Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung ungültig

Zeugnis gefälscht - Entlassung nach acht Jahren

15.04.2010
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Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.
Wer mit einem gefälschten Arbeitszeugnis einen neuen Job angetreten ist, hat die Willensfreiheit des neuen Arbeitsgebers auf schwere Weise beeinträchtigt.

In Zeiten ansteigender Arbeitslosigkeit kommt so mancher Arbeitnehmer auf die Idee, seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt durch die Fälschung von Ausbildungs- oder Arbeitszeugnissen zu verbessern.

Dies, so der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Präsident des VdAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, kann nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 13.10.2006 (Az. 5 Sa 25/06) jedoch auch noch nach mehrjähriger Tätigkeit in dem Unternehmen ins Auge gehen, da dies dem Arbeitgeber auch noch nach mehrjähriger Tätigkeit einen Anfechtungsgrund liefere.

Quelle: Fotolia, Ch. Jung
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Foto: Ch. Jung - Fotolia.com

In dem ausgeurteilten Fall hatte ein Universalschweißer die schriftliche Prüfung mit der Note "ausreichend" (54 Punkten) und die praktische Prüfung mit der Note "befriedigend" (70 Punkte) bestanden. Vor seiner Bewerbung bei der Beklagten fälschte der Kläger dieses Prüfungszeugnis und veränderte die Bewertung der schriftlichen Prüfung auf die Note "befriedigend" (65 Punkte) und der praktischen Prüfung auf die Note "gut" (89 Punkte). Mit dem gefälschten Zeugnis bewarb sich der Kläger und wurde 1997 eingestellt.

Im Rahmen einer Überprüfung wegen eines anderen Vorfalls mit einem gefälschten Zeugnis fielen dem Arbeitgeber auch hier Unstimmigkeiten auf. Dieser verglich deshalb die Angaben im vorgelegten Prüfungszeugnis des Klägers mit den bei der IHK hinterlegten Daten und stellte hierbei Anfang November 2005, also mehr als acht Jahre später, die Fälschung fest. Der Arbeitgeber erklärte daraufhin die Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung.