CW-Subnets     |     Executive Briefings     |     Blogs & Forum     |     CW-TV     |     Newsletter     |     RSS
Schließen
Dock ein-/ausblenden
Compliance & Recht

Werbung im Internet

Bilder, Fotos, Grafiken - haben Sie die Rechte dazu?

Drucken |  Empfehlen |  PDF |  Merken
von Renate Oettinger (freie Journalistin)
Online-Shops dürfen keine Rechte Dritter verletzen. Worauf Betreiber achten müssen, um juristische Probleme zu vermeiden, sagen Max-Lion Keller und Daniel Huber.

Werbung im Internet macht ohne Bilder, Grafiken und sonstige lebhafte Elemente eigentlich keinen Sinn. Allerdings ist das World Wide Web kein rechtsfreier Raum. Urheber von Fotos und andere Rechteinhaber dürfen selbstverständlich auch im Internet ihre Rechte durchsetzen, sodass sich Rechteverletzer hüten müssen. Folgendes müssen Sie beachten, wenn Sie mit fremden Bildern und Grafiken Ihren Webshop aufpeppen.

Schwarz auf Weiß - eine Textwüste

Quelle: Fotolia, pixeltrop
Quelle: Fotolia, pixeltrop
Quelle: Fotolia, pixeltrop
Foto: Fotolia, Pixeltrap

Vollkommen egal, ob Sie als Privatmensch bei Ebay Ihren alten Golf verkaufen wollen oder als Unternehmen einen Webshop einrichten und Produkte absetzen wollen: ohne Farbe, Grafiken, Bilder und Fotos geht es nicht, denn welcher Kunde schaut sich gerne schwarz-weiße Preislisten an? In der heutigen Zeit des Web 2.0 muss es multimedial sein, vor allem Videos sollen den Webauftritt aufpolieren.

Aber dürfen Sie das überhaupt? Haben Sie das Recht dazu? Oder besser gesagt: haben Sie die Rechte dazu?

Urheber haben Rechte

Nach § 1 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) genießen die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst rechtlichen Schutz nach dem Urheberrechtsgesetz. Darunter fallen nach § 2 Absatz 1 Nr. 5 sog. Lichtbildwerke (Fotos), nach Nr. 6 Filmwerke und nach Nr. 4 ganz generell Werke der bildenden Kunst (u.a. bestimmte Grafiken). Werke in diesem Sinne müssen gem. § 2 Absatz 2 persönliche geistige Schöpfungen sein. Der Urheber ist nach § 7 der Schöpfer des Werkes, d.h. etwa bei einem Foto der Fotograf oder bei einer Grafik der Grafikdesigner, der die Grafik entwickelt hat.

Wenn das Werk eine bestimmte sog. Schöpfungshöhe erreicht, d.h. wenn ihm eine gewisse Kreativität und Individualität innewohnt, so ist es von Gesetzes wegen geschützt - ohne dass der Urheber es dazu irgendwo anmelden oder registrieren lassen muss. Dem Urheber stehen dann bestimmte Nutzungsrechte zu. Grundsätzlich hat nur er das Recht, das Werk zu veröffentlichen (Veröffentlichungsrecht gem. § 12) zu vervielfältigen (Vervielfältigungsrecht gem. § 16) oder zu verbreiten (Verbreitungsrecht gem. § 17). Gleichzeitig hat nur er das Recht, anderen Personen einfache oder ausschließliche Nutzungsrechte an seinem Werk einzuräumen, sog. Lizenzen.

(0 Beiträge), 
Kommentieren

Beitrag schreiben

Noch kein Forums-Mitglied?
Dann gleich hier anmelden.

COMPLIANCE: CW-REDAKTEURE EMPFEHLEN
Die wichtigsten Soft Skills guter Mitarbeiter (Foto: ra2 studio - Fotolia.com) Die wichtigsten Soft Skills guter Mitarbeiter Welche Fähigkeiten Angestellte heute aufweisen müssen und warum Zuversicht und gute Laune unverzichtbar sind, erklärt Bernhard Kuntz.
weiter
Zwischenzeugnis und Bindungswirkung (Foto: Fotolia rsester ) Zwischenzeugnis und Bindungswirkung Die Bindung gilt auch bei Betriebsübergang von einem Unternehmen auf einen neuen Inhaber. Dr. Christian Salzbrunn nennt Einzelheiten.
weiter
Präsentieren ist mehr als Powerpoint (Foto: Y. Arcurs/Fotolia.com) Präsentieren ist mehr als Powerpoint Warum bei Vorträgen nicht die Technik im Vordergrund stehen darf, sondern der Mensch die erwünschte Wirkung erzielt, erklärt Anita Hermann-Ruess.
weiter
Tipps zur Laufbahnplanung (Foto: Fotolia, Steinkopie) Tipps zur Laufbahnplanung Was ist besser: noch mehr Erfahrungen sammeln oder auf der Karriereleiter weiter nach oben steigen? Tipps von Dr. Georg Kraus
weiter
Die neun größten Zeugnismängel (Foto: eyezoom1000_Fotolia.com) Die neun größten Zeugnismängel Klaus Schiller zeigt die neun wichtigsten Kritikpunkte auf, die gegen Arbeitszeugnisse vorgebracht werden.
weiter
MEHR ZUM THEMA COMPLIANCE & RECHT
  • Whitepaper
  • Top geklickt
Jobangebote
FEATURED LINKS

KOSTENLOSE NEWSLETTER VON COMPUTERWOCHE
Nachrichten morgens
Whitepaper
Nachrichten mittags
CW-Mittelstand
Highlights der Woche
Hardware
SAP-Newsletter
Software
Job + Karriere
Open-Source
Stellenmarkt
Produkte + Techn.
Freiberufler
Security
Server + Storage
Netzwerke
Mobile & Apps