Zahlungsanalysen

Weitere Strafanzeige gegen Easycash

20.10.2010
Die Auseinandersetzung um einen Datenmissbrauch bei Easycash hat ein juristisches Nachspiel. Die Entwarnung in der vergangenen Woche kam zu früh.

Nachdem vergangene Woche bereits Nordrhein-Westfalens Datenschützer Anzeige gegen den in Ratingen ansässigen größten EC-Netzbetreiber erstattet hat, hat nun Hamburgs Datenschutzbeauftragter auch gegen die Schwesterfirma Easycash Loyalty Solutions in Hamburg einen Strafantrag gestellt. Es bestehe der Verdacht auf eine unzulässige Datenverarbeitung, teilte Datenschützer Johannes Caspar am Mittwoch in der Hansestadt mit. Nach bisherigen Ermittlungen wollte die Firma Daten aus dem bargeldlosen Zahlungsverkehr mit Daten von Kundenkarten vergleichen und die Analyse dann Unternehmen gegen Bezahlung anbieten.

Bei einer unangemeldeten Kontrolle vergangene Woche hätten sich zwar keine konkreten Anhaltspunkte für einen Abgleich zwischen Kontodaten und Kundenkartendaten im befürchteten großen Ausmaß ergeben, erklärte Caspar. Die Firma habe jedoch eingeräumt, in einem Fall während zweier Monate von der Mutterfirma Easycash in Ratingen Daten über den bargeldlosen Zahlungsverkehr erhalten zu haben, um für einen Geschäftskunden eine Zahlungsverkehrsanalyse zu machen.

Caspar widersprach Einwänden des Unternehmens, dass es sich dabei um anonymisierte Datensätze gehandelt habe und deshalb keine Verstöße gegen den Datenschutz vorlägen. Unter Berufung auf Erkenntnisse der nordrhein-westfälischen Datenschützer erklärte er, dass von einer Übermittlung nicht verschlüsselter Daten an die Hamburger Tochterfirma ausgegangen werden müsse. Eine Frist zur Klärung des Sachverhalts bis zum vergangenen Montag habe die Easycash Loyalty Solutions verstreichen lassen und eine Stellungnahme bis zum 28. Oktober angekündigt.

Nach alledem bestehe der Verdacht einer vorsätzlichen unbefugten Verarbeitung von personenbezogenen Daten mit Bereicherungsabsicht zumindest in einem Fall, sagte Caspar. "Nachdem die Easycash Loyality Solutions die Chance einer zügigen und transparenten Klärung der Vorwürfe nicht genutzt hat, habe ich mich entschlossen, gegen die Verantwortlichen der Firma Strafantrag zu stellen." Bereits vergangene Woche hatte Nordrhein-Westfalens Datenschutzbeauftragter Ulrich Lepper mit Blick auf das Ratinger Unternehmen erklärt: "Bei einem Kontrollbesuch habe ich festgestellt, dass Easycash rechtswidrig Daten über EC-Kartenzahlungen für andere Zwecke übermittelt hat." (dpa/ajf)