| Unternehmen haften für private Internet-Nutzung | |
| Die Pflicht zur Verkehrssicherung | |
| Alternativen zum Pauschalverbot | |
| Transparent und einvernehmlich | |
| Unterstützende technische Maßnahmen |
Die Unternehmen müssen sich darüber im Klaren sein, welche Vorgänge im Firmennetz in der Mitverantwortung des Arbeitgebers, der Geschäftsleitung oder der IT-Verantwortlichen stehen und welche Konsequenzen daraus erwachsen. In diesem Kontext ist vor allem das Thema Verkehrssicherungspflicht bedeutsam.
Der Bundesgerichtshof formuliert die Verkehrssicherungspflichten folgendermaßen: "Wer eine Gefahrenquelle eröffnet oder sich an ihr beteiligt, muss Dritte schützen und hierfür geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen." Damit lässt sich zweierlei begründen: eine Rechtspflicht im Falle von Unterlassungen und eine Rechtswidrigkeit des Handeln bei mittelbaren Verletzungen.
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Der Arbeitgeber gewährt den Mitarbeitern Zugang zum Internet. Damit unterliegt deren Kommunikation im Web den Verkehrssicherungspflichten des Unternehmens. Allerdings ist zur Erfüllung dieser Pflichten keine hundertprozentige Sicherheit notwendig; maßgeblich ist vielmehr das Verhältnis der IT-Sicherheit zur wirtschaftlichen Zumutbarkeit.