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IT-Strategie

Reizthema

Das ungeliebte Kind E-Mail-Archivierung

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von Jan-Bernd Meyer(COMPUTERWOCHE-Redakteur)

Die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen gelten schon seit dem 1. Januar 2002. In diesen schreibt das BMF Unternehmen verpflichtend vor, dass sie sämtliche steuerrelevanten Daten maschinell auswertbar zur Verfügung stellen können müssen. Das betrifft nicht nur die Einsicht in Aufzeichnungen, Geschäftsbücher und sonstige Geschäftspapiere. Sämtliche steuerlich relevanten und digital erzeugten Unternehmensdaten sind hierin inbegriffen - und eben auch steuerrelevante E-Mails. Schätzungen gehen davon aus, dass heutzutage E-Mails bei mittelständischen Unternehmen und Konzernen 60 bis 70 Prozent der gesamten Kommunikation ausmachen.

Juristischer Blindflug

In dieser gesetzlich grundierten Verpflichtung der Unternehmen zur lückenlosen Datenvorhaltung und Speicherung von E-Mails samt deren Anhängen, die zudem schnell recherchierbar sein müssen, dürfte auch ein wesentlicher Grund dafür liegen, warum sich die meisten deutschen Firmen zu diesem Thema nicht öffentlich, sondern nur anonym äußern wollen. Viele haben nämlich noch nicht einmal klare Regeln für ihre Mitarbeiter etwa in Betriebsvereinbarungen oder sonstigen arbeitsvertraglichen Festschreibungen formuliert, geschweige denn, dass sie die gesetzlichen Vorgaben mit IT-Mitteln umgesetzt hätten. Deutsche Unternehmen befinden sich in Sachen E-Mail-Archivierung also in einem juristischen Blindflug.

Jobst Eckardt, Senior Berater bei der Unternehmensberatung Zöller & Partner GmbH aus Sulzbach im Taunus, kann das bestätigen: "Es gibt derzeit viele Unternehmen, die über entsprechende Regeln nachdenken." Der Spezialist unter anderem für das Thema E-Mail-Archivierung fährt fort, seiner Firma seien keine Unternehmen bekannt, die den Mitarbeitern vorgeben, "welche Mails entweder GDPdU- oder nur GOB-konform (= Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung, Anm.d.Red.), welche nach anderen Vorschriften und welche gar nicht aufbewahrungspflichtig sind."

Archivierungsdauer

Nach den Paragrafen 257 IV HGB sowie 147 III AO müssen

  • Buchführungsunterlagen, Jahresabschlüsse, Buchungsbelege etc. zehn Jahre lang aufbewahrt werden;

  • Handelsbriefe und sonstige Unterlagen gemäß der AO, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, sechs Jahre gespeichert werden.

(5 Beiträge), 
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Mr.Archiver
Hallo, einen Tipp für alle Suchenden: Schauen Sie sich doch einmal das Unternehmen Dolphin IT Services an. Diese bietet die gesetzeskonforme E-Mail Archivierung als Dienst an. Sollen auch ziemlich günstig sein, weil man nur das zahlt, was man auch wirklich nutzt. Ich denke, dann hat man das Thema mit wenig Aufwand schnell "erledigt". Ansonsten an IT-Leiter: Nicht kündigen lassen :-) zum Beitrag

mibergmann
http://www.computerwoche.de/forum/register.php?a=act&u=29668&i=87415817 Das ungeliebte Kind E-Mail-Archivierung 23.05.06 zum Beitrag

Scampolo
Salü alle zusammen Ich denke, eine Archivierung von Daten ist immer so lange unbeliebt, bis die Mitarbeiter über das Archiv System genau informiert werden. Zu dieser Information gehört, was das System genau macht, wie es das macht und was der Anwender damit machen kann. So sehe ich das zum Beispiel beim Bambus Office Manager (http://bom.bambus.ch). Dort werden meine eMails welche ich bekomme oder Mails die ich versende sogleich an die unterschiedlichen Adressen in der Adressdatenbank zugeordnet. Zudem kann ich die eMails an Projekte und Produkte zuordnen und entsprechend auch abrufen (Zeig mir alle Mails der Firma Compuerwoche, egal von welchem Mitarbeiter oder alle Mails zum Projekt eMailArchiv). Mein Vorteil ist jetzt, dass ich endlich meine eMails alle wieder mit wenigen Klicks finden kann. Denn irgend eine Information, Adresse, Projekt oder Produkt weiss ich ja bestimmt. Und weil das eMail Archiv transparent ist, brauche ich auch keine Angst davor zu haben. Kommt dazu, dass ich in meiner Freizeit endlich keine Telefonate mehr von meinen Mitarbeitern bekomme wo denn dieses oder jenes eMail sei, weil endlich die Mailablage zentral geregelt ist. Und dass halt im Betrieb JEDES eMail archiviert wird, auch die privaten Mails welche ich erhalte oder versende, das weiss ich seit ich den Arbeitsvertrag unterschrieben habe. Dort steht nämlich deutlich drinn, dass alle eMails zum Geschäft gehören und ich privates zuhause tun soll. Zudem sind ja die Möglichkeiten heute so umfassend, dass ich nicht das geschäftliche Outlook für privates benötige, sondern ein Webmail welches nicht archiviert wird (soferne das der Vorgesetzte erlaubt). In diesem Sinne möchte ich sagen, dass ich die Archivierung von eMails (und auch von Dateien) liebe, denn ich sehe für mich nur Vorteile darin. Seit herzlichst gegrüsst zum Beitrag

robertl
Möchte noch einen Punkt erwähnen: Hier gibt es Lösungen für Entwickler: http://www.dotnetpro.de/articles/freearticles/emailablage.aspx Diese Lösungen sind für schmale Geldbeutel: www.mail2disk.de, www.mailonizer.de Hier muss man Geld in die Hand nehmen. www.mailstore.de, www.easy.de, usw. Ich hoffe, dass endlich die Ordnung die Angst überwiegt ! robertl zum Beitrag

robertl
Fristlose Kündigung ! Alleine das Wort sorgt für eine negative Überbewertung des Themas, dass mich ärgert. Wer fängt endlich an, das Thema der strukturierten email Archivierung zu loben, denn dies ist eindeutig eine Schlüsseltechnologie des aktuellen Jahrhunderts ! Die Regierung nennt das aktuell Deutschlandmail. Im Ernst: (alle Fragen beziehen sich auf den letzten Monat) - Wie oft haben Sie eine Mail Ihres Abteilungsleiters gesucht ? > 15 mal ? - Wie oft haben Sie eine Mail Ihres Geschäftführers gesucht ? > 2 mal ? - Wie oft haben Sie eine Mail eine Projektmail ? > 20 mal ? - Wie oft hätten Sie sich eine Möglichkeit gewünscht, Mails thematisch zu organisieren ? > 4 mal ? Solange solche Fragen nicht gelöst sind, werden eine Herrschaft von email Usern die Daten suchen, suchen, suchen un deventuell finden ! Für Briefe gab es auch Ordner, wo sind die email Ordner ? Im Outlook ? Na ja. Gruß robertl zum Beitrag


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