BGH-Urteil

Google-Bildersuche verletzt nicht das Urheberrecht

29.04.2010
Der Internetkonzern Google verletzt mit den Vorschaubildern seiner Bildersuche keine Urheberrechte.

Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe entschieden. Damit blieb die Klage einer Malerin und Grafikerin aus Weimar in letzter Instanz erfolglos. Sie hatte sich dagegen gewehrt, dass in der Trefferliste des Google-Bildersuchdienstes Miniaturansichten ihrer Bilder als sogenannte Thumbnails gezeigt werden.

Der BGH folgte den Argumenten der Klägerin nicht. Die Künstlerin habe ihre Einwilligung zur Veröffentlichung der Bilder gegeben, weil sie diese auch auf ihrer eigene Internetseite veröffentliche. Zudem habe sie den Zugriff der Suchmaschinen auf ihren Webauftritt ermöglicht (Az.: I ZR 69/08 - Urteil vom 29. April 2010). (dpa/tc)