Checkliste

Twitter rechtlich richtig nutzen

25.06.2010
Von 


Simon Hülsbömer betreut als Senior Research Manager Studienprojekte in der Marktforschung von CIO, CSO und COMPUTERWOCHE. Zuvor entwickelte er Executive-Weiterbildungen und war rund zehn Jahre lang als (leitender) Redakteur tätig. Hier zeichnete er u.a. für die Themen IT-Sicherheit und Datenschutz verantwortlich.

Social Media Policy

"Vorbeugen statt aufräumen" - diese Devise sollten sich Unternehmen bereits beim Twittern zu Herzen nehmen. Dazu gehört, dass man eine Social Media Policy aufstellt, die den Mitarbeitern die notwendige Orientierung gibt. Insbesondere die folgenden fünf Punkte sollten berücksichtigt werden:

  1. Im Namen der Firma dürfen nur autorisierte Mitarbeiter twittern.

  2. "Offizielle" und "private" Beiträge müssen jeweils als solche gekennzeichnet werden.

  3. Die Policy sollte Richtlinien enthalten, welche Inhalte jeweils zulässig sind.

  4. Mögliche Konsequenzen bei Verstößen müssen im Vorfeld aufgezeigt werden.

  5. Verstöße gegen die Policy sollten nicht ignoriert werden.

Spam-Falle Direct Messages

Wie bereits erläutert, lassen sich neben den öffentlichen Nachrichten (den "Tweets") auch private Nachrichten an einzelne Nutzer schicken, die dem eigenen Profil folgen. Diese Möglichkeit wird gerne als zusätzlicher Werbekanal genutzt, was jedoch die Frage aufwirft, ob hier nach dem UWG eine "unzumutbare Belästigung unter Verwendung elektronischer Post, ohne dass eine Einwilligung der Adressaten vorliegt" (Paragraf 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG) gegeben ist - ob in diesem Fall von Spam gesprochen werden muss. Da das reine "Followen" auf Twitter nicht als Einwilligung in den Erhalt von Werbung per Direct Message interpretiert werden können dürfte, sollten Unternehmen bei direkten Nachrichten Zurückhaltung an den Tag legen.

Account-Grabbing

Unternehmen sollten sich lieber heute als morgen ihren Twitternamen sichern.
Unternehmen sollten sich lieber heute als morgen ihren Twitternamen sichern.

Zu guter Letzt ein Problem, dem viele Unternehmen bereits jetzt gegenüberstehen, wenn sie ein Twitterprofil einrichten möchten: Der Name ihres Unternehmens ist bereits registriert und wird entweder als Fake-Account betrieben oder als Profil, das nichts mit dem eigenen Unternehmen zu tun hat - oder steht zum Verkauf. Grundsätzlich ist es - zumindest in bestimmten Fällen - möglich, gegenüber dem anderen "Twitterer" auf den Schutz der eigenen Marke und des eigenen Namens zu pochen und die Freigabe des Profilnamens zu fordern. In der Vergangenheit zeigten sich offenbar auch die Betreiber von Twitter hier mitunter unkompliziert und lösten die Situation auf. Aufgrund der inzwischen massiv gestiegenen Nutzerzahlen von Twitter bleibt jedoch abzuwarten, ob die Betreiber auch in Zukunft schnell und unkompliziert reagieren werden (können). Hier zeigt sich, dass Account-Namen auf Twitter etwas anderes sind als "normale" Domains: Sie werden nicht von einer Registrierungsstelle wie beispielsweise der Denic vergeben, und es gibt (bislang) auch kein Streitschlichtungsverfahren - die entsprechenden Web-Adressen sind schlicht nichts anderes als Unterseiten auf Twitter.

Wer sich darauf nicht verlassen und gleich rechtliche Schritte gegen den jeweiligen anderen Twitterer ergreifen möchte, sollte sich bewusst sein, dass die Identifizierung eines Account-Inhabers nicht immer möglich ist. Ein Vorgehen gegen die Betreiber von Twitter ist zwar möglich, jedoch mühsam, da deren Geschäftssitz in den USA liegt.

Am besten dürfte es sein, es erst gar nicht so weit kommen zu lassen und sich seinen eigenen Namen (samt relevanter abweichender Schreibweisen) präventiv zu reservieren - selbst dann, wenn man momentan noch keine konkreten Nutzungspläne hat. Bei der Gelegenheit kann man auch gleich mehrere Social-Media-Plattformen zusammen abdecken. Hilfreich sind kostenlose Recherche-Tools wie namechk.com, die eine angebotsübergreifende Namensverfügbarkeitsprüfung vornehmen.