Öffentliche Hand

Der neue EVB-IT-Systemvertrag ist verabschiedet

25.09.2012
Von 
Karin Quack arbeitet als freie Autorin und Editorial Consultant vor allem zu IT-strategischen und Innovations-Themen. Zuvor war sie viele Jahre lang in leitender redaktioneller Position bei der COMPUTERWOCHE tätig.
Das Vertragsmuster liegt nun in einer neuen Version vor. Es gilt für komplexe IT-Systeme, deren Erstellung erhebliche Anpassungen erfordern.

Für die Beschaffung von komplexen IT-Systemen folgt die Öffentliche Hand in Deutschland den Regelungen des "EVB-IT-Systemvertrags". Der wurde soeben in einer überarbeiteten Version verabschiedet. Mit der Neuformulierung war eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundesinnenministeriums betraut, an der auch eine Verhandlungsdelegation des Brachenverbands Bitkom beteiligt war.

Der neue EVB-IT Systemvertrag ersetzt die bislang gültig Fassung aus dem Jahre 2007. Die Änderungen beziehen sich beispielsweise auf differenziertere Regelungen zu den Nutzungsrechten und eine gesonderte Haftungshöchstsumme für den Systemservice, so die Anwaltskanzlei Waldeck Rechtsanwälte mit Hauptsitz in Frankfurt am Main, die dem Bitkom bei den Verhandlungen zur Seite stand.

Insgesamt umfasse das jährliche Auftragsvolumen der öffentlichen Hand für ITK-Lösungen rund 18 Milliarden Euro, so die Rechtsanwälte. Für diese Investitionen erarbeite die Bundesregierung seit vielen Jahren Rahmenbedingungen, die sie mit dem Bitkom abstimme. Ein solches Vertragsmuster entlaste die öffentliche Hand und die Wirtschaft insgesamt, weil es ausgewogene und praxistaugliche Regelungen enthalte. Für die Bundesbehörden sei es verbindlich. Auch in Ländern und Gemeinden werde es häufig angewendet. (qua)