CW-Subnets     |     Executive Briefings     |     Blogs & Forum     |     CW-TV     |     Newsletter     |     RSS
Schließen
Dock ein-/ausblenden
Compliance & Recht

Tipps für die Steuererklärung

Welche Spenden das Finanzamt akzeptiert

Drucken |  Empfehlen |  PDF |  Merken
von Renate Oettinger (freie Journalistin)
Spenden lassen sich steuerlich geltend machen, doch der Fiskus erkennt nicht jede Zuwendung an. Es gibt bestimmte Anforderungen zu erfüllen.

Jeder dritte Steuerpflichtige macht Spenden in der Steuererklärung geltend, so das Statistische Bundesamt in der aktuellen Einkommensteuerstatistik. Am spendabelsten sind die Saarländer, wo 70 Prozent der Steuerpflichtigen Spenden geltend machen, gefolgt von Bayern (43 Prozent) und Baden-Württemberg (39 Prozent). Vergleichsweise wenige Steuerpflichtige geben in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern Spenden in der Steuererklärung an (jeweils 12 Prozent). Nordrhein-Westfalen liegt mit 30 Prozent etwa im Bundesdurchschnitt. In der Vorweihnachtszeit nimmt die Spendenbereitschaft deutlich zu. Wer nur gelegentlich spendet, hat nicht immer alle steuerlichen Regeln im Blick. "Leicht passieren Fehler, die den steuerlichen Abzug gefährden", betont Steuerberater Thomas Göbel von der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft WWS in Mönchengladbach.

Gutes tun kann Steuern sparen!
Gutes tun kann Steuern sparen!
Gutes tun kann Steuern sparen!
Foto: Manfred Ament - Fotolia.com

Grundsätzlich können Privatpersonen Zuwendungen für mildtätige, kirchliche und gemeinnützige Zwecke bis zu einer Höhe von 20 Prozent der jährlichen Einkünfte absetzen. Unternehmen können bis zur Obergrenze von vier Promille der Umsätze, Löhne und Gehälter eines Jahres steuerbegünstigt spenden. Höhere Beträge lassen sich zeitlich unbegrenzt für Folgejahre vortragen. Die Auswahl an möglichen Spendenempfängern ist groß: Neben humanitären Hilfswerken, Tierschutzorganisationen oder Sportvereinen können auch Bürgerinitiativen oder Elternbeiräte förderungswürdig sein. Das kommt dem Bedürfnis vieler Bürger entgegen, an Organisationen im persönlichen Umfeld zu spenden.

"Das Finanzamt erkennt nicht jeden Spendenempfänger an", warnt WWS-Steuerberater Göbel. Nur Spenden zur Förderung mildtätiger, kirchlicher und gemeinnütziger Zwecke lassen sich als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen. "Fördervereine etwa verfolgen wichtige soziale Aufgaben, werden aber vom Fiskus nicht immer als gemeinnützig anerkannt", so WWS-Experte Göbel. "Auch Zuwendungen an Bürgerinitiativen sind nicht per se förderungswürdig." Steuerlich anerkannte Zuwendungsempfänger weisen in ihren Informationsmaterialien oft an prominenter Stelle auf ihren Status hin. Fehlt ein solcher Hinweis, sollten Spender sicherheitshalber eine Bescheinigung über die Freistellung von der Körperschaftsteuer und die Anerkennung als mildtätig, kirchlich oder gemeinnützig anfordern.

Vorsicht ist auch bei direkten Spenden ins Ausland gefragt. Zuwendungen an Empfänger in Nicht-EU-Ländern sind nicht abzugsfähig. Bei Spenden ins EU-Ausland fordert das Finanzamt den Nachweis, dass der Spendenempfänger die deutschen Vorgaben für Gemeinnützigkeit erfüllt. Auf der sicheren Seite sind Spender bei anerkannten inländischen Organisationen, die Auslandprojekte unterstützen.

Ab 200 Euro amtliche Zuwendungsbestätigung

Auch beim Spendennachweis sind einige Punkte zu beachten. Spenden in Sammeldosen oder "Klingelbeutel" werden von den Finanzbeamten grundsätzlich nicht berücksichtigt, da der Nachweis fehlt. Bei Spenden bis zu einer Summe von 200 Euro genügt dem Finanzamt ein einfacher Zahlungsnachweis per Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug, der mit der Steuererklärung einzureichen ist. WWS-Steuerberater Göbel: "Bei aktuellen Katastrophenfällen gilt der einfache Zahlungsnachweis auch in unbegrenzter Höhe, allerdings zeitlich begrenzt. Die Modalitäten werden vom Bundesfinanzministerium festgelegt und online veröffentlicht." Für Spenden über 200 Euro verlangt das Finanzamt eine Zuwendungsbetätigung nach amtlichem Muster, die vom Spendenempfänger ausgestellt wird. Beim Spenden ist die Postadresse unbedingt anzugeben, damit die Zuwendungsbestätigung richtig zugestellt werden kann.

Quelle:

WWS Wirtz, Walter, Schmitz GmbH, www.wws-gruppe.de

(0 Beiträge), 
Kommentieren

Beitrag schreiben

Noch kein Forums-Mitglied?
Dann gleich hier anmelden.

COMPLIANCE: CW-REDAKTEURE EMPFEHLEN
Die wichtigsten Soft Skills guter Mitarbeiter (Foto: ra2 studio - Fotolia.com) Die wichtigsten Soft Skills guter Mitarbeiter Welche Fähigkeiten Angestellte heute aufweisen müssen und warum Zuversicht und gute Laune unverzichtbar sind, erklärt Bernhard Kuntz.
weiter
Zwischenzeugnis und Bindungswirkung (Foto: Fotolia rsester ) Zwischenzeugnis und Bindungswirkung Die Bindung gilt auch bei Betriebsübergang von einem Unternehmen auf einen neuen Inhaber. Dr. Christian Salzbrunn nennt Einzelheiten.
weiter
Präsentieren ist mehr als Powerpoint (Foto: Y. Arcurs/Fotolia.com) Präsentieren ist mehr als Powerpoint Warum bei Vorträgen nicht die Technik im Vordergrund stehen darf, sondern der Mensch die erwünschte Wirkung erzielt, erklärt Anita Hermann-Ruess.
weiter
Tipps zur Laufbahnplanung (Foto: Fotolia, Steinkopie) Tipps zur Laufbahnplanung Was ist besser: noch mehr Erfahrungen sammeln oder auf der Karriereleiter weiter nach oben steigen? Tipps von Dr. Georg Kraus
weiter
Die neun größten Zeugnismängel (Foto: eyezoom1000_Fotolia.com) Die neun größten Zeugnismängel Klaus Schiller zeigt die neun wichtigsten Kritikpunkte auf, die gegen Arbeitszeugnisse vorgebracht werden.
weiter
MEHR ZUM THEMA COMPLIANCE & RECHT
  • Whitepaper
  • Top geklickt
Jobangebote
FEATURED LINKS

KOSTENLOSE NEWSLETTER VON COMPUTERWOCHE
Nachrichten morgens
Whitepaper
Nachrichten mittags
CW-Mittelstand
Highlights der Woche
Hardware
SAP-Newsletter
Software
Job + Karriere
Open-Source
Stellenmarkt
Produkte + Techn.
Freiberufler
Security
Server + Storage
Netzwerke
Mobile & Apps