Wir leben hier wirklich in Absurdistan: Irgendein dahergelaufener Comic-Zeichner verklagt Google, weil sein bekiffter PsykoMaN (den vorher keiner kannte) in der Bildersuche gefunden wird — und bekommt auch noch Recht vor dem LG Hamburg.
Mir scheint, hier hat der gesunde Menschenverstand wieder einmal vollkommen ausgesetzt. Wenn der Zeichner seine Figur nicht bei Google sehen will — warum stellt er sie dann überhaupt ins Netz? Es gäbe außerdem bei Bedarf genügend technische Möglichkeiten, PskyoMaN-Bildchen von vornherein vor der Google-Öffentlichkeit zu verbergen (robots.txt zum Beispiel).
Klagen wie diese, hinter denen ich reine PR in eigener Sache vermute, gehören schlicht abgewiesen. Und das Urheberrecht muss einfach mal so modernisiert werden, dass es dem Internet-Zeitalter gerecht wird.





off-topic aber crawler/spider/whatever müssen die robots.txt nicht beachten, es ist lediglich eine Art Vorschlag… meins Wissens nach.
Also Google zumindest hält sich dran als “Friendly Crawler”. Und um Google geht es hier ja.
Nicht der Zeichner, sondern ein Lizenznehmer hat geklagt.
Ich bin selbst ein Abmahnopfer von Psykoman. Ich hatte seine Poster damals per onlinsehop vertrieben. Die Dinger waren bei mir absollute Ladenhüter. Und darin liegt auch der Hase begraben. Zum Eklat mit dem von Horn beauftragten Posterhersteller kam es erst, als die Poster keinen Erfolg mehr brachten. Dann mußte man anscheinend andere Geldquellen erschließen. Ahnungslose shopbetreiber wurden rücksichtslos mit Abmahnungen und Kostennoten überzogen. Wenn ein Künstler die Verbreitung seiner Bilder nicht wünscht, warum vertreibt er sie dann zigtausendfach als billig-Poster? Und das tollste: Das Prozeßkostenriskiko für Herrn Horn trug damals der Steuerzahler per Prozeßkostenhilfe.
@ Totti: Wenn du die (lizenzierten) Poster offiziell für deinen Shop vom Hersteller bezogen hast, kann dich niemand abmahnen, weil du sie verkaufst. Also muss man vermuten, dass du nicht das Recht erworben hast, die Poster zu verkaufen.
Zur Sache selbst: absolut falsche Auslegung eines veralteten Gesetzes.