Facebook und der Datenschutz

"Gefällt mir" - Button birgt Risiken

29.11.2011
Von Marcus Kirsch

Bußgelder von je 50.000 Euro

Kann man sich eigentlich rechtlich absichern? Derzeit jedenfalls fällt der Einsatz des Facebook-Like-Buttons auf der eigenen Website in eine rechtliche Grauzone. Zumindest dann, wenn man die weiter oben beschriebene Auffassung, vertritt, dass ein "objektiver" Personenbezug für die Anwendung datenschutzrechtlicher Vorschriften ausreicht. Dann ist die Einbindung des Buttons nicht möglich - jedenfalls nicht rechtskonform.

Schließt sich die Rechtsprechung dieser Auffassung an, kann das teuer werden. Im Fall einer Zuwiderhandlung gegen die hier maßgeblichen Datenschutzvorschriften drohen Bußgelder in einer Höhe von bis zu 50.000 Euro.

Aber das ist noch nicht alles. Wie dargestellt, ist es für den Website-Betreiber mangels Kenntnis kaum möglich, den Nutzer rechtzeitig und vollständig über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung sowie über die Verarbeitung seiner Daten hinzuweisen. Folglich droht auch an dieser Stelle die Verhängung eines Bußgelds. Das wären dann noch einmal bis zu 50.000 Euro.

Zwar ist aus der bisherigen Rechtsprechung nicht ersichtlich, dass Aufsichtsbehörden aufgrund der Einbindung des Facebook-Like-Buttons schon einmal ein solches Bußgeld verhängt hätten. Aber darauf sollte man sich nicht verlassen.

Darüber hinaus kommen bei einem falschen oder unterlassenen Hinweis auch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen in Betracht. Auch hier sind bislang noch keine Präzedenzfälle bekannt. Vielmehr hat das Landgericht Berlin jüngst (laut Beschluss vom 14. März 2011, Aktenzeichen 91 O 25/11) entschieden, dass es hier mangels Marktverhaltensvorschrift an wettbewerbsrechtlicher Relevanz fehlt - und einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.

Aber es lässt sich auch die entgegengesetzte Meinung vertreten. Deshalb bleibt abzuwarten, ob sich andere Gerichte dieser Auffassung anschließen werden. Wer rechtlich auf Nummer sicher gehen will, sollte daher von einer Implementierung des Facebook-Like-Buttons" auf seiner Website absehen (qua).