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Compliance & Recht

Creative Commons (CC)

Lizenzen für das digitale Zeitalter

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von Thomas Cloer (Computerwoche-Redakteur)
Im Internet begegnet man immer häufiger Inhalten, die unter einer CC-Lizenz (Creative Commons) stehen. Doch was verbirgt sich dahinter?

Creative Commons (abgekürzt CC, englisch, "schöpferisches Gemeingut"‚ Allmende) ist eine gemeinnützige Organisation. Sie veröffentlicht verschiedene Standard-Lizenzverträge, mit denen ein Autor der Öffentlichkeit auf einfache Weise Nutzungsrechte an seinen Werken einräumen kann. Diese Lizenzen sind nicht auf einen einzelnen Werkstyp zugeschnitten, sondern für beliebige Werke anwendbar, die unter das Urheberrecht fallen, zum Beispiel Texte, Bilder, Musikstücke, oder Videoclips. Auf diese Weise entstehen Freie Inhalte.

Creative Commons ist hingegen nicht nicht der Name einer Lizenz - die verschiedenen Lizenzen von Creative Commons weisen große Unterschiede auf. Einige CC-Lizenzen schränken die Nutzung relativ stark ein, andere wiederum sorgen dafür, dass auf das Urheberrecht weitestgehend verzichtet wird. Veröffentlicht jemand beispielsweise ein Werk unter der Lizenz "CC-BY-SA", dann erlaubt er die Nutzung durch andere Menschen, aber der Urheber sowie die betreffende Lizenz müssen angegeben werden (diese Lizenz verwendet auch die Freie Enzyklopädie Wikipedia). Außerdem dürfen Inhalte unter bestimmten CC-Lizenzen verändert und weiterverarbeitet werden.

Die Werke eines Schöpfers sind normalerweise urheberrechtlich geschützt. Der Schöpfer kann aber entscheiden, dass er Werke anderen Menschen zur Verfügung stellt, ohne dass sie ausdrücklich um Erlaubnis fragen müssen. Dazu veröffentlicht er die Werke mit einem entsprechenden Hinweis, dass er zum Beispiel das Recht zum Kopieren, Verändern und Wiederveröffentlichen jedermann zugesteht. Für juristische Laien ist es allerdings schwierig, einen entsprechenden Rechtstext zu formulieren. Schließlich soll deutlich sein, was erlaubt ist und was nicht, und es soll auch kein Missbrauch mit den zur Verfügung gestellten Werken möglich sein.

Darum hat Creative Commons sich zum Ziel gesetzt, solche Rechtstexte (Lizenzen) zu erarbeiten. Gegründet wurde die Organisation 2001 in den USA auf Betreiben von Lawrence Lessig, Rechtsprofessor an der Stanford Law School. Im Rahmen der Initiative wurden mehrere Open-Content-Lizenzen entwickelt, die sich zunächst vor allem auf das Copyright der Vereinigten Staaten bezogen. Inzwischen werden jedoch auch auf andere Rechtssysteme zugeschnittene Lizenzen entwickelt.

Aktuell gibt es sechs verschiedene CC-Lizenzen in Version 3.0. Der Stand der Anpassung an das deutsche Recht ist unter Creative Commons International: Germany dokumentiert. Legal Project Lead für den deutschen Rechtsraum sind seit Februar 2007 die Europäische EDV-Akademie des Rechts und das Institut für Rechtsinformatik der Universität des Saarlandes. Public Project Lead und damit verantwortlich für die Öffentlichkeitsarbeit und Communitybuilding in Deutschland ist die Berliner Agentur newthinking communications.

Hinweis: Diese Meldung basiert im Wesentlichen auf dem deutschen Wikipedia-Artikel zu Creative Commons, der wie erwähnt unter CC-BY-SA steht.

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