Archive for the 'Schall und Rauch' Category

PR ist ein schmutziges Geschäft

Jedenfalls manchmal. Beispiel aus dem Postfach:

Karlsruhe, Hamburg, 22.04.2009. Save.TV Ltd., Anbieter des Online-Videorekorders unter www.save.tv, hat vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einen wichtigen Sieg errungen und kann seinen Online-Videorekorder wie bisher anbieten. Auf die Revision der Beklagten Save.TV hat der BGH das Berufungsurteil aufgehoben und an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Eine Unterlassungsklage wegen Verstoßes gegen das Sendegesetz war von RTL und anderen privaten Fernsehsendern angestrengt worden.

Wie mit einem herkömmlichen Videorekorder können PC-User über einen internetbasierten Videorekorder weiterhin Fernsehsendungen aufnehmen und nach erfolgter Aufzeichnung abspielen. Im Zentrum der Auseinandersetzung stand die Frage, ob diese Vervielfältigung durch den Rekorder-Anbieter oder durch den Endnutzer für den Privatgebrauch vorgenommen wird. In einer Pressemitteilung (22.04.2009) zum Urteilsspruch (Az. I ZR 175/07) stellt der BGH fest, dass sofern “der Aufzeichnungsprozess vollständig automatisiert sei mit der Folge, dass der jeweilige Kunde als Hersteller der Aufzeichnung anzusehen sei, liege [...] eine vom Gesetz als zulässig angesehene Aufzeichnung zum privaten Gebrauch vor.”

Der Betreiber eines Online-Videorekorders verletze nur dann das Recht der Sendeanstalt, Sendungen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, wenn er “die mit den Satelliten-Antennen empfangenen Sendungen [...] an die “Persönlichen Videorecorder” mehrerer Kunden weiterleite”. Save.TV, das mit Dieter Bohlen einen prominenten Werbepartner hat, betont, dass dies beim eigenen Angebot nicht der Fall ist und sieht sich darin bestätigt, nicht urheberrechtswidrig zu handeln.

Diese Mitteilung, erstellt übrigens von KONZEPT PR aus Augsburg (natürlich im Kundenauftrag, Sch***job), ist schlicht eine Frechheit.

In der Mitteilung des BGH heißt es zunächst einführend, der 1. Zivilsenat habe entschieden,

dass das Angebot “internetbasierter” Videorecorder die den Rundfunkunternehmen nach dem Urheberrechtsgesetz zustehenden Leistungsschutzrechte verletzen kann und in der Regel unzulässig ist.

Und weiter:

Falls die Beklagte die Sendungen im Auftrag ihrer Kunden auf den “Persönlichen Videorecordern” abspeichert, verstößt sie – so der BGH – gegen das Recht der Klägerin, ihre Sendungen auf Bild- oder Tonträger aufzunehmen. Da sie ihre Leistung nicht unentgeltlich erbringe, könne sie sich in diesem Fall nicht auf das Recht ihrer Kunden stützen, Fernsehsendungen zum privaten Gebrauch aufzuzeichnen. Falls dagegen der Aufzeichnungsprozess vollständig automatisiert sei mit der Folge, dass der jeweilige Kunde als Hersteller der Aufzeichnung anzusehen sei, liege zwar im Regelfall eine vom Gesetz als zulässig angesehene Aufzeichnung zum privaten Gebrauch vor. Die Beklagte verletze dann aber das Recht der Klägerin, ihre Funksendungen weiterzusenden, wenn sie die mit den Satelliten-Antennen empfangenen Sendungen der Klägerin an die “Persönlichen Videorecorder” mehrerer Kunden weiterleite. Denn in diesem Fall greife sie in das Recht der Klägerin ein, ihre Sendungen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Also so oder so Rechtsverstoß — “weiter anbieten” dürfte also allenfalls bis zur Entscheidung des Berufungsgerichts gelten. Dieter Bohlen wird es verschmerzen können.

Breitbandiges Geschwurbel

Das BMWi hat gesprochen:

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Karl-Theodor zu Guttenberg: “Die flächendeckende Versorgung unseres Landes mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen und der Aufbau von Netzen der nächsten Generation sind wichtige Voraussetzungen für eine schnelle Rückkehr zu wirtschaftlichem Wachstum und steigendem Wohlstand. Mit unserer Breitbandstrategie wollen wir darauf hinwirken, zeitnah eine solche flächendeckende und hochleistungsfähige Breitbandversorgung zu erreichen. Die Breitbandstrategie ist ein Maßnahmenpaket mit Durchschlagskraft. Wenn alle Beteiligten die Strategie nach Kräften unterstützen und die Maßnahmen gemeinsam von Bund, Ländern, Kommunen und Wirtschaft umgesetzt werden, schaffen wir die erforderlichen Anreize für Innovation, Investition und Wachstum und sichern damit unsere Wettbewerbsfähigkeit.”

Die Ziele, die die Bundesregierung in der Breitbandstrategie formuliert, sind ambitioniert, aber realisierbar. Bis spätestens Ende 2010 sollen die heutigen Lücken in der Breitbandversorgung geschlossen und flächendeckend leistungsfähige Breitbandanschlüsse verfügbar sein. Bis 2014 sollen bereits für 75 Prozent aller Haushalte Anschlüsse mit Übertragungsraten von mindestens 50 Megabit pro Sekunde zur Verfügung stehen. Ziel ist, solche hochleistungsfähigen Breitbandanschlüsse möglichst bald flächendeckend verfügbar zu machen.

Dazu fällt mir wirklich gar nichts mehr ein. Auch nicht nach der Lektüre des noch breitbandigeren PDFs zum Thema.

Ich halte jede Wette, dass wir weder 2010 Breitband* flächendeckend noch bis Ende 2014 für 75 Prozent aller Haushalte Minimum 50 Mbps haben werden. Denn das ist weder mach- noch bezahlbar. Oder ist irgendjemand anderer Meinung?

*definiert die Bundesregierung zurzeit übrigens noch mit 384 kbps ;-)

Die IT-Branche ist voller Blender

Ein Leserbrief an eine Kollegin von mir:

Hallo Frau Mesmer,

ich arbeite 17 Jahre in der IT und habe gelernt, dass das Leben nur aus Lügen besteht. Ich glaube keine Industrie lebt so sehr von der Illusion wie die IT.

Nach dem Studium arbeitet ich in einer “Garagenfirma” /Startup in Dortmund. Das erste Projekt war ein Outsourcingprojekt eines großen deutschen Konzerns. Um die Mitarbeiter extrem zu motivieren Überstunden und Wochenendarbeit zu leisten versprach das Unternehmen als Gratifikation ein ganzes Monatsgehalt. Darauf warte ich noch heute.

Im Anschluß daran bekam ich einen Job als Leiter einer Softwareentwicklungsabteilung in Solingen. Der Geschäftsführer verschwieg mir, dass er sich mit seinem Teilhaber gestritten hatte, dieser eine Konkurenzfirma eröffnet hatte und alle Entwickler gekündigt hatten und zu diesem wechselten. Die bis dahin getätigten Entwicklungen nahmen sie mit und sie hatten vor meinen Augen ein Backup gemacht, da ich ja nicht wußte, dass alle gekündigt hatten.

Danach arbeitete ich für einen norddeutschen Großkonzern als externer Mitarbeiter. Man stellte eine Dauerposition in Aussicht und bei der Planung eines Großprojektes war ich maßgeblich beteiligt, um den
strategischen Partner auszuloten. Man einigte sich mit der DV Leitung auf einen der untersuchten Partner, ich beschloss daraufhin nach Norddeutschland zu ziehen und dann bekam der zweitplatzierte den Zuschlag. Als das Projekt gescheitert war erklärte man mir, dass man mich belogen hatte und von vornherein die Absicht bestand den erstplatzierten nicht als Partner zu wählen. Ich kündigte unter lautem Protest.

Daraufhin arbeitete ich für ein Ingenieurbüro aus NRW. Diese boten hohe Stundensätze und schnelle Bezahlung. Ich ruinierte mich innerhalb von einem halben Jahr beinahe vollständig, weil man nur alle 3 Monate eine Rechnung bezahlte.

Als sich der Vertriebsmann verselbständigte warb er mich an. Er versprach pünktliche Bezahlung aber ich sollte 20DM am Stundensatz nachlassen. Nach 2 Monaten hörte ich auf. Kein Geld aber dafür wollte der für 2 Jahre Schadensersatz für ihm angeblich entgangene Gewinne. Das sahen die Richter in Köln anders.

Dann hatte ich 6 Jahre Glück. Ich arbeitete als Freelancer für MaK Datasystems bzw. Teamwork, heute Consist International. Korrekte Bezahlung, ehrliche Leute, feinste Projekte.

MaK Datasystems vermittelte mich an einen großen Lebensmittelvertrieb. Nach 2 Jahren bot man mir eine feste Stelle an. Man bot Betriebsrente und nach der Probezeit eine deutliche Gehaltserhöhung. Aus der Betriebsrente wurde nichts, es gab 2 Jahre keine Gehaltserhöhung und stattdessen wurde die 37,5 Stunden Woche auf 40 Stunden angehoben, und da die Tätigkeit extreme Reisezeiten von 10 Stunden pro Woche mit sich brachte kam ich auf 56 Stunden pro Woche im Schnitt ohne die Möglichkeit Überstunden abzubummeln oder bezahlt zu bekommen. Man hielt mich aber für den unverzichtbaren Experten in meinem Fachbereich schlechthin. Ich beendete das Arbeitsverhältnis fristlos, die Kündigung wurde dann in einen Aufhebungsvertrag gewandelt, als es hieß, dass ich auf meine Kosten umziehen solle, da die Dienstreisen nach Süddeutschland zu teuer seien.

Zu meinem aktuellen Projekt werde ich mich erst äußern, wenn ich eine Alternative gefunden habe.

Tatsache ist, dass in unserer Branche “Tarnen und Täuschen” in allen Bereichen zum guten Ton gehört. Der eine verkauft Bananenware als ausgereiftes Produkt, der nächste bietet das ultimative Retailsystem und wieder andere perfektes Systemmanagement Tools oder hervorragende Werkzeuge zur Performanceanalyse, die jegliche know how unnötig machen.

Die IT ist gespickt mit Blendern.

Diesen Leserbrief können Sie in der Form gerne vollständig abdrucken.

Falls jemand persönlich Kontakt zu dem Herrn aufnehmen möchte: Wenden Sie sich doch vertrauensvoll an uns. Ansonsten hoffen wir mal auf ein paar spannende Kommentare…

Gigaset mit Bananen-Software*

Das ist mein neues Gigaset SL785. Eigentlich ein ziemliches Über-Schnurlostelefon. Wird seit dem Weihnachtsgeschäft verkauft und ist sehr beliebt. Nur ist leider die Software noch nicht ganz fertig.

Das kann man unter anderem hier nachlesen — O-Ton vom Gigaset-Support:

Die Markteinführung des Gigaset SL780/SL785 war ursprünglich zu einem späteren Zeitpunkt geplant. Auf Grund der großen Nachfrage entschieden wir uns für eine frühere Markteinführung des Telefons. Der volle Funktionsumfang des Gigaset SL780/SL785 steht ab März 2009 durch ein Softwareupdate zur Verfügung.

Führen Sie bitte ein Update des Gigaset SL78H über die Software QuickSync durch. Die aktuellste Version ist die 75 030 00. Testen Sie danach die Gesprächsübernahme durch drücken der Headset-Taste. Ist die Gesprächsübernahme nicht möglich, ist die Gesprächsübernahme lediglich über das interne Weiterleiten möglich.

Quasi als ob man sich einen PC mit Vista gekauft hat und nun noch auf Windows 7 warten muss. Aber das SL785 ist wenigstens jetzt schon schön :D

* = reift beim Kunden

Fehlersuchbild

hewlett-computer

Tja, lieber Süddeutscher Verlag (und nicht nur Ihr, Ihr seid mir nur ins Auge gefallen heute) — das kommt davon, wenn man an den falschen Ecken und Enden spart.

Ab jetzt nur noch Tieto

In meinem Postfach lese ich gerade

TietoEnator, ein führender IT-Dienstleister in Nordeuropa, gibt seinen neuen Markennamen Tieto bekannt, der ab 1. Dezember 2008 gilt. Der neue Name und das Logo werden von jetzt an in allen Tieto-Büros weltweit sichtbar sein. Als offiziell registrierter Firmenname bleibt vorerst TietoEnator Corporation bestehen, da eine Veränderung nur durch die jährliche Hauptversammlung beschlossen werden kann.

Und jetzt kommt’s:

Die neue Marke spiegelt die Veränderungen in Tietos Strategie, Firmenstruktur und Arbeitsweise wieder, wobei der Fokus auf Wachstum, Effizienz und Kundennähe liegt.

Ah ja.

T-Home-IPTV bei Tchibo

T-Home Entertainment Comfort Werbung

Von der Telekom wollten ja bis jetzt noch nicht SO viele Leute IPTV kaufen. Deswegen gibt es “Entertain Comfort” nächste Woche über Tchibo als neuen Vertriebskanal (Premiere macht das ja auch schon), die Konditionen sehen identisch aus wie beim Magenta-Riesen. Ausführliche Infos ab dem 25. August auf www.tchibo.de in der Rubrik “Tchibo plus”. Demnächst dann wahrscheinlich auch bei Aldi…

Trennungsangst

“Horizont” mailt eben:

Die Deutsche Telekom führt einen neuen Dachmarken-Claim namens “Erleben, was verbindet” ein. Er soll demnächst als verbindende Klammer der Werbung eingesetzt werden. Gleichzeitig will sich die Telekom, so Hans-Christian Schwingen, Leiter Markenstrategie und Markenmanagement, künftig auf die Vermittlung von drei Grundwerten konzentrieren: Innovation, Kompetenz und Einfachheit.

Ob das gegen den andauernden Kundenschwund im Festnetz hilft? Wage ich doch zu bewzeifeln…

Moderne Ermittlungsmethoden

Dagobert Zumwinkel

War doch ganz einfach: Die Polizei hat einfach den Zumwinkel-Avatar “Dagobert” in Second Liechtenstein zurückverfolgen lassen.

Bubble, Bubble, Bubble!

Jahresendfazit 2007. Joyeux Joel!