Archive for the 'Ablenkungsmanöver' Category

sipgate: PR unterste Schublade

Also ich bin ja selbst Kunde von sipgate und eigentlich mit deren VoIP-Service sehr zufrieden. Heute war ich aber kurz davor, zu kündigen, als ich das hier in meiner Inbox fand:

sipgate bietet T-Online-Kunden kostenlose Ortsrufnummer und Freiminuten

Düsseldorf, 24. Juni 2009 – sipgate bietet Kunden des vor dem Aus stehenden VoIP-Dienstes ‘DSL-Telefonie basic’ der Deutschen Telekom einen kostenlosen VoIP-Anschluss inklusive Ortsrufnummer an. Kunden, die bis zum 15. Juli 2009 von der Telekom zu sipgate wechseln, erhalten zudem ein Begrüßungsgeschenk von 555 Freiminuten** für Telefonate ins deutsche Festnetz.

Der von T-Online geführte Dienst ‘DSL-Telefonie basic’ wird zum 15. Juli 2009 eingestellt. Über die enthaltene 032-Rufnummer waren Kunden allerdings nur eingeschränkt und teuer aus den Telefonnetzen erreichbar. Dagegen ist die bei sipgate kostenlos bereitstehende Ortsrufnummer uneingeschränkt und zu den üblichen Konditionen aus den weltweiten Telefonnetzen anwählbar. Neben Telefonie enthält der sipgate VoIP-Anschlüsse außerdem Web-Fax, -SMS und einen -Anrufbeantworter. Mit einem Wechsel zu sipgate erhalten T-Online-Kunden damit zugleich besseren Komfort.

T-Online-Kunden können bei sipgate zwischen dem grundgebührfreien Tarif ‘sipgate basic’ und dem ISDN-Konkurrenztarif ‘sipgate plus’ (3,90 EUR/Monat*) wählen. Privat-Kunden können diese Tarife um die Option ‘sipgate flat’ (Europa-Festnetz-Flatrate; 6,90-8,90/Monat*) erweitern. Jahresverträge bietet sipgate inklusive subventionierter Hardware an. Die Aktivierung der Freiminuten erfolgt über die Zusendung eines Screenshots aus dem ‘DSL-Telefonie basic’-Account an support@support.sipgate.de.

sipgate tut hier so, als mache es den gelackmeierten T-Online/Home-Kunden ein ganz besonders großzügiges Angebot. Die genannten Preise und Tarife gibt es aber schon lange — und für jeden, nicht nur für Zwangswechsler aus der Magenta-Ecke. Das einzig Besondere an dieser Aktion sind die 555 Freiminuten, die dummerweise nach einem Monat verfallen. Unterschlagen wird außerdem, dass Faxempfang nur mit dem ‘plus’-Tarif geht.

Mit einem Wort: Bauernfängerei. Hätte ich nicht von Ihnen erwartet, lieber Herr Fuchs.

PR ist ein schmutziges Geschäft

Jedenfalls manchmal. Beispiel aus dem Postfach:

Karlsruhe, Hamburg, 22.04.2009. Save.TV Ltd., Anbieter des Online-Videorekorders unter www.save.tv, hat vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einen wichtigen Sieg errungen und kann seinen Online-Videorekorder wie bisher anbieten. Auf die Revision der Beklagten Save.TV hat der BGH das Berufungsurteil aufgehoben und an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Eine Unterlassungsklage wegen Verstoßes gegen das Sendegesetz war von RTL und anderen privaten Fernsehsendern angestrengt worden.

Wie mit einem herkömmlichen Videorekorder können PC-User über einen internetbasierten Videorekorder weiterhin Fernsehsendungen aufnehmen und nach erfolgter Aufzeichnung abspielen. Im Zentrum der Auseinandersetzung stand die Frage, ob diese Vervielfältigung durch den Rekorder-Anbieter oder durch den Endnutzer für den Privatgebrauch vorgenommen wird. In einer Pressemitteilung (22.04.2009) zum Urteilsspruch (Az. I ZR 175/07) stellt der BGH fest, dass sofern “der Aufzeichnungsprozess vollständig automatisiert sei mit der Folge, dass der jeweilige Kunde als Hersteller der Aufzeichnung anzusehen sei, liege [...] eine vom Gesetz als zulässig angesehene Aufzeichnung zum privaten Gebrauch vor.”

Der Betreiber eines Online-Videorekorders verletze nur dann das Recht der Sendeanstalt, Sendungen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, wenn er “die mit den Satelliten-Antennen empfangenen Sendungen [...] an die “Persönlichen Videorecorder” mehrerer Kunden weiterleite”. Save.TV, das mit Dieter Bohlen einen prominenten Werbepartner hat, betont, dass dies beim eigenen Angebot nicht der Fall ist und sieht sich darin bestätigt, nicht urheberrechtswidrig zu handeln.

Diese Mitteilung, erstellt übrigens von KONZEPT PR aus Augsburg (natürlich im Kundenauftrag, Sch***job), ist schlicht eine Frechheit.

In der Mitteilung des BGH heißt es zunächst einführend, der 1. Zivilsenat habe entschieden,

dass das Angebot “internetbasierter” Videorecorder die den Rundfunkunternehmen nach dem Urheberrechtsgesetz zustehenden Leistungsschutzrechte verletzen kann und in der Regel unzulässig ist.

Und weiter:

Falls die Beklagte die Sendungen im Auftrag ihrer Kunden auf den “Persönlichen Videorecordern” abspeichert, verstößt sie – so der BGH – gegen das Recht der Klägerin, ihre Sendungen auf Bild- oder Tonträger aufzunehmen. Da sie ihre Leistung nicht unentgeltlich erbringe, könne sie sich in diesem Fall nicht auf das Recht ihrer Kunden stützen, Fernsehsendungen zum privaten Gebrauch aufzuzeichnen. Falls dagegen der Aufzeichnungsprozess vollständig automatisiert sei mit der Folge, dass der jeweilige Kunde als Hersteller der Aufzeichnung anzusehen sei, liege zwar im Regelfall eine vom Gesetz als zulässig angesehene Aufzeichnung zum privaten Gebrauch vor. Die Beklagte verletze dann aber das Recht der Klägerin, ihre Funksendungen weiterzusenden, wenn sie die mit den Satelliten-Antennen empfangenen Sendungen der Klägerin an die “Persönlichen Videorecorder” mehrerer Kunden weiterleite. Denn in diesem Fall greife sie in das Recht der Klägerin ein, ihre Sendungen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Also so oder so Rechtsverstoß — “weiter anbieten” dürfte also allenfalls bis zur Entscheidung des Berufungsgerichts gelten. Dieter Bohlen wird es verschmerzen können.

Ein bisschen VWL

Aus dem Postfach:

Sehr geehrte Redaktion,

die Überschrift in der Maiausgabe auf Seite 10 „Die Krise zwingt Microsoft zum Sparen“ lässt den Eindruck entstehen, Sie wären fest im Griff dieser marktbeherrschenden Krake Microsoft.

Den Angaben zufolge wird im 2. Geschäftsquartal 2008 ein Umsatz von 16,63 Mrd. Dollar und ein Nettogewinn von 4,17 Mrd. $ erzielt; daraus errechnet sich eine Nettorendite von 25 Prozent (Bruttorendite von rd. 36 %). Somit zwingt die Krise Microsoft nicht zum Sparen mit Abbau von 5000 Arbeitsplätzen.

Ein ähnlicher Fall liegt bei SAP in Deutschland vor. Auch hier sollen tausende von Arbeitsplätzen zugunsten von wahnwitzigen Monopolgewinnen entfallen. Dabei gilt nach dem Grundgesetz die Sozialpflichtigkeit des Eigentums.

Wie die Finanzkrise zeigt, muss der Staat im Falle der Insolvenz bedeutender Unternehmen im marktwirtschaftlichen System für den Erhalt von Arbeitsplätzen faktisch haftend sorgen; mit Staatsgelder werden auch die Boni-Zahlungen an Manager getätigt und Defizite im Sozialsystem bei hoher Arbeitslosenquote ausgeglichen.

Im Umkehrschluss gehört deshalb den marktbeherrschenden Unternehmen ein Abbau von Arbeitsplätzen ohne Notlage von der Rechts- und Wirtschaftsordnung untersagt. Noch wirksamer wäre die Auflösung monopolartiger Strukturen, um volkswirtschaftlich schädliche Renditen und staatliche Gewährleistungen nicht entstehen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Scheuble
Dipl.-Verwaltungswirt FH
Pforzheim

Breitbandiges Geschwurbel

Das BMWi hat gesprochen:

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Karl-Theodor zu Guttenberg: “Die flächendeckende Versorgung unseres Landes mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen und der Aufbau von Netzen der nächsten Generation sind wichtige Voraussetzungen für eine schnelle Rückkehr zu wirtschaftlichem Wachstum und steigendem Wohlstand. Mit unserer Breitbandstrategie wollen wir darauf hinwirken, zeitnah eine solche flächendeckende und hochleistungsfähige Breitbandversorgung zu erreichen. Die Breitbandstrategie ist ein Maßnahmenpaket mit Durchschlagskraft. Wenn alle Beteiligten die Strategie nach Kräften unterstützen und die Maßnahmen gemeinsam von Bund, Ländern, Kommunen und Wirtschaft umgesetzt werden, schaffen wir die erforderlichen Anreize für Innovation, Investition und Wachstum und sichern damit unsere Wettbewerbsfähigkeit.”

Die Ziele, die die Bundesregierung in der Breitbandstrategie formuliert, sind ambitioniert, aber realisierbar. Bis spätestens Ende 2010 sollen die heutigen Lücken in der Breitbandversorgung geschlossen und flächendeckend leistungsfähige Breitbandanschlüsse verfügbar sein. Bis 2014 sollen bereits für 75 Prozent aller Haushalte Anschlüsse mit Übertragungsraten von mindestens 50 Megabit pro Sekunde zur Verfügung stehen. Ziel ist, solche hochleistungsfähigen Breitbandanschlüsse möglichst bald flächendeckend verfügbar zu machen.

Dazu fällt mir wirklich gar nichts mehr ein. Auch nicht nach der Lektüre des noch breitbandigeren PDFs zum Thema.

Ich halte jede Wette, dass wir weder 2010 Breitband* flächendeckend noch bis Ende 2014 für 75 Prozent aller Haushalte Minimum 50 Mbps haben werden. Denn das ist weder mach- noch bezahlbar. Oder ist irgendjemand anderer Meinung?

*definiert die Bundesregierung zurzeit übrigens noch mit 384 kbps ;-)

PsykoMaN, Google und der gesunde Menschenverstand

Bildersuche nach PsykoMaN

Wir leben hier wirklich in Absurdistan: Irgendein dahergelaufener Comic-Zeichner verklagt Google, weil sein bekiffter PsykoMaN (den vorher keiner kannte) in der Bildersuche gefunden wird — und bekommt auch noch Recht vor dem LG Hamburg.

Mir scheint, hier hat der gesunde Menschenverstand wieder einmal vollkommen ausgesetzt. Wenn der Zeichner seine Figur nicht bei Google sehen will — warum stellt er sie dann überhaupt ins Netz? Es gäbe außerdem bei Bedarf genügend technische Möglichkeiten, PskyoMaN-Bildchen von vornherein vor der Google-Öffentlichkeit zu verbergen (robots.txt zum Beispiel).

Klagen wie diese, hinter denen ich reine PR in eigener Sache vermute, gehören schlicht abgewiesen. Und das Urheberrecht muss einfach mal so modernisiert werden, dass es dem Internet-Zeitalter gerecht wird.

“Gezielte” Werbung

Emily Steel schreibt beim “Wall Street Journal” (nur für Abonnenten):

Revenue Science, one of the leading players in the business of targeted advertising, gathers information about consumers and then sells it to marketers. According to the company’s “file” on me, I’m a “hip homemaker” who probably trades stocks and buys expensive clothes and boats.

Actually, I’m 24, single and I live in a cramped New York City apartment where my television sits on top of my refrigerator. I sometimes dog-sit for extra spending money and have never bought or sold a single stock. As for luxury boats, the closest I’ve come to one most recently was during a run past a yacht club in St. Petersburg, Fla., three years ago when I was an intern at a newspaper there.

Die ganze Werbebranche lügt sich so was von einen in die Tasche, gee…

Windows damals im Jahr 1972

Kinder, wie die Zeit vergeht. Via Wolfgang Miedl.

Umbau ist Verantwortung

Obermann im Videoplayer

Dieser Clip ist von gestern. 14.000 Mitarbeitern der Deutschen Telekom dürfte er heute vermutlich eher wie Hohn und Spott vorkommen…

Verbands-Gejammer

Der BITKOM malt Schreckens-Szenarien zu drohenden Urheberabgaben auf Multifunktionsdrucker. Auch wenn ich selbst ein gewisses Unverständnis dafür nachvollziehen kann, dass die billigen Alleskönner genauso hoch “besteuert” werden sollen wie Hochleistungskopierer für 1000 Euro — hier geht es doch um etwas ganz anderes: Die im Verband versammelten Hersteller haben Angst, dass ihnen das Gilette-Geschäftsmodell (Rasierer quasi geschenkt, dafür nachher sch***teure Klingen kaufen) versaut wird. Das Urheberrecht ist dabei eigentlich nebensächlich.

Ich wünsche mir (auch als jemand, der von Texten lebt, die jeder kopieren kann), dass die VG Wort auch unter dem Druck der Lobbyisten standhaft bleibt. Sollen halt die Druckerbauer ihre Hardware ein bisschen stärker subventionieren als sie das eh schon tun. Die Zeche zahlt nachher sowieso der Verbraucher über die Tintenpatronen und das Spezialpapier…

Selbstversuch

Aus der Inbox:

Auch mittelständische Firmen können von SAPs neuer Unternehmenssoftware profitieren. Dies ergab ein neunmonatiger Praxistest, den fünf Studenten des Potsdamer Hasso-Plattner-Instituts mit der IT-Lösung “Business ByDesign” durchgeführt haben.

Erinnert mich an meine alten Otto-Schallplatten: “Die Wissenschaft hat festgestellt, dass Rauchen doch nicht gesundheitsschädlich ist. Gezeichnet Dr. Marlboro.”




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