sipgate: PR unterste Schublade

Also ich bin ja selbst Kunde von sipgate und eigentlich mit deren VoIP-Service sehr zufrieden. Heute war ich aber kurz davor, zu kündigen, als ich das hier in meiner Inbox fand:

sipgate bietet T-Online-Kunden kostenlose Ortsrufnummer und Freiminuten

Düsseldorf, 24. Juni 2009 - sipgate bietet Kunden des vor dem Aus stehenden VoIP-Dienstes ‘DSL-Telefonie basic’ der Deutschen Telekom einen kostenlosen VoIP-Anschluss inklusive Ortsrufnummer an. Kunden, die bis zum 15. Juli 2009 von der Telekom zu sipgate wechseln, erhalten zudem ein Begrüßungsgeschenk von 555 Freiminuten** für Telefonate ins deutsche Festnetz.

Der von T-Online geführte Dienst ‘DSL-Telefonie basic’ wird zum 15. Juli 2009 eingestellt. Über die enthaltene 032-Rufnummer waren Kunden allerdings nur eingeschränkt und teuer aus den Telefonnetzen erreichbar. Dagegen ist die bei sipgate kostenlos bereitstehende Ortsrufnummer uneingeschränkt und zu den üblichen Konditionen aus den weltweiten Telefonnetzen anwählbar. Neben Telefonie enthält der sipgate VoIP-Anschlüsse außerdem Web-Fax, -SMS und einen -Anrufbeantworter. Mit einem Wechsel zu sipgate erhalten T-Online-Kunden damit zugleich besseren Komfort.

T-Online-Kunden können bei sipgate zwischen dem grundgebührfreien Tarif ’sipgate basic’ und dem ISDN-Konkurrenztarif ’sipgate plus’ (3,90 EUR/Monat*) wählen. Privat-Kunden können diese Tarife um die Option ’sipgate flat’ (Europa-Festnetz-Flatrate; 6,90-8,90/Monat*) erweitern. Jahresverträge bietet sipgate inklusive subventionierter Hardware an. Die Aktivierung der Freiminuten erfolgt über die Zusendung eines Screenshots aus dem ‘DSL-Telefonie basic’-Account an support@support.sipgate.de.

sipgate tut hier so, als mache es den gelackmeierten T-Online/Home-Kunden ein ganz besonders großzügiges Angebot. Die genannten Preise und Tarife gibt es aber schon lange — und für jeden, nicht nur für Zwangswechsler aus der Magenta-Ecke. Das einzig Besondere an dieser Aktion sind die 555 Freiminuten, die dummerweise nach einem Monat verfallen. Unterschlagen wird außerdem, dass Faxempfang nur mit dem ‘plus’-Tarif geht.

Mit einem Wort: Bauernfängerei. Hätte ich nicht von Ihnen erwartet, lieber Herr Fuchs.

Twitter macht Spaß

Lustiger Tweet

Schon allein deswegen, weil die Beschränkung auf 140 Zeichen gelegentlich geniale Wortspiele und Formulierungen wie die obige hervorbringt. Glückwunsch an die Kollegen von turi2. Das-war-spitze!

Grammatikalisch korrekt: basierend und nicht basiert

Dieser ist für die vielen Menschen an der Übersetzungsfront für Pressemitteilungen, Whitepaper und dieses ganze Zeug: Man muss als Journalist verdammt oft lesen, dies oder jenes sei irgendwas-”basiert” (im Englischen -”based”). Dieses Blog wäre zum Beispiel WordPress-basiert.

Das ist falsch. Richtig ist vielmehr, dass wenn ein Blog auf WordPress basiert, es WordPress-basierend ist. Oder der Server Intel-basierend. Oder die Management-Konsole Web-basierend. Oder oder oder. Wollte ich nur mal gesagt haben.

Politisch korrekt

Die Initiative Internet erfahren des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie geht mit ersten Maßnahmen zur Förderung der digitalen Integration in Deutschland in die Praxis. Ab heute gehen die neuen Webangebote www.alle.de und www.internetpaten.info / www.internetpatinnen.info online.

Paten und Patinnen? Man(n) kann es auch übertreiben mit der Gleichstellung, finde ich…

Was ist denn bloß bei Intel los?

Erst der groteske Software-Onlineshop, und dann das hier im Postfach:

Aussuchen, Einrichten, Leben – www.meinnotebook.de vereint drei Erlebniswelten und bietet damit eine ganzheitliche Betreuung rund um das Thema Notebook. Das Besondere daran: Meinnotebook.de orientiert sich insbesondere an den Bedürfnissen der weiblichen Zielgruppe. Der Bereich Aussuchen hilft der Besucherin, das passende Notebook zu finden. Unter Einrichten erfährt sie Tricks und Tipps, um ihr neues Gerät schnellstmöglich zu nutzen. Und der dritte Teil der Webseite – Leben – besticht durch das informative und amüsante Blog. Drei technikaffine Autorinnen berichten im Stil einer Kolumne über ihre Erlebnisse aus dem Technik-Alltag. Für dieses Projekt kooperiert Intel mit renommierten Notebook-Herstellern und bekannten Vertriebspartnern.

Was soll das denn? Schlappe 14 Notebooks von nur vier Herstellern im “Gesamtsortiment” (keiner mit AMD-Prozessor natürlich, auch kein MacBook trotz Intel-CPU) und grenzdebile Webcasts, wo er ihr die schöne neue Notebook-Welt erklärt?

inteluschi

Sagt mal, Ihr “Frauenversteher” in Feldkirchen — in was für einer Welt lebt Ihr denn??

Der Herr Giersch mal wieder

Jungunternehmer Daniel Giersch, dem es zu verdanken ist, dass Googles Gmail in Deutschland nur Google Mail heißen darf, zieht jetzt auch gegen das von der Bundesregierung geplante “De-Mail” zu Felde. Giersch hat Angst, dass er mit seiner P1 Privat GmbH und deren Angeboten “G-mail” respektive “Quabb” wohl nicht unter den Anbietern sein wird, die im Rahmen des Bürgerportalgesetzes das geplante De-Mail anbieten werden, und hat sich deswegen in Brüssel beschwert.

Hier die Pressemitteilung dazu (bislang auf den Gierschschen Websites noch nicht zu finden):

„De-Mail“ auf dem Prüfstand

Europäische Kommission untersucht Bürgerportalgesetz

Berlin, 05. Mai 2009 – Angestoßen durch eine Beschwerde der P1 Privat GmbH prüft die Europäische Kommission derzeit das von der Bundesregierung geplante Bürgerportalgesetz auf seine Vereinbarkeit mit den europäischen Binnenmarkts- und Wettbewerbsregeln.

Mit dem geplanten Bürgerportalgesetz beabsichtigt die Bundesregierung, einen neuen Standard für sichere Email-Kommunikation in Deutschland zu etablieren – die so genannte „De-Mail“. De-Mail soll gegenüber anderen bereits existierenden Lösungen für sichere Email-Kommunikation, wie den Internet-Portalen www.gmail.de und www.quabb.com aus dem Hause P1 Privat, besondere rechtliche Privilegien genießen und von einer gesetzlich verankerten, beweissicheren Zugangsbestätigung profitieren. Damit soll De-Mail in Zukunft sowohl im Behördenverkehr als auch im privaten Geschäftsverkehr die konventionelle Briefpost ersetzen und sich zum flächendeckenden Kommunikationsstandard entwickeln. Doch im Gegensatz zu de m rein privatwirtschaftlichen Weg, auf dem die P1 Privat GmbH bereits eine Lösung für rechtssichere digitale Kommunikation realisiert hat, sieht die Bundesregierung für De-Mail ein bürokratisches Verfahren mit fragwürdigen Zugangshürden vor.

De-Mail soll zwar kein staatlicher Email-Dienst werden, sondern von privaten Unternehmen angeboten werden. Doch um den künftigen De-Mail-Service anbieten zu können, müssen sich Email-Provider in einem aufwendigen und teuren Zertifizierungsverfahren staatlich akkreditieren lassen. Nur wer diese Akkreditierung erhalten hat und alle drei Jahre erneuert, soll De-Mail-Dienste anbieten können. Die Anforderungen, die das geplante Bürgerportalgesetz an das Akkreditierungsverfahren stellt, sind sehr hoch und vielleicht zu hoch. Dies wird die Europäische Kommission über die nächsten Wochen und Monate zu entscheiden haben.

Derzeit formiert sich im In- und Ausland eine breite Front gegen das geplante Bürgerportalgesetz und ein staatlich reglementiertes und überwachtes De-Mail-System. In einer kleinen Anfrage der FDP-Fraktion heißt es dazu: „Allerdings ist bisher nicht hinreichend klar, warum der Staat hier eine eigene Infrastruktur aufbauen muss, statt auf bestehende Möglichkeiten zurückzugreifen.“ Auch Branchenverbände, Verbraucher-schützer sowie der Bundesrat hinterfragen kritisch den Sinn und die Rechtmäßigkeit von De-Mail. Die P1 Privat GmbH schließt sich dieser Kritik an. Es besteht unter anderem die Befürchtung, dass durch die konkrete Ausgestaltung des geplanten Bürgerportalgesetzes und insbesondere durch die extrem hohen Akkreditierungsanforderungen letztendlich nur die großen und etablierten deutschen IT-Unternehmen die De-Mail-Akkreditierung erlangen werden bzw. sich lei sten können. Kleineren IT-Unternehmen in Deutschland sowie ausländischen Email-Providern wird der Marktzutritt hingegen de facto versperrt. So geht die Bundesregierung zum Beispiel davon aus, dass die Kosten für die Erstakkreditierung über eine halbe Million Euro pro Unternehmen betragen können. Die vorgeschriebene Schadenshaftpflichtversicherung wird zudem jährliche Kosten in Höhe von etwa 100.000 Euro für die künftigen De-Mail-Anbieter nach sich ziehen. Kosten, die sich für viele mittelständische Unternehmen prohibitiv auswirken. Ausländische Email-Provider dürften zudem davon abgeschreckt werden, dass sie zwingend eine Niederlassung in Deutschland eröffnen müssen, wenn sie De-Mail-Dienste anbieten wollen.

„Das Bürgerportalgesetz wird absehbar nur einige wenige etablierte inländische Konzerne auf dem deutschen Markt für sichere Email-Lösungen positionieren und diese gleichzeitig gegen Wettbewerb aus dem In- und Ausland abschirmen. Dies ist ein Ergebnis, das nur schwerlich mit dem Binnenmarktkonzept und den Europäischen Wettbewerbsregeln zu vereinbaren ist“, so Dr. Volker Soyez, Rechtsanwalt in Brüssel und Experte für Europäisches Wettbewerbsrecht. Die Bevorteilung deutscher Großunternehmen, allen voran die ehemaligen Staatsmonopolisten Deutsche Telekom AG und Deutsche Post AG, ist nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie unzulässig. Darin heißt es: „Desgleichen sollte ein Mitgliedstaat keinerlei Begünstigungen für Dienstleistungserbringer vorsehen, die eine besondere Bindung zur nationalen Wirtschaft und Gesellschaft haben.“

Über P1 Privat:

P1 Privat GmbH ist ein Unternehmen, das innovative Dienstleistungen in den Bereichen Post und elektronische Kommunikation entwickelt und umsetzt – so wurde jüngst mit dem Freibrief® der erste komplett Sponsoren-finanzierte Brief für Privat- und Geschäftskunden lanciert. Postmarkt-Innovation erfordert neben unternehmerischem Weitblick und massiven Investitionen in die Entwicklung von Zukunftstechnologie aber auch die Geltendmachung und Verteidigung legitimer Rechtsansprüche gegenüber Staat und Wettbewerb. Es war das Vorgängerunternehmen von P1 Privat, das in einem spektakulären Gerichtsverfahren als erster privater Postdienst in Deutschland Mitte der 90er Jahre das Briefmonopol der Deutschen Post aufbrach. Im Jahr 2007 mussten die seit 1999 bestehenden Rechte an der Marke G-mail in Deutschland im Rechtsstreit gegen Google verteidigt werden.

Ich bin gespannt, was dabei herauskommt.

PR ist ein schmutziges Geschäft

Jedenfalls manchmal. Beispiel aus dem Postfach:

Karlsruhe, Hamburg, 22.04.2009. Save.TV Ltd., Anbieter des Online-Videorekorders unter www.save.tv, hat vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einen wichtigen Sieg errungen und kann seinen Online-Videorekorder wie bisher anbieten. Auf die Revision der Beklagten Save.TV hat der BGH das Berufungsurteil aufgehoben und an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Eine Unterlassungsklage wegen Verstoßes gegen das Sendegesetz war von RTL und anderen privaten Fernsehsendern angestrengt worden.

Wie mit einem herkömmlichen Videorekorder können PC-User über einen internetbasierten Videorekorder weiterhin Fernsehsendungen aufnehmen und nach erfolgter Aufzeichnung abspielen. Im Zentrum der Auseinandersetzung stand die Frage, ob diese Vervielfältigung durch den Rekorder-Anbieter oder durch den Endnutzer für den Privatgebrauch vorgenommen wird. In einer Pressemitteilung (22.04.2009) zum Urteilsspruch (Az. I ZR 175/07) stellt der BGH fest, dass sofern “der Aufzeichnungsprozess vollständig automatisiert sei mit der Folge, dass der jeweilige Kunde als Hersteller der Aufzeichnung anzusehen sei, liege [...] eine vom Gesetz als zulässig angesehene Aufzeichnung zum privaten Gebrauch vor.”

Der Betreiber eines Online-Videorekorders verletze nur dann das Recht der Sendeanstalt, Sendungen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, wenn er “die mit den Satelliten-Antennen empfangenen Sendungen [...] an die “Persönlichen Videorecorder” mehrerer Kunden weiterleite”. Save.TV, das mit Dieter Bohlen einen prominenten Werbepartner hat, betont, dass dies beim eigenen Angebot nicht der Fall ist und sieht sich darin bestätigt, nicht urheberrechtswidrig zu handeln.

Diese Mitteilung, erstellt übrigens von KONZEPT PR aus Augsburg (natürlich im Kundenauftrag, Sch***job), ist schlicht eine Frechheit.

In der Mitteilung des BGH heißt es zunächst einführend, der 1. Zivilsenat habe entschieden,

dass das Angebot “internetbasierter” Videorecorder die den Rundfunkunternehmen nach dem Urheberrechtsgesetz zustehenden Leistungsschutzrechte verletzen kann und in der Regel unzulässig ist.

Und weiter:

Falls die Beklagte die Sendungen im Auftrag ihrer Kunden auf den “Persönlichen Videorecordern” abspeichert, verstößt sie – so der BGH – gegen das Recht der Klägerin, ihre Sendungen auf Bild- oder Tonträger aufzunehmen. Da sie ihre Leistung nicht unentgeltlich erbringe, könne sie sich in diesem Fall nicht auf das Recht ihrer Kunden stützen, Fernsehsendungen zum privaten Gebrauch aufzuzeichnen. Falls dagegen der Aufzeichnungsprozess vollständig automatisiert sei mit der Folge, dass der jeweilige Kunde als Hersteller der Aufzeichnung anzusehen sei, liege zwar im Regelfall eine vom Gesetz als zulässig angesehene Aufzeichnung zum privaten Gebrauch vor. Die Beklagte verletze dann aber das Recht der Klägerin, ihre Funksendungen weiterzusenden, wenn sie die mit den Satelliten-Antennen empfangenen Sendungen der Klägerin an die “Persönlichen Videorecorder” mehrerer Kunden weiterleite. Denn in diesem Fall greife sie in das Recht der Klägerin ein, ihre Sendungen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Also so oder so Rechtsverstoß — “weiter anbieten” dürfte also allenfalls bis zur Entscheidung des Berufungsgerichts gelten. Dieter Bohlen wird es verschmerzen können.

Ein bisschen VWL

Aus dem Postfach:

Sehr geehrte Redaktion,

die Überschrift in der Maiausgabe auf Seite 10 „Die Krise zwingt Microsoft zum Sparen“ lässt den Eindruck entstehen, Sie wären fest im Griff dieser marktbeherrschenden Krake Microsoft.

Den Angaben zufolge wird im 2. Geschäftsquartal 2008 ein Umsatz von 16,63 Mrd. Dollar und ein Nettogewinn von 4,17 Mrd. $ erzielt; daraus errechnet sich eine Nettorendite von 25 Prozent (Bruttorendite von rd. 36 %). Somit zwingt die Krise Microsoft nicht zum Sparen mit Abbau von 5000 Arbeitsplätzen.

Ein ähnlicher Fall liegt bei SAP in Deutschland vor. Auch hier sollen tausende von Arbeitsplätzen zugunsten von wahnwitzigen Monopolgewinnen entfallen. Dabei gilt nach dem Grundgesetz die Sozialpflichtigkeit des Eigentums.

Wie die Finanzkrise zeigt, muss der Staat im Falle der Insolvenz bedeutender Unternehmen im marktwirtschaftlichen System für den Erhalt von Arbeitsplätzen faktisch haftend sorgen; mit Staatsgelder werden auch die Boni-Zahlungen an Manager getätigt und Defizite im Sozialsystem bei hoher Arbeitslosenquote ausgeglichen.

Im Umkehrschluss gehört deshalb den marktbeherrschenden Unternehmen ein Abbau von Arbeitsplätzen ohne Notlage von der Rechts- und Wirtschaftsordnung untersagt. Noch wirksamer wäre die Auflösung monopolartiger Strukturen, um volkswirtschaftlich schädliche Renditen und staatliche Gewährleistungen nicht entstehen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Scheuble
Dipl.-Verwaltungswirt FH
Pforzheim

MMORPG Facebook

Zuerst gesehen bei Volker.

Google Übersetzer oder babylonische Sprachvielfalt

Google Translate spricht jetzt bereits 41 Sprachen. Die entsprechende Ankündigung liest sich nach Eindeutschung mit Google Translate wie folgt:

Übersetzen zwischen 41 Sprachen mit Google Translate
2/26/2009 09:00:00 AM
Google Translate kurzem Türkisch, Thailändisch, Tschechisch, Ungarisch, Estnisch, Albanisch, Maltesisch, Galizisch und zu der Mischung. Der Roll-out dieser sieben zusätzliche Sprachen markiert einen neuen Meilenstein: die automatische Übersetzung zwischen 41 Sprachen (1640 Sprachpaare!). Das heißt, wir können nun zwischen den Sprachen übersetzen lesen mit 98% der Internet-Nutzer.

In nur wenigen Jahren hat sich die maschinelle Übersetzung Gruppe in Google Research hat seine erste Forschungs-System aus zwei Sprachen, auf 41 Sprachen und ist nun mit der Übersetzung Millionen Zugriffe pro Tag. Für mehrere Sprachen, Google Translate ist der erste frei verfügbar maschinelle Übersetzung für diese Sprache. Natürlich, es gibt immer Raum für Verbesserungen, und wir arbeiten hart an der Verbesserung der Qualität der Übersetzung. Unsere Modelle sind aus Unmengen von einsprachig und übersetzt Texte mit Hilfe automatisierter Techniken des maschinellen Lernens.

Es ist aufregend und befriedigend die Arbeit auf ein Produkt, dass sich Menschen helfen, den Zugriff auf Inhalte sie sonst nicht in der Lage zu verstehen. Wir haben gehört, Geschichten von Menschen mit Google Translate, um ihnen zu helfen ihre Geschäfte international, und wir haben viele Websites (z. B. New Yorker U-Bahn-Transit Authority) und Blogs fügen Sie die Google Translate “Meine Seite” Gadget auf ihren Seiten verwenden, um ihre Inhalte für die Menschen aus der ganzen Welt.

Immer, wenn ich persönlich reisen, ich habe viel von der Forschung über das Internet, um herauszufinden, was zu sehen und zu tun, und wo zu bleiben und zu essen. Mit Übersetzen, ich bin der Lage sein, die Cross-Sprache Suchfunktion zu finden und Zugang zu den neuesten Informationen (z. B. Restaurant Empfehlungen letzten Zügen / Fahrpläne, Veranstaltungen, usw.), die oft nur in der lokalen Sprache.

Noch wichtiger ist, dass Übersetzen bietet Menschen, die sonst nicht viel von Web-Inhalten in ihrer eigenen Sprache, die Zugang zu der Fülle der Inhalte auf der Web wirklich weltweit.

Geschrieben von Jeff Chin, Product Manager

Den normalen Menschen graust es (noch), der Linguist zieht den Hut (falls vorhanden).




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