Grundwissen Arbeitsrecht, Teil 1

Die Rechtsquellen des Arbeitsrechts

02.02.2010
Von 


Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.
Mit diesem Beitrag beginnt eine Serie von Michael Henn und Christian Lentföhr zu den wichtigsten Themen des Arbeitsrechts. Teil 1 befasst sich mit den Rechtsquellen des Arbeitsrechts.

Maßgebliche Rechtsquellen des Individualarbeitsrechtes ist bis heute das Bürgerliche Gesetzbuch. Damit gilt das Prinzip der Vertragsfreiheit. Der Dienstvertrag, § 611 ff. BGB bildet den Grundtypus der Vertragsbeziehungen zwischen den Arbeitsvertragsparteien.

H. Kalfar
H. Kalfar
Foto: Fotolia, H. Kalfar

Durch die Einbindung in das BGB geht der gesamte Allgemeine Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches, so die Bestimmungen zur Auslegung und zum Zugang von Willenserklärungen, die Regelungen zur Geschäftsfähigkeit sowie zur Anfechtung von Willenserklärungen und die Grundsätze über das Zustandekommen eines Arbeitsvertrages. Mit der Aufnahme des Gesetzes über allgemeine Geschäftsbedingungen in das Bürgerlichen Gesetzbuch gelten dessen Vorschriften auch im Arbeitsrecht.

Kollektivrechtliche Regelungen

Neben der individualvertraglichen Regelung besteht das kollektive Arbeitsrecht, namentlich

- das Tarifrecht

- das Betriebsverfassungsrecht

- die verschiedenen Gesetze über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Unternehmen

Die im Rahmen des kollektiven Arbeitsrechts regierenden Körperschaften (Gewerkschaften und Betriebsräte auf der Arbeitnehmerseite sowie Arbeitgeber und Arbeitgeberverbände auf der Arbeitgeberseite) haben durch den Gesetzgeber die Befugnis verliehen bekommen, verbindliches Arbeitsrecht zu schaffen. Die gesetzlich sanktionierten Tarifverträge sind eine wichtige Rechtsquelle des Arbeitsrechts.