Was ist erlaubt, was nicht?

Fremde Markennamen auf der Website

15.09.2011
Von 


Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

Grundsätze

Für die verbotene und für die erlaubte Benutzung von Marken gelten folgende Grundsätze:

Verbotene Benutzung von Marken

a. Meta-Tags / Weiße Schrift auf weißem Grund

Problematisch ist die Verwendung von Markennamen in Meta-Tags sowie in einem weißen Text auf weißem Grund einer Internetseite. Dadurch wird (zumindest versucht) unter Ausnutzung der fremden Marke ein besseres Ranking in Suchmaschinen zu erzielen.

b. Ranking-Beeinflussung

Wird durch die Kombination einer Marke im Titel sowie im Textteil ein gutes Ranking erreicht und auf dieser Seite dann aber auf ein Konkurrenzprodukt verwiesen oder sogar direkt verkauft, stellt dies einen markenrechtlichen Verstoß dar.

c. Marke in URL

Auch die Benutzung einer Marke in einer URL führt zu markenrechtlichen Ansprüchen des Markeninhabers. Zwar wurde bisher nur für einen Firmennamen und nicht für eine Marke entschieden, dass dieser nicht in einer Webseitenadresse (URL) verwendet werden dürfe. Diese Entscheidung ist aber auch auf eine geschützte Marke zu übertragen: Da die URL immer eine kennzeichenrechtliche Funktion erfüllt und daher den Anschein beim Internetnutzer erweckt, dass der Markeninhaber die Markennutzung zumindest autorisiert hat, steht immer eine Verwechslungsgefahr im Raum.

Erlaubte Verwendung von Marken

Fremde Marken dürfen immer dann verwendet werden, wenn sie nicht als Herkunftshinweis eingesetzt werden. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Marke

  • rein dekorativ,

  • redaktionell oder

  • vergleichend

eingesetzt wird.

Fazit

Problematisch ist die Nutzung einer fremden Marke immer dann, wenn diese - oftmals durch eine verbesserte Position in Google & Co. - dazu genutzt wird den eigenen Absatz anzukurbeln. Kein Verstoß wird begangen, wenn die fremde Marke nicht als Herkunftshinweis missbraucht wird, sondern lediglich rein beschreibend genutzt wird. Klar ist jedenfalls eines: Vor Verwendung geschützter Markenzeichen sollte unbedingt Rechtsrat eingeholt werden. (oe)

Kontakt:

Der Autor Felix Barth ist Rechtsanwalt in der IT-Recht Kanzlei, München. Alter Messeplatz 2, 80339 München, Tel.: 089 1301433-0, E-Mail: m.keller@it-recht-kanzlei.de, Internet: www.IT-Recht-Kanzlei.de