Archive for the 'Rechtslastig' Category

Der Herr Giersch mal wieder

Jungunternehmer Daniel Giersch, dem es zu verdanken ist, dass Googles Gmail in Deutschland nur Google Mail heißen darf, zieht jetzt auch gegen das von der Bundesregierung geplante “De-Mail” zu Felde. Giersch hat Angst, dass er mit seiner P1 Privat GmbH und deren Angeboten “G-mail” respektive “Quabb” wohl nicht unter den Anbietern sein wird, die im Rahmen des Bürgerportalgesetzes das geplante De-Mail anbieten werden, und hat sich deswegen in Brüssel beschwert.

Hier die Pressemitteilung dazu (bislang auf den Gierschschen Websites noch nicht zu finden):

„De-Mail“ auf dem Prüfstand

Europäische Kommission untersucht Bürgerportalgesetz

Berlin, 05. Mai 2009 – Angestoßen durch eine Beschwerde der P1 Privat GmbH prüft die Europäische Kommission derzeit das von der Bundesregierung geplante Bürgerportalgesetz auf seine Vereinbarkeit mit den europäischen Binnenmarkts- und Wettbewerbsregeln.

Mit dem geplanten Bürgerportalgesetz beabsichtigt die Bundesregierung, einen neuen Standard für sichere Email-Kommunikation in Deutschland zu etablieren – die so genannte „De-Mail“. De-Mail soll gegenüber anderen bereits existierenden Lösungen für sichere Email-Kommunikation, wie den Internet-Portalen www.gmail.de und www.quabb.com aus dem Hause P1 Privat, besondere rechtliche Privilegien genießen und von einer gesetzlich verankerten, beweissicheren Zugangsbestätigung profitieren. Damit soll De-Mail in Zukunft sowohl im Behördenverkehr als auch im privaten Geschäftsverkehr die konventionelle Briefpost ersetzen und sich zum flächendeckenden Kommunikationsstandard entwickeln. Doch im Gegensatz zu de m rein privatwirtschaftlichen Weg, auf dem die P1 Privat GmbH bereits eine Lösung für rechtssichere digitale Kommunikation realisiert hat, sieht die Bundesregierung für De-Mail ein bürokratisches Verfahren mit fragwürdigen Zugangshürden vor.

De-Mail soll zwar kein staatlicher Email-Dienst werden, sondern von privaten Unternehmen angeboten werden. Doch um den künftigen De-Mail-Service anbieten zu können, müssen sich Email-Provider in einem aufwendigen und teuren Zertifizierungsverfahren staatlich akkreditieren lassen. Nur wer diese Akkreditierung erhalten hat und alle drei Jahre erneuert, soll De-Mail-Dienste anbieten können. Die Anforderungen, die das geplante Bürgerportalgesetz an das Akkreditierungsverfahren stellt, sind sehr hoch und vielleicht zu hoch. Dies wird die Europäische Kommission über die nächsten Wochen und Monate zu entscheiden haben.

Derzeit formiert sich im In- und Ausland eine breite Front gegen das geplante Bürgerportalgesetz und ein staatlich reglementiertes und überwachtes De-Mail-System. In einer kleinen Anfrage der FDP-Fraktion heißt es dazu: „Allerdings ist bisher nicht hinreichend klar, warum der Staat hier eine eigene Infrastruktur aufbauen muss, statt auf bestehende Möglichkeiten zurückzugreifen.“ Auch Branchenverbände, Verbraucher-schützer sowie der Bundesrat hinterfragen kritisch den Sinn und die Rechtmäßigkeit von De-Mail. Die P1 Privat GmbH schließt sich dieser Kritik an. Es besteht unter anderem die Befürchtung, dass durch die konkrete Ausgestaltung des geplanten Bürgerportalgesetzes und insbesondere durch die extrem hohen Akkreditierungsanforderungen letztendlich nur die großen und etablierten deutschen IT-Unternehmen die De-Mail-Akkreditierung erlangen werden bzw. sich lei sten können. Kleineren IT-Unternehmen in Deutschland sowie ausländischen Email-Providern wird der Marktzutritt hingegen de facto versperrt. So geht die Bundesregierung zum Beispiel davon aus, dass die Kosten für die Erstakkreditierung über eine halbe Million Euro pro Unternehmen betragen können. Die vorgeschriebene Schadenshaftpflichtversicherung wird zudem jährliche Kosten in Höhe von etwa 100.000 Euro für die künftigen De-Mail-Anbieter nach sich ziehen. Kosten, die sich für viele mittelständische Unternehmen prohibitiv auswirken. Ausländische Email-Provider dürften zudem davon abgeschreckt werden, dass sie zwingend eine Niederlassung in Deutschland eröffnen müssen, wenn sie De-Mail-Dienste anbieten wollen.

„Das Bürgerportalgesetz wird absehbar nur einige wenige etablierte inländische Konzerne auf dem deutschen Markt für sichere Email-Lösungen positionieren und diese gleichzeitig gegen Wettbewerb aus dem In- und Ausland abschirmen. Dies ist ein Ergebnis, das nur schwerlich mit dem Binnenmarktkonzept und den Europäischen Wettbewerbsregeln zu vereinbaren ist“, so Dr. Volker Soyez, Rechtsanwalt in Brüssel und Experte für Europäisches Wettbewerbsrecht. Die Bevorteilung deutscher Großunternehmen, allen voran die ehemaligen Staatsmonopolisten Deutsche Telekom AG und Deutsche Post AG, ist nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie unzulässig. Darin heißt es: „Desgleichen sollte ein Mitgliedstaat keinerlei Begünstigungen für Dienstleistungserbringer vorsehen, die eine besondere Bindung zur nationalen Wirtschaft und Gesellschaft haben.“

Über P1 Privat:

P1 Privat GmbH ist ein Unternehmen, das innovative Dienstleistungen in den Bereichen Post und elektronische Kommunikation entwickelt und umsetzt – so wurde jüngst mit dem Freibrief® der erste komplett Sponsoren-finanzierte Brief für Privat- und Geschäftskunden lanciert. Postmarkt-Innovation erfordert neben unternehmerischem Weitblick und massiven Investitionen in die Entwicklung von Zukunftstechnologie aber auch die Geltendmachung und Verteidigung legitimer Rechtsansprüche gegenüber Staat und Wettbewerb. Es war das Vorgängerunternehmen von P1 Privat, das in einem spektakulären Gerichtsverfahren als erster privater Postdienst in Deutschland Mitte der 90er Jahre das Briefmonopol der Deutschen Post aufbrach. Im Jahr 2007 mussten die seit 1999 bestehenden Rechte an der Marke G-mail in Deutschland im Rechtsstreit gegen Google verteidigt werden.

Ich bin gespannt, was dabei herauskommt.

PR ist ein schmutziges Geschäft

Jedenfalls manchmal. Beispiel aus dem Postfach:

Karlsruhe, Hamburg, 22.04.2009. Save.TV Ltd., Anbieter des Online-Videorekorders unter www.save.tv, hat vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einen wichtigen Sieg errungen und kann seinen Online-Videorekorder wie bisher anbieten. Auf die Revision der Beklagten Save.TV hat der BGH das Berufungsurteil aufgehoben und an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Eine Unterlassungsklage wegen Verstoßes gegen das Sendegesetz war von RTL und anderen privaten Fernsehsendern angestrengt worden.

Wie mit einem herkömmlichen Videorekorder können PC-User über einen internetbasierten Videorekorder weiterhin Fernsehsendungen aufnehmen und nach erfolgter Aufzeichnung abspielen. Im Zentrum der Auseinandersetzung stand die Frage, ob diese Vervielfältigung durch den Rekorder-Anbieter oder durch den Endnutzer für den Privatgebrauch vorgenommen wird. In einer Pressemitteilung (22.04.2009) zum Urteilsspruch (Az. I ZR 175/07) stellt der BGH fest, dass sofern “der Aufzeichnungsprozess vollständig automatisiert sei mit der Folge, dass der jeweilige Kunde als Hersteller der Aufzeichnung anzusehen sei, liege [...] eine vom Gesetz als zulässig angesehene Aufzeichnung zum privaten Gebrauch vor.”

Der Betreiber eines Online-Videorekorders verletze nur dann das Recht der Sendeanstalt, Sendungen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, wenn er “die mit den Satelliten-Antennen empfangenen Sendungen [...] an die “Persönlichen Videorecorder” mehrerer Kunden weiterleite”. Save.TV, das mit Dieter Bohlen einen prominenten Werbepartner hat, betont, dass dies beim eigenen Angebot nicht der Fall ist und sieht sich darin bestätigt, nicht urheberrechtswidrig zu handeln.

Diese Mitteilung, erstellt übrigens von KONZEPT PR aus Augsburg (natürlich im Kundenauftrag, Sch***job), ist schlicht eine Frechheit.

In der Mitteilung des BGH heißt es zunächst einführend, der 1. Zivilsenat habe entschieden,

dass das Angebot “internetbasierter” Videorecorder die den Rundfunkunternehmen nach dem Urheberrechtsgesetz zustehenden Leistungsschutzrechte verletzen kann und in der Regel unzulässig ist.

Und weiter:

Falls die Beklagte die Sendungen im Auftrag ihrer Kunden auf den “Persönlichen Videorecordern” abspeichert, verstößt sie – so der BGH – gegen das Recht der Klägerin, ihre Sendungen auf Bild- oder Tonträger aufzunehmen. Da sie ihre Leistung nicht unentgeltlich erbringe, könne sie sich in diesem Fall nicht auf das Recht ihrer Kunden stützen, Fernsehsendungen zum privaten Gebrauch aufzuzeichnen. Falls dagegen der Aufzeichnungsprozess vollständig automatisiert sei mit der Folge, dass der jeweilige Kunde als Hersteller der Aufzeichnung anzusehen sei, liege zwar im Regelfall eine vom Gesetz als zulässig angesehene Aufzeichnung zum privaten Gebrauch vor. Die Beklagte verletze dann aber das Recht der Klägerin, ihre Funksendungen weiterzusenden, wenn sie die mit den Satelliten-Antennen empfangenen Sendungen der Klägerin an die “Persönlichen Videorecorder” mehrerer Kunden weiterleite. Denn in diesem Fall greife sie in das Recht der Klägerin ein, ihre Sendungen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Also so oder so Rechtsverstoß — “weiter anbieten” dürfte also allenfalls bis zur Entscheidung des Berufungsgerichts gelten. Dieter Bohlen wird es verschmerzen können.

PsykoMaN, Google und der gesunde Menschenverstand

Bildersuche nach PsykoMaN

Wir leben hier wirklich in Absurdistan: Irgendein dahergelaufener Comic-Zeichner verklagt Google, weil sein bekiffter PsykoMaN (den vorher keiner kannte) in der Bildersuche gefunden wird — und bekommt auch noch Recht vor dem LG Hamburg.

Mir scheint, hier hat der gesunde Menschenverstand wieder einmal vollkommen ausgesetzt. Wenn der Zeichner seine Figur nicht bei Google sehen will — warum stellt er sie dann überhaupt ins Netz? Es gäbe außerdem bei Bedarf genügend technische Möglichkeiten, PskyoMaN-Bildchen von vornherein vor der Google-Öffentlichkeit zu verbergen (robots.txt zum Beispiel).

Klagen wie diese, hinter denen ich reine PR in eigener Sache vermute, gehören schlicht abgewiesen. Und das Urheberrecht muss einfach mal so modernisiert werden, dass es dem Internet-Zeitalter gerecht wird.

38 Jahre

Schöne Geschichte im Stern, sollte mehr davon geben:

Ein absurder Rekord: Seit den 70ern beobachtet der Verfassungsschutz den Bremer Juristen Rolf Gössner. Er soll mit “linksextremistischen Personen-Zusammenschlüssen” kooperiert haben.

Demnach ist die CW-Redaktion vielleicht auch schon ein “linksextremistischer Personen-Zusammenschluss” (zumal ein Chefredakteur offen mit Werder Bremen und ein Redakteur heimlich mit dem FC St. Pauli sympathisiert)? Einen Artikel hat Gössner bei der CW veröffentlicht, der nach vier Jahren leider immer noch aktuell, wenn auch fürchterlich formatiert ist.

Gute Nase

Die “Süddeutsche” hat Richter Gnadenlos beim Koksen auf Youtube entdeckt. Genial. Hat nur noch gefehlt, dass er sich das Zeugs plakativ auf die Paradontose schmiert. Schöner Clip für einen Freitag.

Lagerkoller

Heise hat mir mal wieder mit schlechten Nachrichten von der Gefängnisinsel in der Nordsee den Abend versaut. Demnach planen die Briten einen “fälschungssicheren Lebenslauf” für Jedermann bis zur Rente, auf den dann auch potenzielle Arbeitgeber zugreifen können. Das Forum zum Text bietet ein paar Perlen, die sich angstfrei vor die Säue geworfen haben. Hätte trotzdem nicht sein müssen, die Nachricht. Total krankes Land.

Siemens und so

Wer mal wissen möchte, wie man Bestechungszahlungen unauffällig organisiert, kann sich beim “Wall Street Journal” ein aufschlussreiches Diagramm herunterladen.

Wo leben wir eigentlich?

Es ist, wenn man sich viel im Internet bewegt, eine sehr fremde Welt, in die man eintaucht, wenn man sich mit den einschlägigen Entscheidungen des Hamburger Landgerichts beschäftigt. Es ist auch eine Welt, in der man das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht als eine der größten Errungenschaften zu sehen scheint, sondern als eine ständige Bedrohung, die bislang zum Glück eher theoretischer Natur war, seit dem Siegeszug des Internets aber ganz praktisch täglich bekämpft werden muss.

Es ist was faul im Staate Deutschland. Ich hab schon bald Kopfweh vom vielen Kopfschütteln. Dem Kollegen Niggemeier wünsche ich alles Gute, drücke ihm die Daumen für seine Berufung und ziehe meinen virtuellen Hut.

Unser Dorf muss weißer werden

Aus der Süddeutschen: Die Schweiz ist kein schönes Land, wenn Du ein armer Schlucker aus Afrika bist. Europa auch nicht. Merken!

Bubble-Amnes(t)ie

The Supreme Court ruled 7-1 that several Wall Street firms are immune from a class-action lawsuit brought under federal antitrust laws over alleged conduct on initial public offerings during the 1990s technology bubble.

Aus einem E-Mail-Alert vom “Wall Street Journal”.




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