Betreffzeilen von Newslettern sollen den Leser zum Klicken bringen, klare Sache. Aber so etwas hier nervt einfach nur, finde ich:

ZDnet Daily Update ist hiermit abbestellt. Und tschüs.
Dumm klickt gut
Betreffzeilen von Newslettern sollen den Leser zum Klicken bringen, klare Sache. Aber so etwas hier nervt einfach nur, finde ich:

ZDnet Daily Update ist hiermit abbestellt. Und tschüs.
Ein Herr, der uns schon öfters sogenannte “Pressemitteilungen” voller Fehler geschickt hat, verstopft meine Inbox auch heute wieder mit seinem Müll:
Die Kriminalstatistik für Deutschland belegt, dass von 2007 auf 2008 die Zahl der Fälle gefährlicher und schwerer Körperverletzung im öffentlichen Raum um 9,1 % zugenommen hat. Die Statistiker rechnen mit einem noch höheren Anstieg für den Zeitraum 2008 bis 2009.
Informatiker entwickeln zurzeit eine innovative und kreative Technologie die für mehr Sicherheit in Deutschland sorgen soll: Das SOS-App für das iPhone. Die Funktionsweise: Während einer Gefahrensituation drückt der Betroffene das App und in Echtzeit geht ein Notrufsignal in einer eigens eingerichteten Zentrale ein. Dort identifiziert ein Mitarbeiter den Notrufenden und ortet ihn anhand eines GPS-Signals. Anschließend wird die Polizei genau an die geortete Stelle gerufen um weiteren Schaden von der Person abzuwenden.
Der Vorteil: Innerhalb einer Sekunde wird eine genaue Ortsbestimmung und Identifikation des Notrufenden bestimmt – Die Polizei kann wesentlich schneller eingreifen und weiteren Schaden verhindern. Für einen Notruf mit Eingabe einer Nummer über die Tastatur und einer genauen Positionsangabe fehlt dem Opfer während einer Gefahrensituation die Zeit.
Das SOS-App soll auch für mehr Sicherheit in Schulen sorgen, denn sollte Gefahr in Verzug sein, kann durch das SOS-App ein sofortiger Alarm mit Ortung abgesetzt werden, ohne dass die Betroffenen sich weiter einer Gefahr aussetzen.
Noch in diesem Jahr soll die Entwicklung abgeschlossen werden. Nach erfolgreicher Pilotphase in Deutschland, soll das SOS-App weltweit zum Einsatz kommen.
Mehr Informationen über das App und die Technologie erhalten Sie unter: www.sos-app.de
Ich sage dazu nur: Die SOS-App (kommt von die Applikation, daher nicht das, aber das nur am Rande) basiert auf dumpfer Panikmache und soll einzig und allein den Geldbeutel der Betreiber füllen. Polizei, Feuerwehr Rettungsdienste sind in Deutschland nicht privatisiert. Das ist gut so und sollte auch so bleiben.
In der Haut von Andrea G. möchte ich nicht stecken. Frau G. hat nämlich eben folgende Einladung per E-Mail verschickt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
verehrte Kolleginnen und Kollegen,Friedrichshafen wurde als einzige Stadt in Deutschland für einen sechsmonatigen Test von De-Mail ausgewählt. Anlässlich des Beginns der Testphase möchten wir Ihnen Einzelheiten des Projektes vorstellen. Wir freuen uns, Sie am Freitag, 9. Oktober, 10 Uhr, im Großen Sitzungssaal des Rathauses in Friedrichshafen, Adenauerplatz 1, 88045 Friedrichshafen, begrüßen zu dürfen. Parkmöglichkeiten bestehen im Parkhaus am See (Navigationsadresse: Karlstraße). Von dort aus sind es nur rund fünf Minuten zum Adenauerplatz 1.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Gxxxxxx
Pressesprecherin
Stadt Friedrichshafen
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen
Telefon: 07541 / 203 XXXX
E-Mail: a.gxxxxxxx@friedrichshafen.de
Internet: www.friedrichshafen.de
Und zwar an 560 Empfänger (darunter auch meine Wenigkeit), die ALLE im An:-Feld standen. Was nicht so schön ist, wie auch der IT-Sicherheitsexperte Hadmut D. völlig zu Recht bemängelt:
Liebe Frau Gxxxxxx,
obwohl (oder gerade weil) ich nicht auf der Empfängerliste stand, fand ich Ihre Mail sehr aufschlussreich – als Realsatire.
Eine Mail an über 100 Empfänger zu senden und die alle in das To-Feld als Empfänger zu setzen, so daß jeder sehen kann, wer noch alles eingeladen – und wer nicht eingeladen – ist, ist mehr als nur ein Fauxpas.
Es ist auch mehr als nur eine datenschutzrechtswidrige Weitergabe personenbezogener Daten.
Es ist eine Verletzung der Vertraulichkeit und der Sicherheit. Wenn irgendeiner der Empfänger einen virenverseuchten oder bot-infiltrierten PC hat (was heute kaum noch zu vermeiden ist), landen die E-Mail-Adressen sofort in Spam-Listen, Adresshandelslisten und dergleichen. Und selbst wenn nicht, dann landen solche Adresslisten immer noch bei Leuten wie mir.
Das gibt einer Einladung zu einem Feld-Test für “sichere”, “vertrauliche”, “spam-feste” E-Mail die richtige Würze, das muß ich schon sagen.
On Mon, Oct 05, 2009 at 06:24:42PM +0200, Gxxxxxx, Andrea wrote:
Friedrichshafen wurde als einzige Stadt in Deutschland für einen sechsmonatigen Test von De-Mail ausgewählt.
Vermutlich, weil es da am allernötigsten ist?
(Sorry, could not resist…)
Mit den besten Grüßen
Hadmut D. (IT-Sicherheitsspezialist)
Besser hätte ich es auch kaum sagen können.
Also ich bin ja selbst Kunde von sipgate und eigentlich mit deren VoIP-Service sehr zufrieden. Heute war ich aber kurz davor, zu kündigen, als ich das hier in meiner Inbox fand:
sipgate bietet T-Online-Kunden kostenlose Ortsrufnummer und Freiminuten
Düsseldorf, 24. Juni 2009 – sipgate bietet Kunden des vor dem Aus stehenden VoIP-Dienstes ‘DSL-Telefonie basic’ der Deutschen Telekom einen kostenlosen VoIP-Anschluss inklusive Ortsrufnummer an. Kunden, die bis zum 15. Juli 2009 von der Telekom zu sipgate wechseln, erhalten zudem ein Begrüßungsgeschenk von 555 Freiminuten** für Telefonate ins deutsche Festnetz.
Der von T-Online geführte Dienst ‘DSL-Telefonie basic’ wird zum 15. Juli 2009 eingestellt. Über die enthaltene 032-Rufnummer waren Kunden allerdings nur eingeschränkt und teuer aus den Telefonnetzen erreichbar. Dagegen ist die bei sipgate kostenlos bereitstehende Ortsrufnummer uneingeschränkt und zu den üblichen Konditionen aus den weltweiten Telefonnetzen anwählbar. Neben Telefonie enthält der sipgate VoIP-Anschlüsse außerdem Web-Fax, -SMS und einen -Anrufbeantworter. Mit einem Wechsel zu sipgate erhalten T-Online-Kunden damit zugleich besseren Komfort.
T-Online-Kunden können bei sipgate zwischen dem grundgebührfreien Tarif ‘sipgate basic’ und dem ISDN-Konkurrenztarif ‘sipgate plus’ (3,90 EUR/Monat*) wählen. Privat-Kunden können diese Tarife um die Option ‘sipgate flat’ (Europa-Festnetz-Flatrate; 6,90-8,90/Monat*) erweitern. Jahresverträge bietet sipgate inklusive subventionierter Hardware an. Die Aktivierung der Freiminuten erfolgt über die Zusendung eines Screenshots aus dem ‘DSL-Telefonie basic’-Account an support@support.sipgate.de.
sipgate tut hier so, als mache es den gelackmeierten T-Online/Home-Kunden ein ganz besonders großzügiges Angebot. Die genannten Preise und Tarife gibt es aber schon lange — und für jeden, nicht nur für Zwangswechsler aus der Magenta-Ecke. Das einzig Besondere an dieser Aktion sind die 555 Freiminuten, die dummerweise nach einem Monat verfallen. Unterschlagen wird außerdem, dass Faxempfang nur mit dem ‘plus’-Tarif geht.
Mit einem Wort: Bauernfängerei. Hätte ich nicht von Ihnen erwartet, lieber Herr Fuchs.
Jedenfalls manchmal. Beispiel aus dem Postfach:
Karlsruhe, Hamburg, 22.04.2009. Save.TV Ltd., Anbieter des Online-Videorekorders unter www.save.tv, hat vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einen wichtigen Sieg errungen und kann seinen Online-Videorekorder wie bisher anbieten. Auf die Revision der Beklagten Save.TV hat der BGH das Berufungsurteil aufgehoben und an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Eine Unterlassungsklage wegen Verstoßes gegen das Sendegesetz war von RTL und anderen privaten Fernsehsendern angestrengt worden.
Wie mit einem herkömmlichen Videorekorder können PC-User über einen internetbasierten Videorekorder weiterhin Fernsehsendungen aufnehmen und nach erfolgter Aufzeichnung abspielen. Im Zentrum der Auseinandersetzung stand die Frage, ob diese Vervielfältigung durch den Rekorder-Anbieter oder durch den Endnutzer für den Privatgebrauch vorgenommen wird. In einer Pressemitteilung (22.04.2009) zum Urteilsspruch (Az. I ZR 175/07) stellt der BGH fest, dass sofern “der Aufzeichnungsprozess vollständig automatisiert sei mit der Folge, dass der jeweilige Kunde als Hersteller der Aufzeichnung anzusehen sei, liege [...] eine vom Gesetz als zulässig angesehene Aufzeichnung zum privaten Gebrauch vor.”
Der Betreiber eines Online-Videorekorders verletze nur dann das Recht der Sendeanstalt, Sendungen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, wenn er “die mit den Satelliten-Antennen empfangenen Sendungen [...] an die “Persönlichen Videorecorder” mehrerer Kunden weiterleite”. Save.TV, das mit Dieter Bohlen einen prominenten Werbepartner hat, betont, dass dies beim eigenen Angebot nicht der Fall ist und sieht sich darin bestätigt, nicht urheberrechtswidrig zu handeln.
Diese Mitteilung, erstellt übrigens von KONZEPT PR aus Augsburg (natürlich im Kundenauftrag, Sch***job), ist schlicht eine Frechheit.
In der Mitteilung des BGH heißt es zunächst einführend, der 1. Zivilsenat habe entschieden,
dass das Angebot “internetbasierter” Videorecorder die den Rundfunkunternehmen nach dem Urheberrechtsgesetz zustehenden Leistungsschutzrechte verletzen kann und in der Regel unzulässig ist.
Und weiter:
Falls die Beklagte die Sendungen im Auftrag ihrer Kunden auf den “Persönlichen Videorecordern” abspeichert, verstößt sie – so der BGH – gegen das Recht der Klägerin, ihre Sendungen auf Bild- oder Tonträger aufzunehmen. Da sie ihre Leistung nicht unentgeltlich erbringe, könne sie sich in diesem Fall nicht auf das Recht ihrer Kunden stützen, Fernsehsendungen zum privaten Gebrauch aufzuzeichnen. Falls dagegen der Aufzeichnungsprozess vollständig automatisiert sei mit der Folge, dass der jeweilige Kunde als Hersteller der Aufzeichnung anzusehen sei, liege zwar im Regelfall eine vom Gesetz als zulässig angesehene Aufzeichnung zum privaten Gebrauch vor. Die Beklagte verletze dann aber das Recht der Klägerin, ihre Funksendungen weiterzusenden, wenn sie die mit den Satelliten-Antennen empfangenen Sendungen der Klägerin an die “Persönlichen Videorecorder” mehrerer Kunden weiterleite. Denn in diesem Fall greife sie in das Recht der Klägerin ein, ihre Sendungen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Also so oder so Rechtsverstoß — “weiter anbieten” dürfte also allenfalls bis zur Entscheidung des Berufungsgerichts gelten. Dieter Bohlen wird es verschmerzen können.
Tja, lieber Süddeutscher Verlag (und nicht nur Ihr, Ihr seid mir nur ins Auge gefallen heute) — das kommt davon, wenn man an den falschen Ecken und Enden spart.
Ich habe ganz doll Angst um die deutsche Jugend. Der droht bei URL-Vertippern nämlich Schreckliches. Behauptet jedenfalls meine Inbox:
Facebook: Folgenschweres Typosquatting
Kommentar von Bernd Beiser, Geschäftsführer NetNames GmbHEin kleiner Tippfehler mit großen Folgen: In harmonischer Nachbarschaft liegen die Buchstaben B und V auf der Tastatur. Doch ein lapidarer Fehltritt beim Eintippen der Internetadresse kann fatale Folgen haben – etwa beim beliebten Social Network Facebook. User, die anstatt facebook.com versehentlich facevook.com eingeben, landen ohne Vorwarnung auf einer Hardcore-Porno-Seite. Fatal bei einem Portal, das besonders bei Jugendlichen beliebt ist.
Bernd Beiser, Geschäftsführer der NetNames GmbH, kommentiert diesen schweren Fall von Typosquatting
„Bei dem aktuellen Facebook-Beispiel handelt es sich um einen besonders schweren Fall von Typosquatting. Typosquatting ist auch unter dem Begriff URL-Hijacking bekannt. Dabei handelt es sich um eine Form der Cyber-Kriminalität, bei der die Täter typische Tippfehler nutzen, die Internet-Anwendern beim Eingeben der Website-Adresse in den Browser unterlaufen. Anschließend werden die User auf eine alternative Website weitergeleitet. Auf diesen Seiten verbergen sich häufig unseriöse Angebote oder Werbelinks, die das Image des tatsächlichen Markeninhabers schädigen können. Dies muss derzeit leider auch Facebook feststellen. Neben der Imageschädigung für das Unternehmen muss in diesem Fall aber auch bedacht werden, dass Facebook eines der beliebtesten Social Networks ist und überwiegend von Jugendlichen und Kindern genutzt wird – und die Seite mit eindeutig pornografischen Inhalten ohne Vorwarnung erscheint. Ein professionelles Domainname-Management kann Unternehmen vor diesen Formen der Online-Kriminalität schützen. Es ist deutlich kostengünstiger, eine Marke im World Wide Web von Anfang an zu schützen, als später Cybersquatter und Produktpiraten verfolgen zu müssen. Die Kosten, die im Falle eines Missbrauchs durch Beweisführung und Rechtsstreits entstehen, übersteigen die Ausgaben für ein professionelles Domainnamen-Management um ein Vielfaches.“
Da klickt man aus Interesse auf den Betreff, und dann erscheint ohne Vorwarnung eine Seite mit unsäglichen Banalitäten. Vielen Dank an LEWIS PR (Pubic Relations?) für dieses Highlight meines journalistischen Arbeitstages.
Davon abgesehen wage ich zu bezweifeln, dass Facebook so beliebt ist bei deutschen Minderjährigen, auf die Pornographie sittlich verrohend wirken könnte. Die hängen nämlich alle bei studiVZ und lokalisten.de ab und schicken sich da ihre eigenen schmutzigen Bildchen hin und her.
Bloomberg hat versehentlich schon mal einen Nachruf auf Steve Jobs veröffentlicht, wie Gawker berichtet…
Gestern Abend im Flieger habe ich mir einen Artikel aus der “WamS” reingeschraubt, der mich ganz schön genervt hat. Der Autor Helge Denker beschäftigt sich in dem auch online verfügbaren Beitrag “Es muss nicht immer Office sein” mit teils kostenlosen Alternativen zu Microsoft Office, als da wären OOo, Google Text und Tabellen sowie StarOffice.
Abgesehen von Sprachungetümen wie “gibt es das Open-Source-Projekt OpenOffice 3.0 zum kostenlosen Herunterladen bereit” und anderen möglicherweise Redigierfehlern ist der Text auch inhaltlich teilweise verwegen. So bietet Google angeblich einen “kostenlosen Dienst ‘Software as Service’” an. Und “einfache, mathematische Funktionen, die Excel seit Jahren bietet”, kennt Googles Tabellendienst laut Denker ebenfalls. Außerdem biete Microsoft “in den USA Office bereits als Online-Dienst und zum Mieten an” (Ersteres ist falsch!). Dazu noch Falschinformationen zu einer vermeintlich vollständigeren Version (PrOOo?) von OOo auf CD, die je nach Anbieter zwischen 60 und 80 Euro kosten soll.
Denker geht überdies an keiner Stelle auf die Historie von OpenOffice.org, StarOffice, Star Division und Sun ein und erwähnt auch mit keinem Wort den Zusammenhang zwischen OOo und StarOffice (das derzeit mit “Microsoft Windows, Linus und Solaris” läuft; der entsprechende Textkasten fehlt in der Online-Variante des Textes).
Und so etwas wird dann mit einer Reichweite von (laut Wikipedia) 1,34 Millionen Lesern unters Volk gebracht. Autsch. Vielleicht hätte man Schlussredaktion und Korrektorat doch nicht einsparen sollen?
Aus der Inbox:
Wien (ots) – 24 Jahre verbrachte Elisabeth F. ihr Leben im Keller. Eingesperrt von ihrem eigenen Vater Josef F. news.at rekonstruierte das Keller-Verlies mittels 3-D-Modell und macht dieses für den User begehbar.
Wenn Sie Ihren Usern ebenfalls ein realistisches Bild des Horror-Kellers vermitteln wollen, dann verlinken Sie auf unsere Applikation unter http://www.news.at/horrorkeller
Rückfragehinweis:
Florian Janousek, Chefredakteur news.at
Widerliche Sensationsgier. Wir verlinken nicht. Wer trotzdem dem Link folgt, dem ist meine Verachtung gewiss.
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