Apple vs. Samsung

Landgericht verhandelt am 25. August

12.08.2011
Im Ideenklau-Streit zwischen Apple und Samsung um ihre Tablet-Computer iPad und Galaxy Tab hat das Landgericht Düsseldorf eine mündliche Verhandlung angesetzt. Am 25. August werde man den Geschmacksmuster-Rechtsstreit vor der Zivilkammer 14c verhandeln

Das kündigte das Gericht am heutigen Freitag an. Es hatte am Dienstag auf Antrag von Apple dem südkoreanischen Unternehmen den Vertrieb des Galaxy Tab 10.1 in der Europäischen Union (bis auf die Niederlande) vorläufig untersagen lassen.

Apple wirft Samsung vor, mit dem Galaxy Tab sein iPad zu kopieren und Schutzrechte zu verletzen. Dabei geht es um Geschmacksmuster, also das Design und die äußerliche Gestaltung des Tablet-Computers, nicht um Ansprüche aus Apple-Patenten. Samsung nutze den Ruf des iPads aus, bei dem es sich "um ein sehr bekanntes Produkt mit Kultstatus" handele, erklärte Apple in der Klageschrift (Aktenzeichen: 14c O 194/11).

In den Niederlanden wurden im Gegensatz zu dem Rechtsstreit in Deutschland auch Patentfragen erörtert, die vor allem das von Samsung verwendete Betriebssystem Android Honeycomb von Google betreffen. Das Gericht in Den Haag hatte am Donnerstag nach einer zweitägigen Verhandlung für den 15. September eine Entscheidung angekündigt. (dpa/sh)