Datenschützer

Private Anrufe vom Büro klar regeln

02.11.2010
Datenschützer fordern klare Regelungen für private Telefonate und Internetnutzung am Arbeitsplatz.

"Das wird von vielen Arbeitgebern geduldet, aber es fehlen rechtliche Bestimmungen", sagte der baden-württembergische Datenschutzbeauftragte Jörg Klingbeil der Nachrichtenagentur dpa. Klingbeil ist Vorsitzender der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, die sich von Dienstag bis Donnerstag in Freiburg trifft. Dort wollen sie über die geplanten Verbesserungen des Datenschutzes für Arbeitnehmer diskutieren.

"In dem vorliegenden Gesetzentwurf ist die Telefon-Problematik leider nicht aufgenommen worden", bedauerte Klingbeil. "Diese Grauzone muss jedoch geklärt werden, weil sie immer wieder zu Streitigkeiten führt." Die Regelungen für den Arbeitnehmer- Datenschutz sollen am kommenden Freitag im Bundesrat besprochen werden. "Bereits jetzt liegen etliche Änderungsvorschläge vor. Ich hoffe, dass in den weiteren Beratungen auch eine Lösung für die private Telekommunikation gefunden wird."

Hintergrund ist, dass ein Unternehmen, das seinen Angestellten privates Telefonieren und Surfen erlaubt, automatisch zum Telefonanbieter wird. Damit unterliegt es dem Fernmeldegeheimnis. Wenn die Unternehmensführung dann aus geschäftlichen Interessen heraus den Mail-Verkehr kontrolliert, kann sie sich strafbar machen. "Hier müssen die Geschäftsführungen verpflichtet werden, mit den Betriebsräten klare Spielregeln auszuhandeln", sagte Klingbeil. Ein grundlegendes Verbot einer privaten Nutzung von Telefon und Internet im Büro lässt sich nach Ansicht des Datenschützers nur schwer durchhalten.

Der Entwurf zum Arbeitnehmer-Datenschutz habe noch weitere Schwachstellen, sagte Klingbeil. Als Beispiel nannte er die Videoüberwachung am Arbeitsplatz. Zwar sei die heimliche Überwachung nach den Skandalen in den vergangenen Monaten verboten worden, dafür könnten die Arbeitgeber künftig aber fast überall offen Kameras anbringen. "Es kann ja wohl nicht sein, dass eine Videoüberwachung am Arbeitsplatz künftig unter leichteren Bedingungen zulässig ist als in öffentlich zugänglichen Räumen."

Kritisch sieht Klingbeil auch den Plan, das Beschwerderecht von Beschäftigten zu streichen. "Zahlreiche Datenskandale der jüngeren Vergangenheit sind bekanntlich nur aufgedeckt worden, weil Beschäftigte die Missstände gemeldet haben." Auch an dieser Stelle müsse der Gesetzgeber nachbessern. Die Chancen stünden gut, denn in den Ausschüssen seien die geplanten Regelungen bereits "kritisch und mutig hinterfragt und ergänzt worden". (dpa/tc)