PsykoMaN, Google und der gesunde Menschenverstand

Bildersuche nach PsykoMaN

Wir leben hier wirklich in Absurdistan: Irgendein dahergelaufener Comic-Zeichner verklagt Google, weil sein bekiffter PsykoMaN (den vorher keiner kannte) in der Bildersuche gefunden wird — und bekommt auch noch Recht vor dem LG Hamburg.

Mir scheint, hier hat der gesunde Menschenverstand wieder einmal vollkommen ausgesetzt. Wenn der Zeichner seine Figur nicht bei Google sehen will — warum stellt er sie dann überhaupt ins Netz? Es gäbe außerdem bei Bedarf genügend technische Möglichkeiten, PskyoMaN-Bildchen von vornherein vor der Google-Öffentlichkeit zu verbergen (robots.txt zum Beispiel).

Klagen wie diese, hinter denen ich reine PR in eigener Sache vermute, gehören schlicht abgewiesen. Und das Urheberrecht muss einfach mal so modernisiert werden, dass es dem Internet-Zeitalter gerecht wird.

7 Responses to “PsykoMaN, Google und der gesunde Menschenverstand”


  • off-topic aber crawler/spider/whatever müssen die robots.txt nicht beachten, es ist lediglich eine Art Vorschlag… meins Wissens nach.

  • Also Google zumindest hält sich dran als “Friendly Crawler”. Und um Google geht es hier ja.

  • Nicht der Zeichner, sondern ein Lizenznehmer hat geklagt.

  • Ich bin selbst ein Abmahnopfer von Psykoman. Ich hatte seine Poster damals per onlinsehop vertrieben. Die Dinger waren bei mir absollute Ladenhüter. Und darin liegt auch der Hase begraben. Zum Eklat mit dem von Horn beauftragten Posterhersteller kam es erst, als die Poster keinen Erfolg mehr brachten. Dann mußte man anscheinend andere Geldquellen erschließen. Ahnungslose shopbetreiber wurden rücksichtslos mit Abmahnungen und Kostennoten überzogen. Wenn ein Künstler die Verbreitung seiner Bilder nicht wünscht, warum vertreibt er sie dann zigtausendfach als billig-Poster? Und das tollste: Das Prozeßkostenriskiko für Herrn Horn trug damals der Steuerzahler per Prozeßkostenhilfe.

  • @ Totti: Wenn du die (lizenzierten) Poster offiziell für deinen Shop vom Hersteller bezogen hast, kann dich niemand abmahnen, weil du sie verkaufst. Also muss man vermuten, dass du nicht das Recht erworben hast, die Poster zu verkaufen.

    Zur Sache selbst: absolut falsche Auslegung eines veralteten Gesetzes.

  • Tja, da irrt sich Alfred leider gewaltig. Herr Horn hat die Lizenzrechte an einen großen Posterhersteller abgetreten und kräftig Lizenzgebühren kassiert. Es wurde vertraglich festgelegt, dass die Poster über die marktüblichen Wege vetrieben werden, was auch den Internethandel umfasst. Erst als der Vetrag vom Posterhersteller geküdigt wurde, hat Herr Horn seinen Rundumschlag gegen so gut wie jeden Onlinehändler ausgeführt und wollte zusätzlich kassieren. Da Herr Horn ja finanziell nichts zu verlieren hat und der Staat durch Prozesskostenhilfe so armen Menschen unter die Arme greift, konnte er abmahnen und klagen wie er wollte. Herr Horn hat übrigens einen 6-stelligen Betrag (!!!) zusätzlich vom Posterhersteller erhalten, nur damit endlich die unschuldigen Händler in Ruhe gelassen wurden. Das der Herr Horn jetzt google verklagt, von deren Bildersuche er bei seiner Abmahntätigkeit profitiert hat ist doch einfach unglaublich. Sich jetzt aber auch noch als armer, ausgebeuteter Künstler darzustellen, treibt nicht nur mir, sondern vielen anderen Händlern in Deutschland die Zornesröte ins Gesicht!

  • Wenn interessiert jemand mit Kifferpostern? Normalerweise müßte der Richter den Kerl direkt 5 Jahre wegen stillose Blödheit wegschließen. Selbst wenn er es bei Google schaffen würde, gäbe es dafür direkt 10 neue Freeware-Programme, die eine noch bessere Bildersuche anbieten. Angebot und Nachfrage.

Leave a Reply




Bad Behavior has blocked 0 access attempts in the last 7 days.