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Geteiltes Echo auf EuGH-Urteil zum Handel mit gebrauchter Software

04.07.2012
Gebrauchte Softwarelizenzen dürfen weiterverkauft werden. Das entschied in einem jahrelangen Rechtsstreit der Europäische Gerichtshof. Für Überraschung hat der Spruch bei Software-Hersteller Oracle gesorgt.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu gebrauchten Software-Lizenzen ist am Dienstag auf ein geteiltes Echo gestoßen. Das Grundsatzurteil beende allmählich die bisherige Rechtsunsicherheit in der Frage, ob einmal gekaufte Software ohne Zustimmung des Herstellers weiterveräußert werden darf, meinte der Branchenverband Bitkom. Der EuGH erweitere den Grundsatz nunmehr auch auf Software-Downloads. "Es bleibt jedoch zu befürchten, dass sich diese Entscheidung auf die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen negativ auswirkt und digitale Geschäftsmodelle infragestellt", sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder laut einer Mitteilung.

Der EuGH entschied am Dienstag in Luxemburg (PDF-Link) in einem Rechtsstreit des Software-Herstellers Oracle gegen das Münchner Unternehmen UsedSoft, das mit gebrauchten Softwarelizenzen handelt. Nach Auffassung der Richter tritt ein Software-Anbieter mit dem Verkauf der Lizenzen das Eigentumsrecht an den Kopien an den Käufer ab. Dem Weiterverkauf könne er sich nicht mehr widersetzen. Dies gelte auch für Software, die nicht über Datenträger, sondern von den Unternehmensservern heruntergeladen werden.

"Bei einem unkontrollierten Weiterverkauf kann aus einer legalen Kopie schnell eine Vielzahl illegaler Kopien werden", sagte Rohleder. Es sei fraglich, ob die ursprünglichen Lizenzbedingungen dann noch nachvollziehbar blieben. Über das Ergebnis im praktischen Anwendungsfall hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) zu urteilen.

Oracle bedauerte die Entscheidung. "Wir meinen, dass der Gerichtshof der Europäischen Union die bedeutsame Chance verpasst hat, eine klare Botschaft über den Wert von Innovation und geistigem Eigentum an die europäische Wirtschaft und europäische Unternehmen auszusenden", sagte die Oracle-Vertreterin Truiken Heydn von TCI Rechtsanwälte. Dabei seien "überzeugende Hinweise" der EU-Kommission und des Generalanwalts missachtet worden, die in dem Verfahren Oracle Recht gaben. "Das Urteil ist daher durchaus überraschend."

Der Softwarekonzern Microsoft zeigte sich vom EuGH-Urteil ebenfalls überrascht. Eine angekündigte Stellungnahme unter anderem von Microsofts Justiziar Thomas Urek wurde zunächst verschoben. Das Urteil enthalte sehr viele Aspekte, die Microsoft zunächst prüfen wolle. Als positiv strich das Unternehmen heraus, dass die Aufsplittung von Volumenlizenzverträgen, die Microsoft mit Unternehmen schließt, mit dem Urteil nicht erlaubt wird.

Der Branchenverband Eureas sieht in dem Urteil ein praxisorientiertes und erfreuliches Ende eines jahrelangen Streits zugunsten der Anwender. Diese könnten ihre Software-Investitionen nun wieder rekapitalisieren, teilte der Verband mit. Der erst 2012 gegründete Eureas (European IT-Recommerce Association e.V.) vertritt die Interessen von Unternehmen und Institutionen, die mit gebrauchter Software handeln oder Software-Leasing betreiben. Das Urteil zeige den Weg auf für das zukünftige Urheberrecht in der digitalen Gesellschaft.

Malte Spitz, Mitglied des Bundesvorstands der Grünen, wertete das Urteil als Stärkung der Rechte der Bürger in der digitalen Welt. "Wir begrüßen die Entscheidung (..) zur Wiederveräußerbarkeit von Software", sagte Spitz. "Es ist notwendig, dass Bürgerinnen und Bürger, jetzt endlich mehr Rechte in der digitalen Welt erhalten." (dpa/tc)