Rekorder-Anbieter oder durch den Endnutzer für den Privatgebrauch vorgenommen wird. In einer Pressemitteilung (22.04.2009) zum Urteilsspruch (Az. I ZR 175/07) stellt der BGH fest, dass sofern “der Aufzeichnungsprozess vollständig automatisiert sei mit der Folge, dass der jeweilige Kunde als Hersteller der Aufzeichnung anzusehen sei, liege [...] eine vom Gesetz als zulässig angesehene Aufzeichnung zum privaten Gebrauch vor.”

Der Betreiber eines Online-Videorekorders verletze nur dann das Recht der Sendeanstalt, Sendungen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, wenn er “die mit den Satelliten-Antennen empfangenen Sendungen [...] an die “Persönlichen Videorecorder” mehrerer Kunden weiterleite”. Save.TV, das mit Dieter Bohlen einen prominenten Werbepartner hat, betont, dass dies beim eigenen Angebot nicht der Fall ist und sieht sich darin bestätigt, nicht urheberrechtswidrig zu handeln.

Diese Mitteilung, erstellt übrigens von KONZEPT PR aus Augsburg (natürlich im Kundenauftrag, Sch***job), ist schlicht eine Frechheit.

In der Mitteilung des BGH heißt es zunächst einführend, der 1. Zivilsenat habe entschieden,

dass das Angebot “internetbasierter” Videorecorder die den Rundfunkunternehmen nach dem Urheberrechtsgesetz zustehenden Leistungsschutzrechte verletzen kann und in der Regel unzulässig ist.

Und weiter:

Falls die Beklagte die Sendungen im Auftrag ihrer Kunden auf den “Persönlichen Videorecordern” abspeichert, verstößt sie – so der BGH – gegen das Recht der Klägerin, ihre Sendungen auf Bild- oder Tonträger aufzunehmen. Da sie ihre Leistung nicht unentgeltlich erbringe, könne sie sich in diesem Fall nicht auf das Recht ihrer Kunden stützen, Fernsehsendungen zum privaten Gebrauch aufzuzeichnen. Falls dagegen der Aufzeichnungsprozess vollständig automatisiert sei mit der Folge, dass der jeweilige Kunde als Hersteller der Aufzeichnung anzusehen sei, liege zwar im Regelfall eine vom Gesetz als zulässig angesehene Aufzeichnung zum privaten Gebrauch vor. Die Beklagte verletze dann aber das Recht der Klägerin, ihre Funksendungen weiterzusenden, wenn sie die mit den Satelliten-Antennen empfangenen Sendungen der Klägerin an die “Persönlichen Videorecorder” mehrerer Kunden weiterleite. Denn in diesem Fall greife sie in das Recht der Klägerin ein, ihre Sendungen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Also so oder so Rechtsverstoß — “weiter anbieten” dürfte also allenfalls bis zur Entscheidung des Berufungsgerichts gelten. Dieter Bohlen wird es verschmerzen können.

Google Übersetzer oder babylonische Sprachvielfalt

Google Translate spricht jetzt bereits 41 Sprachen. Die entsprechende Ankündigung liest sich nach Eindeutschung mit Google Translate wie folgt:

Übersetzen zwischen 41 Sprachen mit Google Translate
2/26/2009 09:00:00 AM
Google Translate kurzem Türkisch, Thailändisch, Tschechisch, Ungarisch, Estnisch, Albanisch, Maltesisch, Galizisch und zu der Mischung. Der Roll-out dieser sieben zusätzliche Sprachen markiert einen neuen Meilenstein: die automatische Übersetzung zwischen 41 Sprachen (1640 Sprachpaare!). Das heißt, wir können nun zwischen den Sprachen übersetzen lesen mit 98% der Internet-Nutzer.

In nur wenigen Jahren hat sich die maschinelle Übersetzung Gruppe in Google Research hat seine erste Forschungs-System aus zwei Sprachen, auf 41 Sprachen und ist nun mit der Übersetzung Millionen Zugriffe pro Tag. Für mehrere Sprachen, Google Translate ist der erste frei verfügbar maschinelle Übersetzung für diese Sprache. Natürlich, es gibt immer Raum für Verbesserungen, und wir arbeiten hart an der Verbesserung der Qualität der Übersetzung. Unsere Modelle sind aus Unmengen von einsprachig und übersetzt Texte mit Hilfe automatisierter Techniken des maschinellen Lernens.

Es ist aufregend und befriedigend die Arbeit auf ein Produkt, dass sich Menschen helfen, den Zugriff auf Inhalte sie sonst nicht in der Lage zu verstehen. Wir haben gehört, Geschichten von Menschen mit Google Translate, um ihnen zu helfen ihre Geschäfte international, und wir haben viele Websites (z. B. New Yorker U-Bahn-Transit Authority) und Blogs fügen Sie die Google Translate “Meine Seite” Gadget auf ihren Seiten verwenden, um ihre Inhalte für die Menschen aus der ganzen Welt.

Immer, wenn ich persönlich reisen, ich habe viel von der Forschung über das Internet, um herauszufinden, was zu sehen und zu tun, und wo zu bleiben und zu essen. Mit Übersetzen, ich bin der Lage sein, die Cross-Sprache Suchfunktion zu finden und Zugang zu den neuesten Informationen (z. B. Restaurant Empfehlungen letzten Zügen / Fahrpläne, Veranstaltungen, usw.), die oft nur in der lokalen Sprache.

Noch wichtiger ist, dass Übersetzen bietet Menschen, die sonst nicht viel von Web-Inhalten in ihrer eigenen Sprache, die Zugang zu der Fülle der Inhalte auf der Web wirklich weltweit.

Geschrieben von Jeff Chin, Product Manager

Den normalen Menschen graust es (noch), der Linguist zieht den Hut (falls vorhanden).

Breitbandiges Geschwurbel

Das BMWi hat gesprochen:

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Karl-Theodor zu Guttenberg: “Die flächendeckende Versorgung unseres Landes mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen und der Aufbau von Netzen der nächsten Generation sind wichtige Voraussetzungen für eine schnelle Rückkehr zu wirtschaftlichem Wachstum und steigendem Wohlstand. Mit unserer Breitbandstrategie wollen wir darauf hinwirken, zeitnah eine solche flächendeckende und hochleistungsfähige Breitbandversorgung zu erreichen. Die Breitbandstrategie ist ein Maßnahmenpaket mit Durchschlagskraft. Wenn alle Beteiligten die Strategie nach Kräften unterstützen und die Maßnahmen gemeinsam von Bund, Ländern, Kommunen und Wirtschaft umgesetzt werden, schaffen wir die erforderlichen Anreize für Innovation, Investition und Wachstum und sichern damit unsere Wettbewerbsfähigkeit.”

Die Ziele, die die Bundesregierung in der Breitbandstrategie formuliert, sind ambitioniert, aber realisierbar. Bis spätestens Ende 2010 sollen die heutigen Lücken in der Breitbandversorgung geschlossen und flächendeckend leistungsfähige Breitbandanschlüsse verfügbar sein. Bis 2014 sollen bereits für 75 Prozent aller Haushalte Anschlüsse mit Übertragungsraten von mindestens 50 Megabit pro Sekunde zur Verfügung stehen. Ziel ist, solche hochleistungsfähigen Breitbandanschlüsse möglichst bald flächendeckend verfügbar zu machen.

Dazu fällt mir wirklich gar nichts mehr ein. Auch nicht nach der Lektüre des noch breitbandigeren PDFs zum Thema.

Ich halte jede Wette, dass wir weder 2010 Breitband* flächendeckend noch bis Ende 2014 für 75 Prozent aller Haushalte Minimum 50 Mbps haben werden. Denn das ist weder mach- noch bezahlbar. Oder ist irgendjemand anderer Meinung?

*definiert die Bundesregierung zurzeit übrigens noch mit 384 kbps ;-)




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