Fehler vermeiden

Vertragsrisiken im Cloud Computing

04.02.2010
Von Stefan Wendt
Cloud Computing hat in der Computerwelt eine leidenschaftliche Debatte losgetreten - auch unter IT-Juristen. Es gilt, aus den Fehlern der Outsourcing-Verträge zu lernen.
Foto: Pixelio/Angela Parszyk

Während Softwarefachleute noch darüber streiten, ob die Wolke wirklich als technologische Revolution zu verstehen ist, warnen Rechtsexperten immer wieder vor Risiken beim Vertragsschluss. Wirklich neu sind die vertragsrechtlichen Fallstricke bei der Cloud-basierten Bereitstellung von Speicherplatz, Softwareanwendungen, Rechnerkapazitäten und E-Mail-Diensten zwar nicht. Aber es gilt, die Fehler früherer IT-Outsourcing- und Application-Service-Providing-Verträge zu vermeiden.

Die Bereitstellung von Hard- und Software aus der Wolke ist für den Kunden wesentlich bedarfsorientierter und flexibler als der Kauf und Eigenbetrieb. Doch unter vertraglichen Aspekten unterscheidet sie sich kaum von den etablierten Angeboten, mit denen die Provider IT-Services bereitstellen. Auch hier lauten die Fragen: Wie sicher sind meine Daten? Welche Leistungen muss der Provider bei Vertragsende erbringen? Kann der Vertragspartner unbeschränkt Subunternehmer einsetzen?

Noch lange kein Commodity-Geschäft

Das Cloud Computing ist eigentlich keine konkrete technische Lösung. Vielmehr handelt es sich um ein Sammelbecken für eine Vielzahl virtualisierter IT-Dienstleistungen wie Application Service Providing (ASP), Software as a Service (SaaS) oder Managed Services und Hosting-Services, die mitunter ausgelagert werden, um betriebliche und projektbezogene Spitzen abzudecken.

Marktanalysen zeigen deutlich, dass Cloud Computing noch lange kein Commodity-Geschäft ist. Immerhin lässt die zunehmende Standardisierung dieser IT-Dienste die Provider auf wachsende Nachfrage hoffen. Hinzu kommt eine gesteigerte, vielleicht sogar übersteigerte Erwartungshaltung der Abnehmer. Sie zielt auf eine kurzfristige Verringerung der IT-Kosten und einen guten RoI.

Viele Cloud-Computing-Angebote locken ihre Kundschaft mit einer simplen Botschaft: Hier wird nur so viel bezahlt, wie an Bits und Bytes, Software, Speicherplatz und Rechnerkapazitäten "aus der Steckdose" fließt, also tatsächlich zur Verfügung gestellt und gebraucht wird. Sollte es irgendwann einmal zum Massengeschäft kommen, werden die Provider wohl auch verstärkt auf ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) setzen, anstatt Individualverträge abzuschließen. Und dann unterliegen die Cloud-Computing-Verträge auch der allgemeinen inhaltlichen Kontrolle der AGBs. Sie schützt den Kunden und bewahrt ihn vor unwirksamen Vereinbarungen. Doch bis es so weit ist, kann man sich viele vertragliche Vorteile aus Outsourcing- und ASP-Verträgen abschauen, die in der Regel individuell ausgehandelt wurden.